Pilotenlizenzen

oder was dem LAA-Register vorgelegt werden muss, damit die entsprechende Lizenz erteilt oder verlängert werden kann.

Erteilung einer Pilotenlizenz (nach Abschluss der Ausbildung)

  1. Eine von einem Betriebsinspektor beglaubigte persönliche Bescheinigung. Wurde dem Piloten eine Ausbildungserleichterung gewährt, müssen Kopien aller Dokumente (Pilotenlizenzen) vorgelegt werden, auf deren Grundlage die Erleichterung gewährt wurde. Die Gültigkeit der persönlichen Bescheinigung beträgt 90 Tage ab der letzten praktischen Prüfung.
  2. Ein ärztliches Zeugnis, ausgestellt von einem ausgewiesenen Flugmediziner. Eine ärztliche Untersuchung durch einen Arzt ist auch für den freien Flug in einsitzigen PK und ZK und einsitzigen motorisierten PK möglich. Seit 2006 gilt die Gültigkeit der Untersuchungen bis zum 75. Lebensjahr des Piloten.
  3. Farbfoto in Passgröße - gut lesbar mit Namen versehen. Es kann auch per E-Mail geschickt werden, allerdings nur im JPEG-Format und mit einer Auflösung von bis zu 200 dpi.
  4. Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (Zahlungsanweisung, Kopie eines Bankschecks, nur Typ C); bei gleichzeitiger Beantragung der Registrierung der Qualifikation werden die Gebühren zusammengerechnet. Die Zahlung kann vor Ort in bar erfolgen (Kreditkarten werden nicht akzeptiert).

Verlängerung der Gültigkeit der Pilotenlizenz

Ab April 2022 können Sie die Verlängerung Ihrer Pilotenlizenz auch über Ihr Konto auf der Website der Verwaltung beantragen, wo Sie auch direkt bezahlen können, entweder per QR-Code, Überweisung oder Karte. Eine ärztliche Untersuchung ist für die Erneuerung ab April 2022 nicht mehr erforderlich, muss aber natürlich gültig sein, um zu fliegen.
Wer den Online-Antragsservice des LAA CR auf der Website der Verwaltung nicht nutzen möchte oder kann, hat weiterhin die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich oder per Post einzureichen. Dies ist jedoch nicht mehr per E-Mail möglich.

  1. Ausgefülltes und unterzeichnetes Originalformular "Verlängerung der Pilotenlizenz".
  2. Aktuelles Standarddokumentenfoto, wenn das vorhandene Foto im Register älter als 10 Jahre ist (per E-Mail senden, aber nur im JPEG-Format und bis zu 200 dpi).
  3. Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (Zahlungsanweisung oder Kopie eines Einzahlungsbelegs des Typs "C"). Barzahlung kann bei persönlicher Vorsprache vor Ort erfolgen (Kreditkarten werden nicht akzeptiert).
  4. ACHTUNG! Wenn die Gültigkeit der Pilotenlizenz länger als 90 Tage abgelaufen ist, ist eine schriftliche Empfehlungsbestätigung des LAA CR Operations Inspector erforderlich.

Eintragung einer zusätzlichen Berechtigung in die Pilotenlizenz

  1. Persönliche Bescheinigung über die vom Betriebsinspektor der LAA CR erworbene Qualifikation.
  2. Wird eine Ausbildungsfreistellung für VFR, Schleppflug, Abwurf, Lehrberechtigung erteilt, sind Kopien der Dokumente (Pilotenlizenzen) erforderlich, auf deren Grundlage die Freistellung erteilt wurde.
  3. Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr (Zahlungsanweisung oder Kopie des Einzahlungsbelegs vom Typ "C"); wenn Sie gleichzeitig eine Verlängerung beantragen, sind die Gebühren kumulativ. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, können Sie vor Ort in bar bezahlen (wir akzeptieren keine Kreditkarten).

Hinweis zu Pilotenlizenzen:

Die von der LAA CR ausgestellten Pilotenlizenzen werden ab 2021 in dem gesicherten Konto jedes Piloten angezeigt, nachdem er sich auf der Website der Verwaltung angemeldet hat. Von dort aus ist es möglich, das Bild der Pilotenlizenz auf die entsprechenden elektronischen Geräte herunterzuladen und dieses elektronische Bild der Pilotenlizenz im Falle einer Kontrolle vorzulegen.

Erteilung der FAI-Lizenz

FAI-Lizenzen für 2023 sind nur virtuell. Die aktuell ausgestellten FAI-Lizenzen für die Tschechische Republik finden Sie in dieser Liste.

Wenn Sie eine FAI-Lizenz für 2023 ausstellen wollen, dann:

  1. Sie müssen Mitglied der LAA der Tschechischen Republik und der Paragliding Association sein (Sie können Ihren aktuellen Mitgliedsstatus online überprüfen) und eine gültige Pilotenlizenz besitzen (wenn Sie nicht tschechischer Staatsbürger sind, ist ein ständiger Aufenthalt in der Tschechischen Republik für mindestens 6 Monate erforderlich)
  2. Sie sollten mit den FAI Sporting Regulations vertraut sein (niemand wird Sie darin prüfen, aber als FAI-Lizenzinhaber sollten Sie sie kennen).

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, folgen Sie bitte diesen Schritten:

  1. füllen Sie dieses Formular aus,
  2. zaplaťte 250 Kč na účet LAA 2800066859 / 2010 – variabilní symbol je rodné číslo a do poznámky přidejte FAI licence 2023 – {jméno a příjmení}, např. “FAI licence 2023 – Josef Novák”.

Warten Sie dann, bis Ihre FAI-Lizenz in der Liste oben erscheint. Dies geschieht normalerweise innerhalb von 14 Tagen.
Wenn in Ausnahmefällen eine schnellere FAI-Lizenz benötigt wird, wenden Sie sich an den Chief Paragliding Operations Inspector Mgr. Jan Hajek (siehe LAA Kontakte).

Ausstellung einer IPPI-Karte

IPPI-Karten für PL- und ZL-Qualifikationen werden von einzelnen Betriebsinspektoren ausgestellt. Die Kontaktdaten der Inspektoren finden Sie hier.

Einen Überblick über die Verwaltungsgebühren für Dienstleistungen finden Sie in der Preisliste.