Sportbestimmungen

Die LAA ČR erstellt ein System von Sportregeln, die mit den FAI-Wettkampfregeln verknüpft sind (www.fai.org).

Gültigkeit und Genehmigung von Vorschriften

  • Die Gültigkeitsdaten der einzelnen Sportordnungen sind in deren Liste oder direkt in den einzelnen Dokumenten aufgeführt.
  • Die Wettbewerbsbestimmungen werden genehmigt von:
    • Die FAI-Sportbestimmungen werden je nach Branche von der zuständigen Sportkommission (ASC, Air Sport Commission) genehmigt. In unserem Fall ist es die CIVL-Kommission (Commission Internationale de Vol Libre, Drachen- und Gleitschirmfliegen, https://fai.org/commission/civl) und der CIMA-Kommission (Commission Internationale de Microaviation, Ultraleichtflug und motorisiertes Gleitschirmfliegen, https://fai.org/commission/cima).
      • In diesen Kommissionen wird die LAA CR durch Delegierte vertreten, die direkt an der Änderung und Genehmigung von Sportbestimmungen beteiligt sind.
    • Die Sportordnung des LAA ČR wird von den Behörden des jeweiligen Verbandes genehmigt:
      • Sportkommission des Gleitschirmverbandes
      • Präsidium des Drachenfliegerverbandes
      • Sportkommission der Ultralight Flying Association
      • Vorstand des Verbandes Motorgleitschirmfliegen
  • Geltungsbereich der Sportordnung
    • Die Sportbestimmungen der FAI gelten in allen FAI-Mitgliedsländern (110 Mitgliedsländer) für registrierte FAI-Wettbewerbe
      • Jeder Veranstalter, der einen bei der FAI registrierten Wettbewerb organisiert, muss die Sportbestimmungen der FAI einhalten
    • Die Sportordnung der LAA gilt im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik für nationale Wettbewerbe und außerhalb des Hoheitsgebiets der Tschechischen Republik, wenn der (Mit-)Veranstalter die LAA der Tschechischen Republik oder deren Mitglied ist.
      • Jeder Veranstalter, dessen Wettbewerb von den Verbandsbehörden genehmigt wird, muss die Sportregeln der LAA ČR einhalten

Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen

FAI-Sportbestimmungen (fai.org)

Sportordnung des LAA ČR – Paragliding Association

Sportregeln des LAA ČR – Drachenfliegerverband

Ultraleichtfliegen und motorisiertes Gleitschirmfliegen

FAI-Sportbestimmungen (fai.org)

  • Abschnitt 10 – Ultraleichtfliegen und motorisiertes Gleitschirmfliegen (gültig ab 1.1.2023)
  • Anhang 1 – UL- und MPG-Konformitätsanforderungen (gültig ab 1.1.2023)
  • Anhang 2 – Handbuch zur Organisation der Meisterschaft (gültig ab 1.1.2023)
  • Anhang 3 – Muster-Ortsregeln für die Meisterschaft (gültig ab 1.1.2023)
  • Anlage 4 - Aufgabenkatalog für die Meisterschaft (gültig ab 1.1.2023)
  • Anhang 5 – Hinweise für Direktoren und internationale Beamte und offizielle Beobachter (gültig ab 1.1.2023)
  • Anhang 6 – GNSS-Flugschreiber und andere elektronische Geräte (gültig ab 1.1.2023)
  • Anhang 7 – Muster-Ortsordnung und Aufgabenkatalog für Paramotor-Slalom-Meisterschaften (gültig ab 1.1.2023)
  • Anhang 8 – Muster-örtliche Bestimmungen für Motorschirm-Langstreckenmeisterschaften (gültig ab 1.1.2023)

Sportregeln der LAA ČR – Ultralight Flying Association