Flugmediziner

Die Zivilluftfahrtbehörde hat die Liste der Ärzte, die zur Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2 für Privatpiloten und Benutzer von Sportfluggeräten berechtigt sind, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu ergänzen und zu ändern. Um die Befugnis zur Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit zu behalten, muss der flugmedizinische Sachverständige (AME) alle in den Vorschriften L 1 und JAR-FCL 3 und den Vorschriften der Zivilluftfahrtbehörde festgelegten Bedingungen erfüllen.

Sie können dieses Formular (PDF-Format) verwenden, um Ihre ärztliche Zulassung zu verlängern.