Rat der LAA CR

Der Rat des LAA CR ist das Exekutivorgan, das den LAA CR in der Zeit zwischen den Konferenzen leitet. Der Rat der LAA CR setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen und besteht aus dem Präsidenten der LAA CR und sechs Mitgliedern, die die Verbände vertreten und von den einzelnen Verbandsvorständen gewählt werden.

Befugnisse

Die Befugnisse des Rates der LAA sind in Titel VII der Statuten der LAA festgelegt

TITEL VII - Rat des LAA CR

§ 21 Rat der LAA CR

  1. Der Rat des LAA CR setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen und besteht aus dem Präsidenten des LAA CR und sechs Mitgliedern, die die Verbände vertreten und von den einzelnen Verbandsvorständen gewählt werden.
  2. Die Ultralight Flying Association ist mit zwei Vertretern, die Paragliding Association mit zwei Vertretern, die Hang Gliding Association mit einem Vertreter und die Powered Paragliding Association mit einem Vertreter im Rat vertreten.
  3. Die Mitgliedschaft im Rat der LAA CR ist ehrenamtlich, und den Mitgliedern werden die mit der Ausübung der Funktion verbundenen Kosten erstattet.
  4. Der Rat der LAA CR tritt mindestens viermal im Jahr zusammen.
  5. Die Sitzungen des Rates werden vom Präsidenten oder von einer Person, die ihn auf der Grundlage einer Delegation des Rates der LAA CR vertritt, einberufen.
  6. Beruft der Präsident eine Ratssitzung nicht ein, so können 4 Mitglieder des Rates die Sitzung einberufen.
  7. Der Rat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist, und fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden. Bei der Beschlussfassung über die Vergütung des Präsidenten der LAA CR hat der Präsident kein Stimmrecht.

§ 22 Befugnisse des Rates der LAA CR

  1. entscheidet aus Gründen, die sich aus dieser Satzung ergeben, über die Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen der Konferenz der LAA CR, soweit sie nicht vom Präsidenten oder von einer Person einberufen werden, die aufgrund des Mandats des Rates der LAA den Präsidenten vertritt.
  2. Er schlägt den Haushaltsplan vor und legt ihn der Konferenz der LAA CR zur Entscheidung vor.
  3. Verabschiedet das Organisationsreglement der LAA CR.
  4. Es wird vom Sekretariat der LAA CR verwaltet und kontrolliert.
  5. Erörtert und löst Beschwerden von Mitgliedern der LAA CR.
  6. Er ernennt den Redaktionsausschuss und bestimmt den ideologischen Inhalt der Medien der LAA CR.
  7. Er setzt Fachkommissionen als beratende Organe des Rates der LAA CR ein und ernennt deren Mitglieder.
  8. Er kann die Generalversammlung der Vereinigung einberufen, deren Vorstand nicht handelt oder den Interessen des LAA CR zuwiderhandelt.
  9. Entscheidet über den Ausschluss eines Mitglieds der LAA CR.
  10. Entscheidet über die Vergütung des Präsidenten der LAA CR