LAA ČR bietet eine vorteilhafte Versicherung für den Betrieb des SLZ im Jahr 2025
Einige Versicherungen sind für Piloten und SLZ-Besitzer gesetzlich vorgeschrieben!
Diese Versicherungen stehen nur Mitgliedern unseres Vereins zur Verfügung. Informationen zum Werden Mitglied der LAA CR.
Für das kommende Jahr haben wir in Zusammenarbeit mit ČSOB Pojišťovna folgende Produkte vorbereitet:
- Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den SLZ-Betrieb entstehen
- gemäß VERORDNUNG 108/1997 Slg. in der geänderten Fassung
(obligatorische Haftung für PK, ZK, MPK, MZK)
- gemäß VERORDNUNG 108/1997 Slg. in der geänderten Fassung
- Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den SLZ-Betrieb entstehen
- gemäß VERORDNUNG 785/2004 des Europäischen Parlaments
(obligatorische Haftung für ULL, ULH, ULV, ULK)
- gemäß VERORDNUNG 785/2004 des Europäischen Parlaments
- Unfallversicherung
- Cestovní pojištění
- SLZ-Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung des Versicherten für am Flugzeug verursachte Schäden
- Haftpflichtversicherung für Schäden, die beim Betrieb von Winden und Abwicklern entstehen
- Haftpflichtversicherung für SLZ-Lehrer
- Sportgeräteversicherung (Diebstahl, Diebstahl, Raub)
Hinweis: Vor Abschluss einer Versicherung ist es notwendig, die Versicherungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft, Vertragsübersichten etc.) zu studieren, die jeweils unter den folgenden Versicherungsprodukten aufgeführt sind.