Vorschriften
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PL 4 | |||||||||
Anforderungen an den Betrieb, die Bedienung und die technische Befähigung von Winden und Abwicklern von Fallschirmen und Hängegleitern Sachverstand: | |||||||||
ZL 3 | |||||||||
Lehrplan für die Ausbildung zum Drachenflieger Sachverstand: | |||||||||
ZL 2 – Teil I. | |||||||||
Lufttüchtigkeitsanforderungen für Drachenflieger Sachverstand: | |||||||||
ZL 1 | |||||||||
Betriebsregeln für Sportfluggeräte Fallschirmgleiter, Drachenflieger Sachverstand: | |||||||||
ZS2 | |||||||||
Voraussetzungen für die Anerkennung der Kompetenz von Rettungssystemen für SLZ
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LA 6 | |||||||||
Bedingungen für die Organisation öffentlicher SLZ-Flugshows | |||||||||
LA 3 | |||||||||
Bereiche für Starts und Landungen von Sportfluggeräten | |||||||||
LA 2 | |||||||||
LAA CR-Verfahren zur Überprüfung der Lufttüchtigkeit | |||||||||
LA 1 | |||||||||
Organisationssystem und Verfahren zur Sicherstellung der definierten Aktivitäten des LAA CR bei der Verwaltung von Sportflugausrüstung | |||||||||
Richtlinie LN | |||||||||
Verfahren zur fachgerechten Untersuchung der Ursachen von Flugunfällen und Vorkommnissen im SLZ-Betrieb | |||||||||
Dekret 108-1997 | |||||||||
Konsolidierter Wortlaut des Dekrets 108/1997 Slg. zur Umsetzung des Gesetzes 49/1997 Slg. | |||||||||
Gesetz 49/1997 Slg. | |||||||||
Zivilluftfahrtgesetz – Konsolidierte Fassung |