ZS 2

INHALT

TITEL 1 - DEFINITIONEN
TITEL 2 - ZWECK
TITEL 3 MATERIALIEN UND GESTALTUNG
TITEL 4 - ANFORDERUNGEN
TITEL 5 DOKUMENTATION

 

Titel 1 Begriffsbestimmungen

1.1 Sportfluggeräte

1.2 PK Paraglider

1.3 ZK Hängegleiter

1.4 PPG Motorgleitschirm ohne Fahrwerk

1.5 ULLa Ultraleichtes aerodynamisch gesteuertes Flugzeug

1.6 ULLt Ultraleichtflugzeuge, die durch Veränderung des Schwerpunkts gesteuert werden

1.7 MPK Motorgleitschirm mit Fahrwerk

1.8 ULV Ultraleicht-Segelflugzeug

1.9 Maximale Betriebslast: Die maximale Tragfähigkeit des Rettungsfallschirms, vorbehaltlich der Festigkeits- und Abstiegsanforderungen , muss dem Gesamtgewicht der Besatzung, des SLZ und der Rettungseinheit oder des Rettungssystems entsprechen.

1.10 Maximale Betriebsgeschwindigkeit: Entspricht der maximalen Betriebsgeschwindigkeit zum Zeitpunkt der Fallschirmöffnung oder des Systemstarts in km/h EAS

1.11 Im Sinne dieser Regelung besteht ein Fallschirmsatz oder -system aus folgenden Hauptteilen:

(a) Vorrichtungen zur Aktivierung der Öffnung der Baugruppe oder des Systems: der Griff des Abwurfbehälters, der Griff der Baugruppenauslösung, der Griff zur Aktivierung des Pyromechanismus oder des Raketenmotors, der Griff zum Auslösen des Fallschirms, falls verwendet.

(b) Kontrolleinrichtung zum Öffnen der Kabinenhaube: Kabinenhaubensack, Behälter, Kabinenhaubenanschlag oder funktionell gleichwertiges Teil, falls verwendet.

(c) Fallschirm(e), Kappe(n), einschließlich Stützleinen, Mittelleinen und Befestigungen, falls verwendet.

d) Lose Enden des Tragegurtes: Anker- und Verbindungsseile, Tragegurte, ULL-Tragesystem, Karabinerhaken

e) Fallschirmverpackungen: Textilverpackungen, Metallverpackungen und Kunststoffbehälter.

(f) Auffanggurte: für Personen, Luftfahrtausrüstung, Aufhängevorrichtungen

(g) Primärauslösevorrichtung: das Auslösekabel oder -system oder ein funktionell gleichwertiges Teil, falls verwendet.

1.12 Rettungsfallschirmsatz

a) Rettungsfallschirmsatz für eine Person: Ein Fallschirm, der an einem vom Piloten getragenen Gurtzeug befestigt ist und in einem Notfall verwendet wird

b) Rettungsfallschirmsatz für zwei Personen: ein Fallschirm, der an separaten Gurtzeugen befestigt ist, die von der Besatzung (Pilot und Passagier) getragen werden und im Notfall benutzt werden (sie benutzen einen Fallschirm).

1.13 Rettungsfallschirmsystem

(a) Ein vollständiges Rettungsfallschirmsystem besteht aus einem Rettungsfallschirm, einer Auslösevorrichtung und ist durch Befestigungselemente mit dem SLZ verbunden. Es ist für die Rettung der auf ihren Sitzen sitzenden Besatzung einschließlich des SLZ ausgelegt.

1.14 Funktional offen

(a) Bedeutet, dass der Fallschirm ausreichend geöffnet ist, um eine durchschnittliche vertikale Sinkgeschwindigkeit (VRK) von höchstens 6,8 m/s in den letzten 30 m über dem Boden für Rettungsfallschirmsysteme (ULA, ULV, ULLt, ULV, MPK, ZK und Zweipersonen-Sets) und 7,3 m/s in den letzten 30 m über dem Boden für Ein-Personen-PK-Rettungsfallschirmsets zu erreichen.

 

Titel 2 Zweck

Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an die Lufttüchtigkeit und technische Leistungsfähigkeit von Rettungsfallschirmsätzen und -systemen fest, die zur Rettung des Piloten oder der Besatzung eines Sportflugzeugs (FFD) bestimmt sind.

2.1 Arten

2.1.1 RETTUNGSFALLSCHIRMSATZ

2.1.1.1 Rettungsfallschirmsatz für eine Person und Fallschirmsegler (PK)
2.1.1.2 Ein-Personen-Rettungssatz und Hängegleiter (ZK) oder Motorgleitschirm ohne Fahrwerk (PPG)
2.1.1.3 Zwei-Personen-Rettungssatz (PK)

2.1.2 RETTUNGSFALLSCHIRMSYSTEM

2.1.2.1 Rettungsfallschirmsystem für eine Person einschließlich SLZ (ULA, ULLt, MPK, ULV)
2.1.2.2 Rettungsfallschirmsystem für zwei Personen einschließlich SLZ (ULA, ULLt, MPK, ULV)

2.21.2 Allgemeine Betriebsgrenzen:

Rettungsfallschirm-Baugruppen und -Systeme müssen nachweislich den Anforderungen dieser Regelung entsprechen, damit sie eine Musterzulassung erhalten.

Eine Musterzulassung kann für eine Rettungsschirmeinheit oder ein Rettungssystem für jedes Betriebsgewicht und jede Betriebsgeschwindigkeit erteilt werden, die gleich oder größer sind als die in den Nummern 2.3 und 2.4 genannten.

2.3 Rettungsfallschirmsätze - Definition

2.3.1 Rettungsfallschirmsatz für eine Person und PK. Die Betriebslast darf nicht weniger als 80 kg und die Grenzöffnungsgeschwindigkeit nicht weniger als 160 km/h EAS betragen.

2.3.2 Rettungsfallschirmsatz für eine Person einschließlich ZK oder PPG. Die Betriebslast darf nicht weniger als 120 kg und die Öffnungsgeschwindigkeit nicht weniger als 160 km/h EAS betragen.

2.3.3 Rettungsfallschirmsatz für zwei Personen. Die Betriebslast darf nicht weniger als 180 kg betragen, für ein Gurtzeug nicht weniger als 90 kg, und die Grenzöffnungsgeschwindigkeit darf nicht weniger als 160 km/h EAS betragen.

2.4 Rettungsfallschirmsysteme

2.4.1 Rettungsfallschirmsystem für eine Person einschließlich ULA, ULLt, MPK, ULV. Die Betriebslast darf nicht geringer sein als das maximale Startgewicht des SLZ, d.h. 90 kg des Pilotengewichts und das maximale Gewicht des SLZ einschließlich Kraftstoff. Die Öffnungsgeschwindigkeit darf nicht weniger als 160 km/h EAS betragen.

2.4.2 Rettungsfallschirmsystem für zwei Personen einschließlich ULA, ULV, ULLt, MPK. Die Betriebslast darf nicht geringer sein als das maximale Startgewicht des SLZ, d. h. 180 kg Besatzungsgewicht und maximales Gewicht des SLZ einschließlich Kraftstoff. Die Öffnungsgeschwindigkeit darf nicht weniger als 170 km/h EAS betragen.

 

Titel 3 Materialien und Gestaltung

Es muss den zuverlässigen Betrieb von Fallschirmsätzen und -systemen bei normalem Gebrauch für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten gewährleisten. Es muss von einer Qualität sein, die sich nachweislich für die Herstellung von Fallschirmen eignet, wie durch Tests belegt. Alle Materialien müssen bei einer Lagerung von - 40°C bis 90°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 0 bis 100 % funktionsfähig bleiben. Alle galvanisierten Komponenten müssen so verarbeitet sein, dass die Wasserstoffversprödung minimiert wird.

 

Titel 4 Anforderungen

4.1 Entwurf und Konstruktion

4.1.1 Die Bemessung der Betriebsfestigkeit der Struktur muss der Bemessungslast multipliziert mit dem Sicherheitsfaktor k=1,5 entsprechen . Die Werkstoffe müssen so ausgelegt sein, dass sie den im Code, in der Norm und in den Zertifizierungsprüfungen vorgeschriebenen Belastungen ohne bleibende Verformung standhalten.

4.1.2 Die Nähte müssen so beschaffen sein, dass sie nicht reißen, wenn der Faden reißt.

4.2 Kennzeichnung

Alle Angaben müssen gut leserlich und dauerhaft auf allen wichtigen Bauteilen angebracht werden, und zwar an einer Stelle, an der sie möglichst wenig verwischt werden können (Fallschirmhülle, Container, Kappe, Auslösevorrichtung usw.).

Die Informationen müssen umfassen:

(a) Typenbezeichnung
(b) Seriennummer
(c) Name und Anschrift des Herstellers
(d) Datum der Herstellung (Monat und Jahr)
(e) Nummer der Musterzulassungsbescheinigung
(f) Betriebsgrenzen

Andere Bauteile (Tragegurte, Verbindungsgurte usw.) müssen gekennzeichnet werden:

(a) die Typenbezeichnung
(b) die Seriennummer
(c) das Datum der Herstellung
(d) den Namen des Herstellers

4.3 Eignungstests

4.3. 1 Die primäre Betätigungseinrichtung (Auslöseeinrichtung, Auslösekabel und -nadeln) einschließlich aller Verbindungen muss der Prüflast ohne Versagen standhalten und den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Auslösekabel: axiale Belastung von 1330 N für 3 s
  • Nadeln: dürfen durch eine Kraft von 35 N, die 3 s lang senkrecht zur Achse der Nadel aufgebracht wird, nicht verformt werden
  • Prüfung der Betätigungskraft des Auslösers: Die Kraft, die auf den Griff des Auslösers oder funktionell gleichwertige Bauteile in der Richtung, in der die Betätigungskraft am geringsten ist, ausgeübt wird, darf nicht weniger als 22 N und in der Richtung, in der die Betätigungskraft am größten ist, nicht mehr als 98 N betragen und muss eine zuverlässige und schnelle Auslösung der Rettungseinheit oder des Rettungssystems bewirken. Die Verbindungsleine und die Nadeln müssen während der Prüfung wie im Betrieb versiegelt sein. Rettungsfallschirmsysteme müssen in der Flugposition geprüft werden, und zwar für zwei Personen mit einem angeschnallten Insassen.

 4.3.2 Falltest der inneren Kappe des Rettungsfallschirmkomplexes: Er wird von einer repräsentativen Gruppe von 6 Personen am Boden an einem aufgehängten Gurtzeug getestet. Diese Personen müssen in der Lage sein, das Gerät ohne Schwierigkeiten zu bedienen. Zwei-Personen-Rettungsfallschirmsysteme sind mit angeschnalltem Insassen zu prüfen. Der Aufbau muss es ermöglichen, das innere Kappenpaket ungebrochen in die günstigste Richtung fallen zu lassen, und die Freigabe der Kappe muss in sicherer Entfernung von der SLZ durch das Eigengewicht der Kappe mit den Leinen erfolgen.

4.3.3 Außenverpackung (Container): Sie muss einen zuverlässigen Schutz gegen mechanische Beschädigung und Witterungseinflüsse bieten. Eine unbeabsichtigte Freisetzung muss ausgeschlossen sein. Die an der Zelle des ULL angebrachten Verpackungen (Container) müssen den zu erwartenden Überlastungen und Vibrationen des ULL-Betriebs ohne Verformung standhalten (Landeanprall mit Überziehgeschwindigkeit, wie von der Lufttüchtigkeit des ULL gefordert).

4.3.4 Umwelt- und Druckprüfung: Es sind zwei Prüfungen bei der anwendbaren Mindestgeschwindigkeit und Betriebsmasse durchzuführen. Abkühlung der Ausrüstung oder des Systems auf -40 °C oder darunter für 16 Stunden, Stabilisierung auf Umgebungstemperatur und Durchführung eines Falles mit Prüflast oder einer Funktionsprüfung des Systems am Prüffahrzeug. 16 Stunden lang auf +50 °C erwärmen, auf Umgebungstemperatur stabilisieren lassen und die Fallschirmhülle 150 Stunden lang mit einer Mindestkraft von 800 N belasten, um die Verwendung des Kits zu simulieren. Einen Öffnungstest mit der Testlast durchführen. Die Prüfung kann entfallen, wenn hierfür handelsübliche Materialien von namhaften Firmen verwendet werden, die sich bereits in der Praxis bewährt haben.

4.3.5 Festigkeitsprüfung: Es darf kein stoßdämpfendes Material oder keine stoßdämpfende Vorrichtung verwendet werden, das/die nicht fester Bestandteil des Überlebenskits, des Systems oder der Komponente ist, für die keine Bescheinigung ausgestellt wurde. Die Prüfungen sind mit dem kompletten Rettungsgerät und dem zusammengebauten Fallschirmsystem durchzuführen. Bei den Prüfungen dürfen keine Material-, Naht- oder Funktionsfehler festgestellt werden, die die Eignung des Rettungsfallschirmsystems beeinträchtigen. Die Öffnungskraft ist bei allen Prüfungen an der Verbindungsstelle zur Prüflast zu messen. Der Fallschirm muss bei seiner Verwendung im Betrieb funktionell offen sein. Fallschirmsysteme - Rettungsfallschirmsysteme sind nach diesem Schema zu prüfen:

4.3.5.1 Rettungsfallschirmsätze (A)

A - 1 Rettungsfallschirmsatz für eine Person und PG - Prüflastgewicht = 80 kg oder mehr gemäß 1.9 +10%. Prüfgeschwindigkeit im Moment des Betriebs - 170 km/h. Bei einem Betriebsgewicht von 80 kg oder mehr und einer EAS-Betriebsgeschwindigkeit von 160 km/h ist eine Musterzulassung zu erteilen.
A - 2 Ein-Personen-Rettungssatz einschließlich PG, ZK und PPG - Prüflastmasse = 120 kg oder mehr gemäß 1.9. +10%. Prüfgeschwindigkeit zum Zeitpunkt des Einsatzes = 170 km/h. Bei einer Betriebsmasse von 120 kg oder mehr und einer EAS-Betriebsgeschwindigkeit von 160 km/h ist eine Musterzulassung zu erteilen.
A - 3 Rettungsfallschirmsätze - Zwei-Personen-PG-System - Prüflastmasse = 180 kg oder mehr gemäß 1.9. +10%. Prüfgeschwindigkeit zum Zeitpunkt des Betriebs = 170 km/h. Bei einer Betriebsmasse von 180 kg oder mehr und einer EAS-Betriebsgeschwindigkeit von 160 km/h wird eine Musterzulassung erteilt.

4.3.5.2 Rettungsfallschirmsysteme (B)

B - 1 Ein-Personen-Rettungsfallschirmsystem ULA, ULV, ULLt und MPK - Prüflastmasse = max. Betriebslast oder größer gemäß 1.9. Für eine geprüfte maximale Betriebslast und eine EAS-Betriebsgeschwindigkeit von 170 km/h oder mehr ist eine Musterzulassung zu erteilen.
B - 2 Rettungsfallschirmsysteme bis 450 kg ULA, ULV, ULLt und MPK - Prüflastmasse = max. Betriebslast oder größer gemäß 1.9. Prüfgeschwindigkeit zum Zeitpunkt des Betriebs = 180 km/h oder größer. Eine Musterzulassung wird für eine geprüfte maximale Betriebslast und eine EAS-Betriebsgeschwindigkeit von 170 km/h oder mehr erteilt.
B - 3 Rettungsfallschirmsysteme für Startmassen über 450 kg bis zu 525 kg sind mit einer Prüflast entsprechend der vorgesehenen Betriebsmasse zu prüfen. Prüflast = maximale Abflugmasse gemäß 1.9. Prüfgeschwindigkeit = maximale Betriebsgeschwindigkeit x 1,05. Für die berücksichtigte maximale Betriebsmasse und maximale Betriebsgeschwindigkeit ist eine Typenzulassung zu erteilen.

Bemerkung:
Mit jedem Rettungsfallschirmsatz (System) müssen mindestens 3 Tests (Abwürfe) durchgeführt werden. Eine unbenutzte Kappe kann für jeden Test verwendet werden, wenn das System für eine einmalige Verwendung vorgesehen ist.

4.3.6 Fallversuche

4.3.6.1 A - Rettungsfallschirmsätze: Für alle Arten von Fallschirmsätzen müssen mindestens 5 Abwürfe mit einer Testlast (oder ein Sprung mit einer Person) durchgeführt werden, die dem maximalen Betriebsgewicht entspricht. Die durchschnittliche Sinkgeschwindigkeit darf 6,8 m/s für 2-Personen ZKa PPG und 7,3 m/s für 1-Personen PG umgerechnet auf MSA nicht überschreiten. Die Messung der Sinkgeschwindigkeit muss in einem Abstand von mindestens 30 m vom Boden erfolgen. Diese Prüfungen können mit anderen Prüfungen in diesem Abschnitt kombiniert werden.
4.3.6.2 B - Rettungsfallschirmsysteme: Für alle Typen müssen mindestens drei Abwürfe mit einer Prüflast durchgeführt werden, die der maximalen Betriebsmasse entspricht. Die durchschnittliche Sinkgeschwindigkeit darf 6,8 m/s für ULA-, ULV-, ULLt- und MPK-Fallschirmsysteme, die auf MSA umgestellt wurden, nicht überschreiten. Die Messung der Sinkgeschwindigkeit muss in einem Abstand von mindestens 30 m vom Boden erfolgen. Diese Prüfungen können mit anderen Prüfungen in diesem Teil kombiniert werden.

4.3.7 Stabilitätsprüfungen

4.3.7.1 A - Rettungsfallschirmsysteme - 3 Tests müssen mit einer Last von +0%, -20% des Betriebsgewichtes durchgeführt werden. Die Schwankung darf in der Konfiguration nach dem Öffnen des Fallschirms 15° aus der Senkrechten nicht überschreiten. Diese Prüfungen können mit anderen Prüfungen in diesem Abschnitt kombiniert werden.
4.3.7.2 B - Rettungssysteme - Es sind 3 Prüfungen mit einer Mindestbetriebsgewichtslast durchzuführen. Die Schwankung darf bei geöffnetem Fallschirm 15° aus der Senkrechten nicht überschreiten. Diese Prüfungen können mit anderen Prüfungen in diesem Abschnitt kombiniert werden. Die Kabinenhaube muss die Schwingungsdämpfungseigenschaften bei einer maximalen Auslenkung von 15° aus der Senkrechten nachweisen.

4.3.8 Prüfung der sicheren Mindesthöhe bei der Benutzung

4.3.8.1 A - Rettungsfallschirmsysteme - Prüfung der Mindestsicherheitshöhe: Es sind 3 Versuche mit einer maximalen Betriebslastmasse gemäß 1.9 bei minimaler Betriebsgeschwindigkeit durchzuführen. Die Abstiegszeit bei vollständig geöffnetem Fallschirm muss mindestens 2 s betragen. Die maximal zulässige Zeit für das Öffnen der Kappe beträgt 3 s oder weniger.
4.3.8.2 B - Rettungsfallschirmsysteme - Prüfung der Mindestsicherheitshöhe: Es sind zwei Versuche mit einer maximalen Betriebslastmasse gemäß 1.9 bei minimaler Betriebsgeschwindigkeit durchzuführen. Die Abstiegszeit an einem vollständig geöffneten Fallschirm muss mindestens 2 s betragen und Punkt 1.1.4 entsprechen. und erhöht sich bei Fallschirmen mit einer maximalen Betriebsmasse von mehr als 400 kg um 0,01 s pro Kilogramm. Für Rettungsfallschirmsysteme, die durch einen Raketenmotor oder eine gleichwertige Auslösevorrichtung aktiviert werden, gilt Nummer 4.3.9.

4.3.9 Prüfung der Wirksamkeit des Rettungsfallschirmsystems bei Aktivierung durch einen Raketenmotor oder eine gleichwertige Auslösevorrichtung

Die Prüfungen sind mit der vollständigen, für den Einsatz in der SLZ vorbereiteten LPD durchzuführen (sie muss dem Einbau der LPD in die SLZ entsprechen). Die für die Befestigung an der SLZ vorgesehenen Kupplungselemente (Seile) der LPD sind am Prüffahrzeug durch ein Abreißglied mit einer Festigkeit von 2/3 der bei der Prüfung nach Nummer 4.3.5 ermittelten Kraft zu befestigen (alternativ ist eine Abzugskraft von 50 % der durch das oben genannte Abreißglied ermittelten maximalen Betriebsmasse aufzubringen). Der ZPS-Container (Fallschirmbehälter) mit der Auslösevorrichtung ist in einem Winkel von 90° zur Fluglängs- und -querachse (Fahrtrichtung des Prüffahrzeugs) so zu befestigen, dass die Auslösung der Haubenrückholung die Überwindung eines 2 m hohen Hindernisses in einer Entfernung von 4 m, gemessen von der Ebene des Behälterverschlusses (Haubenbehälter), gewährleistet. Diese Prüfung ist 1 Mal bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h (gemessene Relativgeschwindigkeit) vorzuführen.

Weitere Versuche sind 2 mal mit einer Geschwindigkeit Vi max. = 60 km/h durchzuführen. Aus dem Ergebnis der ZPS-Haubenöffnungszeit (vom Absenken bis zur vollen Haubenfüllung, siehe Absatz 2.12) wird die minimale sichere Einsatzhöhe für die geforderte Geschwindigkeit nach der Formel bestimmt:

H0 =Hz - / 1/2 g . to2 / : 2

MBV = Mindestsicherheitshöhe
H0 = MBV für die Rettung
Hz = Höhe zum Zeitpunkt der ZPS-Auslösung
g = Erdbeschleunigung
to = Öffnungszeit der Kabinenhaube
VRK = im Test nach 4.3.6 ermittelte vertikale Sinkgeschwindigkeit
mT = Höhe in Metern über Grund
tkl = Zeit des Abstiegs bei offener Kappe

 Beispiel: Hz = 50 mT,bis = 4 s

Eine Höhe von 50 mT ist bei Vi = 60 km/h geeignet.

Die Musterzulassung wird für ein 60 mT-Rettungs-MBV erteilt, das horizontal mit 60 km/h SLZ fliegt.

 

Titel 5 Dokumentation

Zur Kontrolle und Prüfung müssen dem Produkt Zeichnungen und Betriebsunterlagen beigefügt werden.

5.1 Die Zeichnungen müssen Zeichnungen von Baugruppen und Hauptkomponenten einschließlich Stücklisten, Zertifikaten, Materialprüfberichten, Referenzetiketten usw. enthalten.

5.2 Die Betriebsdokumentation enthält eine technische Beschreibung und technische Daten, Produktbeschränkungen sowie Betriebs- und Wartungsanweisungen. Das Produkt wird anhand dieser Dokumentation geprüft.

5.2.1 Rettungssysteme mit einem Kraftelement (RM) müssen gegen unbeabsichtigtes Auslösen des Kraftelements gesichert sein. Es muss über eine Ausfallsicherung verfügen, die das SLZ außer Betrieb setzt.

5.2.2 Der Benutzer eines Rettungssystems, das durch ein Kraftelement (RM) ausgelöst wird , das eine Menge an explosivem Gemisch enthält, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht, ist darüber zu belehren, dass es sich bei dem Gerät um einen Sprengstoff im Sinne des Gesetzes handelt, und hat es entsprechend zu behandeln.