Ultraleichtballone (UB) sind praktisch dasselbe wie "normale" Ballone, nur in kleinerer Auflage. Für sie gelten dieselben physikalischen Gesetze und Prinzipien - sie fliegen dort, wo der Wind in der Höhe weht, in die sie auf- oder absteigen (und zwar nach den Prinzipien von Archimedes und nicht nach denen von Bernaulli). Für sie gelten die gleichen Regeln wie für das Fliegen. Allerdings ist das Volumen des Trägergases des UB gesetzlich begrenzt, was eine Begrenzung der Zuladung mit sich bringt, die somit auf eine maximale Besatzung von zwei Personen beschränkt ist. Daher findet man in Ultraleichtballonen keine Weidenkörbe für mehrere Personen, sondern in der Regel nur einfache, leichte Rohrbänke" für eine oder zwei Personen, an denen (im Falle eines Heißluftballons) Brennstoffflaschen von außen befestigt sind, oder Taschen mit Gewichten (im Falle von Gasballonen).
Ultraleichtballone können nicht kommerziell genutzt werden, wie dies bei "großen" Ballonen oder Flugzeugen der Fall ist. Wie andere Sportfluggeräte werden Ultraleichtballone zum Vergnügen, zur Freude und zum Sport ihrer Piloten/Betreiber zu angemessenen Kosten und mit maximal einer weiteren Person an Bord oder zur Ausbildung zum Ultraleichtballonpiloten genutzt.
Wie jede Spezialität haben auch Ultraleichtballone ihre eigenen Inspektoren.