Die Statuten der LAA CR in TITEL IV besagen:
§ 14 Konferenz der LAA CR
- Das höchste Gremium der LAA CR ist die Konferenz der LAA CR.
- Die LAA CR Konferenz setzt sich aus 30 Delegierten der Verbände und dem Präsidenten der LAA CR zusammen.
a) 15 Delegierte werden von den Verbänden für Ultraleicht- und Motorgleitschirmfliegen - Motorflug und 15 Delegierte von den Verbänden für Gleitschirm- und Drachenfliegen - Freiflug nominiert.
(b ) Das Verhältnis der Anzahl der Delegierten jedes Verbandes - Motorflug und Freiflug - wird durch das Verhältnis der Anzahl der Mitglieder der beiden betroffenen Verbände bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart wird.
c) Das Verhältnis der Mitglieder der Verbände des Motorfluges und das Verhältnis der Mitglieder der Verbände des freien Fluges wird vom Rat der LAA CR nach dem Stand der Mitgliederzahlen der Verbände zum 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres festgelegt und ist für die LAA CR-Konferenz in diesem Kalenderjahr maßgebend. - Die LAA CR-Konferenz tagt mindestens einmal im Jahr.
- Die Entscheidung der Konferenz des LAA CR ist für die Mitglieder und Gremien innerhalb des LAA CR verbindlich.
§ 15 Befugnisse der Konferenz der LAA CR
- Die Konferenz beschließt über:
a) die Annahme und Änderung der Satzung des LAA CR,
b ) die Verabschiedung des Programms der LAA CR für den Zeitraum bis zur nächsten Sitzung der Konferenz,
c ) die Annahme der Geschäftsordnung des LAA CR,
d ) Annahme des Berichts des Prüfungs- und Revisionsausschusses des LAA CR,
e ) Verabschiedung des Berichts über die Tätigkeit des Rates der LAA CR,
f ) die Höhe der Mitgliedsbeiträge,
g ) den Haushaltsplan und den Zahlungstarif für die von der LAA CR erbrachten Dienstleistungen,
h ) den Haushaltsplan des LAA CR,
i) die Berufung eines Mitglieds gegen den Beschluss des Rates der LAA CR, es aus der LAA CR auszuschließen,
j) die eventuelle Aufhebung einer Bestimmung des Organisationsreglements der Vereinigung, die im Widerspruch zu den Statuten der LAA CR steht. - Die Konferenz wählt und entlässt in geheimer Abstimmung:
(a) den Präsidenten der LAA CR,
b ) den Präsidenten und die Mitglieder der Prüfungs- und Revisionskommission der LAA CR. - Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Personen anwesend ist.
- Die Konferenz fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Personen.
§ 16 Einberufung der Konferenz der LAA CR
- Die LAA CR Konferenz wird einberufen von:
a) dem Präsidenten der LAA CR,
b) Wenn die Konferenz der LAA CR nicht vom Präsidenten der LAA CR einberufen wird, kann sie vom Rat der LAA CR einberufen werden,
c) eine außerordentliche Tagung der Konferenz der LAA CR kann von der Prüfungs- und Revisionskommission der LAA CR einberufen werden, wenn sie schwerwiegende Mängel in der Tätigkeit des Rates der LAA CR feststellt,
d) eine außerordentliche Konferenz der LAA CR muss vom Rat der LAA CR auf schriftlichen Antrag von zwei Verbänden oder 200 Mitgliedern der LAA CR mit einer Tagesordnung, die sich aus dem Vorschlag zur Einberufung der Konferenz ergibt, innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Antrags an den Rat der LAA CR einberufen werden.