Ultraleichte Ballons (UB) sind praktisch die gleichen wie „normale“ Ballons, allerdings in einer kleineren Ausführung. Für sie gelten die gleichen physikalischen Gesetze und Prinzipien – sie fliegen dorthin, wo der Wind in der Höhe weht, zu der sie auf- oder absteigen (nach den Prinzipien von Archimedes und nicht nach Bernaulli). Auch für sie gelten die gleichen Flugregeln. Allerdings ist die Menge des UB-Trägergases gesetzlich begrenzt, wodurch auch die Beladung begrenzt ist, die praktisch auf maximal zwei Besatzungsmitglieder begrenzt ist. Daher findet man bei Ultraleichtballons keine Weidenkörbe für mehrere Personen, sondern meist nur einfache, leichte röhrenförmige „Bänke“ für ein oder zwei Personen, auf denen (im Falle eines Heißluftballons) Flaschen mit Treibstoff oder Taschen mit Gewichten abgelegt werden werden von außen angebracht (bei Gasballons).
Ultraleichte Ballons können nicht kommerziell genutzt werden, wie dies bei „großen“ Ballons oder Flugzeugen der Fall ist. Ultraleichte Ballons werden wie andere Sportfluggeräte in der Flugnavigation zum Vergnügen, zur Freude und zum sportlichen Vergnügen ihrer Piloten/Betreiber zu akzeptablen Kosten mit maximal einer weiteren Person an Bord oder zur Ausbildung zur Erlangung der Pilotenqualifikation eingesetzt eines ultraleichten Ballons.
Wie jede Spezialität haben auch Ultraleichtballons ihre Inspektoren.