LAA CR-Rat

Der Rat der LAA ČR ist das Exekutivorgan, das die LAA ČR in der Zeit zwischen den Konferenzen verwaltet. Der Rat der LAA ČR hat sieben Mitglieder und besteht aus dem Präsidenten der LAA ČR und sechs Gewerkschaftsvertretern, die von den einzelnen Präsidien der Gewerkschaften gewählt werden.

Befugnisse

Die Befugnisse des LAA-Vorstands sind in Titel VII definiert Statuten der LAA CR

TITEL VII – LAA CR Council

§ 21 LAA CR-Rat

  1. Der Rat der LAA ČR hat sieben Mitglieder und besteht aus dem Präsidenten der LAA ČR und sechs Mitgliedern, die die Gewerkschaften vertreten und von den einzelnen Präsidien der Gewerkschaften gewählt werden.
  2. Der Ultraleichtflieger-Verband ist im Rat durch zwei Vertreter vertreten, der Gleitschirm-Verband ist durch zwei Vertreter vertreten, der Drachenflieger-Verband ist durch einen Vertreter vertreten und der Motor-Gleitschirm-Verband ist durch einen Vertreter vertreten.
  3. Die Mitgliedschaft im Rat der LAA ČR ist ehrenamtlich und den Mitgliedern werden die mit der Ausübung ihrer Aufgaben verbundenen Kosten erstattet.
  4. Der LAA CR Council trifft sich mindestens viermal im Jahr.
  5. Die Sitzung des Rates wird vom Präsidenten oder einer ihn vertretenden Person mit Genehmigung des Rates der LAA CR einberufen
  6. Wenn der Präsident die Sitzung des Rates nicht einberuft, kann die Sitzung von vier Mitgliedern des Rates einberufen werden.
  7. Der Rat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Ratsmitglieder anwesend ist und Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst werden. Bei der Entscheidung über die Vergütung des Präsidenten der LAA CR stimmt der Präsident nicht ab.

§ 22 Befugnisse des LAA CR Council

  1. Sie entscheidet aus Gründen, die sich aus dieser Satzung ergeben, über die Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen der Konferenz der LAA CR, sofern diese nicht vom Präsidenten oder einer Person, die den Präsidenten aufgrund der Befugnisse des Präsidenten vertritt, einberufen wurden LAA-Rat.
  2. Entwirft das Budget und legt es der LAA CR-Konferenz zur Entscheidung vor.
  3. Nimmt die Organisationsregeln der LAA CR an.
  4. Verwaltet und kontrolliert das Sekretariat des LAA CR.
  5. Bespricht und löst Beschwerden von LAA CR-Mitgliedern.
  6. Ernennt den Redaktionsausschuss und bestimmt den ideologischen Inhalt der LAA CR-Medien.
  7. Es richtet Expertenkommissionen als beratende Gremien des LAA CR Council ein und ernennt deren Mitglieder.
  8. Er kann die Generalversammlung der Gewerkschaft einberufen, deren Vorsitz keine Tätigkeiten ausführt oder handelt, die den Interessen der LAA ČR zuwiderlaufen.
  9. Entscheidet über den Ausschluss eines Mitglieds der LAA CR.
  10. Entscheidet über die Vergütung des Präsidenten der LAA CR