Sportordnung für Überflugwettbewerbe des Gleitschirmverbandes LAA ČR

Sportordnung für Überflugwettbewerbe des Gleitschirmverbandes LAA ČR        

1. Allgemeine Informationen

1.1. Arten von Wettbewerben

Vom Gleitschirmverband LAA ČR ausgeschriebene und unterstützte Wettbewerbe:

Ligawettbewerb (im Folgenden Liga genannt), Meisterschaft der Tschechischen Republik im Gleitschirmfliegen (im Folgenden MČR genannt)

1.2. Bedingungen für die Organisation von Wettbewerben

Die Termine der Wettkämpfe müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden und ihre Durchführung muss von der Sportkommission (nachfolgend SK genannt) genehmigt werden. Der Veranstalter veröffentlicht den Wettbewerbsvorschlag spätestens 1 Monat vor der Durchführung des Wettbewerbs auf seiner Website oder auf andere geeignete Weise im Internet (z. B. auf der Website des PG-Verbandes). Der Veranstalter veröffentlicht das Formular bzw. die E-Mail-Adresse für die Anmeldung der Teilnehmer spätestens einen Monat vor dem Wettbewerb. Der Veranstalter veröffentlicht die Liste der angemeldeten Teilnehmer und hält diese möglichst aktuell. Der Veranstalter nimmt einen Piloten zum Wettbewerb auf, der die Bedingungen gemäß Punkt 1 erfüllt und das Nenngeld bis zum angegebenen Termin bezahlt. Weitere Bedingungen können vom SC im Rahmen der Ausschreibung für Wettbewerbsveranstalter festgelegt werden.

1.3. Teilnahmebedingungen der Wettbewerber

Der Pilot hat die SLZ-Betriebsordnung, Flugordnung und sonstige gesetzliche Vorschriften im jeweiligen Veranstaltungsland einzuhalten.

Ein aus der LAA ČR ausgeschlossener Pilot wird während der Dauer des Ausschlusses nicht zu den vom PG-Verband ausgeschriebenen Wettbewerben zugelassen.

Ein Must-Have-Pilot

  • eine gültige Pilotenlizenz, die der Kategorie des Gleitschirms entspricht, mit dem er am Wettbewerb teilnehmen wird
  • eine gültige technische Lizenz des Gleitschirms, mit dem er am Wettbewerb teilnehmen wird, oder eine gültige technische Abnahme für einen Fallschirm, die älter als zwei Jahre ist
  • Haftpflichtversicherung
  • Rettungsschirm (Reserve) und Helm
  • ein Mobiltelefon oder Walkie-Talkie, das sich während des Fluges oder bei einer Notlandung in Reichweite des Piloten befindet
  • ggf. eine FAI-Lizenz, wenn die Rennbestimmungen dies erfordern

1.3.1. Qualifikation für die Tschechische Meisterschaft

Ein Pilot qualifiziert sich für den MČR, wenn er eine der unten aufgeführten Bedingungen erfüllt:

  • In der vorherigen Saison war er im ČPP in der 50 %-Wertung platziert.
  • In der vergangenen Saison platzierte er sich in 90 % der Ranglisten der XC League.
  • In der vergangenen Saison platzierte er sich beim MČR XC in der 90-Prozent-Wertung.

1.4. Umfang

Diese Wettbewerbsordnung ist ab dem 15. April 2024 gültig und gilt für die in Punkt 1.1 aufgeführten Wettbewerbe. und auf Wettbewerbe, die in ihren Regeln/Vorschlägen auf diese Sportordnung verweisen. Sachverhalte, die nicht unter diese Regelung fallen, werden gemäß der gültigen Fassung des „FAI-Sportkodex Nr. 7“ und des FAI-Allgemeinen Teils beurteilt. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Regeln und den FAI-Richtlinien haben diese Wettbewerbsregeln Vorrang.

1.5. Eintrittspreis:

Im Startgeld müssen enthalten sein:

  • Gebühren für die Nutzung von Start- und Landeplätzen
  • Bearbeitung und Bekanntgabe der Ergebnisse
  • wenn möglich, Export von Teilnehmern und deren Ausrüstung zum Start
  • Abholung der Teilnehmer von der Strecke zum Austragungsort des Wettbewerbs (HQ)

2. Verwaltung

2.1. Wettbewerbsfunktionäre

2.1.1. Wettbewerbsdirektor

Er antwortet für die Organisation des Wettbewerbs, für die korrekte Wertung, für die Überprüfung der erzielten Ergebnisse und Rekorde und für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften aus Sicht der Organisation des Wettbewerbs. Er ist auch für die Organisation beim Start verantwortlich, wenn er keinen verantwortlichen Vertreter benennt. Es nimmt Beschwerden entgegen und trifft Entscheidungen. Er ist berechtigt, seinen Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen zu wählen. Nach Abschluss der von ihm organisierten Wettkampfrunden sichert er die Streckenaufzeichnungen und sendet sie zusammen mit den inoffiziellen Ergebnissen und aufgeführten Disziplinen im Falle ungelöster Proteste an die LAA ČR.

2.1.2. Ausschuss der Piloten – Arbeitsausschuss

Seine Mitglieder sind gewählte Vertreter der konkurrierenden Piloten. Die Wahl erfolgt durch eine öffentliche Abstimmung der Teilnehmer beim ersten Briefing des Wettbewerbs. Interessierte Piloten beantragen die Aufnahme in die Provision bei der Registrierung. Basierend auf Informationen über die Wetterbedingungen schlägt das Pilotenkomitee dem Wettbewerbsleiter eine Flugaufgabe vor. Das Pilotkomitee besteht aus drei bis fünf Mitgliedern und sollte mindestens einen Piloten mit Kenntnissen der örtlichen Situation umfassen.

2.1.3. Sicherheitskommission - Sicherheitskommission

Seine Mitglieder sind gewählte Vertreter der konkurrierenden Piloten. Die Wahl erfolgt durch eine öffentliche Abstimmung der Teilnehmer beim ersten Briefing des Wettbewerbs. Interessierte Piloten beantragen die Aufnahme in die Provision bei der Registrierung. Die Kommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern und hat das Recht, bei gefährlichen Flugbedingungen die Runde abzubrechen oder abzubrechen. Er hat ein Vetorecht beim Bau der Strecke.

2.2. Einweisung

Der Wettbewerbsleiter (Assistent) führt vor jeder Flugaufgabe ein Briefing durch. Es muss vollständige meteorologische und betriebliche Informationen enthalten, die zur Erfüllung der Flugaufgabe erforderlich sind. Die Flugaufgabe (Aufgabe) muss auf der Informationstafel (Aufgabentafel) vermerkt werden, die im Startbereich aufgestellt wird. Zumindest beim ersten Briefing wird der Wettbewerbsleiter (Assistent) die Piloten auf den Luftraum im Fluggebiet aufmerksam machen. Der Wettbewerbsleiter (Assistent) kann beim Briefing die verbotenen Lufträume oder die Höhenbegrenzung des Fluges festlegen. Dies geschieht immer durch Markierung auf der Informationstafel mit der Flugaufgabe anhand vordefinierter Wegpunkte, Markierung auf der Karte oder auf andere geeignete Weise. Der Wettkampfleiter (Assistent) ist verpflichtet, bei jedem Briefing anzugeben, wann und wo das nächste Briefing stattfinden wird. Der Wettbewerbsleiter (Assistent) ist verpflichtet, zumindest beim ersten Briefing vor der Flugaufgabe den Ort und die Uhrzeit des Herunterladens der Tracklogs bekannt zu geben, wenn das System nicht genutzt wird Protokollierung des Tracklogs auf dem Server (z. B. xcontest, Livetracking usw.). Der Teilnehmer ist verpflichtet, an den Briefings teilzunehmen.

2.3. Verantwortung der Piloten

Alle Piloten sind für die Einhaltung der Wettbewerbsregeln und Flugregeln gemäß den geltenden Richtlinien verantwortlich. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr.

2.4. Beschwerden und Proteste

  • Der Zweck der Beschwerde besteht darin, einen Verstoß gegen dieses Sportreglement oder das FAI-Sportreglement zu beheben, den die Organisatoren oder andere Teilnehmer während des Wettbewerbs begangen haben.
  • Sie wird dem Wettbewerbsleiter innerhalb einer Stunde nach Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse mündlich übergeben.
  • Die Beschwerde muss zeitnah bearbeitet werden.
  • Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerde nicht zufrieden ist, kann er beim Wettbewerbsleiter Einspruch gegen Zahlung einer Anzahlung von 400 CZK einreichen. Die Beschwerde erfolgt schriftlich (ggf. auch elektronisch – per E-Mail). Die Beschwerde muss schnellstmöglich, spätestens jedoch vor dem Briefing am darauffolgenden Flugtag eingereicht werden. Diese Proteste werden vom Direktor mit dem SK-Vertreter gelöst.
  • Ist der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis des Protests nicht zufrieden, ist er berechtigt, beim Rennen Protest einzulegen.
  • Der Protest beim Rennen wird vom SK LAA ČR bearbeitet. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail an die angegebene Adresse sk@svazpg.cz. Die Kaution für die Einreichung eines Protestes beträgt 2000 CZK. Die Einsendefrist beträgt 7 Tage nach Ende des Rennens.
  • Protestkautionen werden dem Piloten zurückerstattet, wenn die Proteste als berechtigt anerkannt werden.

3. Ausrüstung

3.1. Definition von Gleitschirm (PK)

Ein Gleitschirm ist ein nicht motorisiertes Fluggerät schwerer Luft, dessen Start durch den Start des Piloten erfolgt und dessen Beschaffenheit der Auflagefläche nicht durch eine starre Struktur bestimmt ist.

3.2. PK-Verlust und -Beschädigung

Bei Verlust oder Beschädigung eines PK, der unter den örtlichen Bedingungen nicht reparierbar ist, kann der Wettbewerbsleiter den Austausch eines PK gegen einen identischen Typ oder einen Typ, der derselben Leistungskategorie angehört, genehmigen. Bei Abwesenheit des Wettkampfleiters am Start und drohender Verzögerung kann zusätzlich eine Genehmigung beantragt werden. Der Pilot muss jedoch zu Beginn des Wechsels des Segelflugzeugs stets den für den Einsatz verantwortlichen Hilfsassistenten benachrichtigen. In begründeten Fällen ist der Austausch von PK grundsätzlich zulässig.

3.3. Versicherung

Der Pilot muss gegen Schäden, die er Dritten zufügt, gesetzlich versichert sein. Der Veranstalter des Wettbewerbs im Ausland muss eine im Land der Veranstaltung gültige Versicherung verlangen. Wenn der Wettbewerb außerhalb des Territoriums der Tschechischen Republik stattfindet, wird empfohlen, dass der Pilot über eine im jeweiligen Land gültige Krankenversicherung verfügt.

3.4. Sonstige Ausrüstung

  • Nur Wasser oder Sand können eine Last sein, die im Flug entfernt werden kann.
  • Die feste Last muss im Flug ein integraler Bestandteil des Gurtzeugs sein.
  • Ein Rettungsfallschirm und ein Helm sind Pflicht.

3.5. Einsatz von Instrumenten und GNSS

  • Der Pilot muss mit einem Höhenmesser und Variometer oder einem kombinierten Instrument ausgestattet sein.
  • Der Pilot muss mit mindestens einem Gerät zur Aufzeichnung der Flugbahn (Tracklog) ausgestattet sein – GNSS, siehe Punkt 7
  • Der Pilot muss mit einem Mobiltelefon ausgestattet sein. Im Flug muss das Telefon im Falle einer Notlandung in Reichweite des Piloten sein.
  • Empfehlenswert ist ein Radio nach den Vorgaben der Anlage

3.6. Werbung

Werbung ist erlaubt, sofern sie nicht im Widerspruch zu den einschlägigen Gesetzen steht.

3.7. Identifikation

  • je nach Aufnahmegerät, siehe Punkt 7.
  • entsprechend dem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Livetracking-Gerät, sofern das Livetracking-System im Rennen zum Einsatz kommt

3.8. Startgewicht

Das Abfluggewicht ist das Gewicht des Piloten (im Falle eines Tandempiloten und Passagiers), bekleidet mit Hose, T-Shirt und Schuhen, das Gewicht der Ausrüstung (Sitz, Helm, Rettungsschirm, Instrumente und weiteres). Belastung) und dem Gewicht der Haube. Das Gewicht der Ausrüstung darf 25 kg (28 kg für Piloten mit zweitem Reservefallschirm) nicht überschreiten. Das Abfluggewicht muss im Bereich des vom Hersteller angegebenen Abfluggewichts des jeweiligen Gleitschirms liegen. Für den Fall, dass der Veranstalter die Kontrolle des Startgewichts vornimmt, kann er Piloten mit Ausrüstung bei der Registrierung oder beim Start wiegen.

4. Starten

4.1. Startraum

Bei Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Starter oder der Aufenthaltsdauer im Startbereich ist der Startbereich deutlich zu kennzeichnen. Ist dies nicht der Fall, reicht es aus, den Startbereich für die Piloten und Teilnehmer im Preflight Briefing festzulegen. Der Zutritt zum Startbereich ist nur den sich auf den Start vorbereitenden Teilnehmern, dem Wettkampfleiter und seinen Assistenten gestattet. Der Wettbewerbsleiter kann nach entsprechender Weisung anderen Personen wie Fotojournalisten etc. den Zutritt zum Startbereich gestatten. Die genauen Bedingungen für die Festlegung der Startreihenfolge und der Aufenthaltsdauer des Piloten im Startbereich werden vom Veranstalter in Abhängigkeit von der geplanten Aufgabe, der Größe des Startbereichs und der Anzahl der am Wettbewerb teilnehmenden Piloten beim Briefing vor dem Start festgelegt.

4.2. Zeitstartfenster

Die Öffnungs- und Schließzeit des Fensters wird vom Wettkampfleiter festgelegt und auf der Starttafel vermerkt. Die Zeit, in der das Fenster geöffnet ist, muss ausreichend Zeit für den Start (Start) aller Teilnehmer bieten. Das Startfenster darf frühestens 10 Minuten nach Ende des Briefings geöffnet werden.  

4.3. Wiederholen Sie den Start

Der Pilot kann den Start innerhalb des Startzeitfensters beliebig wiederholen. Bei einem wiederholten Start wird es jedoch an das Ende des Startbefehls (Takeoff) verschoben, sofern dies geübt ist.

4.4. Arten von Starts

  • Bodenstart (nur Race-to-Goal-Disziplin)
  • Luftstart

Der Start, einschließlich des Bodenstarts, wird normalerweise durch das Passieren der Grenze des Sektors eines virtuellen Kreises mit einem bestimmten Radius (Start Speed ​​​​Section – SSS) oder eines physisch markierten Bandes definiert. Art des Vorbeiflugs (Ein- oder Abflug), Radius und Position werden in der Disziplinenausschreibung festgelegt.

5. Ziel

5.1. Passieren des Zielstreifens oder Zielsektors

Der Pilot muss das virtuelle Zielband in der vorgegebenen Richtung durchfliegen oder in den Zielsektor fliegen

5.2 Ausführung des Ziels - ZIEL

Die Ziellinie muss nicht physisch markiert sein, die Ziellinie wird als virtuelle Linie betrachtet, die durch den innerhalb der Disziplin definierten Zielpunkt verläuft und senkrecht zur Richtung zum letzten OB verläuft. Sofern vom Veranstalter nicht anders angegeben, beträgt die Gesamtlänge 400 m. Der Zielsektor ist normalerweise ein zylindrischer Sektor (kann konisch sein) mit einem vordefinierten Radius um den Zielpunkt. Sofern vom Veranstalter nicht anders angegeben, beträgt der Radius des Zielsektors 400 m.

5.3. Ende des Geschwindigkeitsabschnitts – ESS

In der Aufgabe wird der Sektor „End of Speed ​​Section“ – ESS (End of Speed ​​Section) definiert, der in der Regel als vorletzter Sektor vor der Ziellinie in der Aufgabe gereiht wird. Sein Radius muss größer sein als der Radius des Zielsektors (normalerweise 1000 m), wenn sich die Mitte des ESS und das Ziel am selben Punkt befinden. Allerdings muss das ESS nicht dasselbe Zentrum wie das Ziel haben. Beim Überqueren der ESS bewegt sich der Pilot, um die Zeit zu messen. Um jedoch die volle Punktzahl der Disziplin zu erhalten, muss der Pilot die Ziellinie oder den Zielsektor durchfliegen (siehe Punkt 5.2). Wenn der ESS-Sektor nicht in der Disziplin definiert ist, beträgt die Zeit des Piloten bis zur Ziellinie gemessen.

5.4. Das Ziel schließen

Die Zielschlusszeit wird beim Pilotenbriefing bekannt gegeben. Ein Pilot, der nach dieser Zeit die Ziellinie überquert, erhält keine Zeitpunkte.

5.5. Kontrolle

Nach der Landung ist jeder Pilot verpflichtet, sich innerhalb der im Briefing genannten Zeit beim Veranstalter zu melden (z. B. durch Versenden einer SMS an eine angegebene Abrufrufnummer oder auf eine andere vorher festgelegte Weise), insbesondere bei Landungen außerhalb des Zielortes. Im Falle der Landung am Zielort kann auch das Herunterladen der Streckenaufzeichnung vom Aufzeichnungsgerät, die Übergabe des Geräts zum Livetracking oder das Hochladen des Tracklogs auf einen Remote-Server als Benachrichtigung an den Veranstalter gewertet werden. Diese Aktionen werden vom Piloten unmittelbar nach der Landung durchgeführt. Der Pilot ist verpflichtet, innerhalb von 15 Minuten nach Schließung des Zielortes sicher zu landen, auch wenn er den Zielort nicht vor Schließung des Zielortes erreicht. Diese Praxis verhindert die Organisation unnötiger Rettungseinsätze.

6. Flüge

6.1. Timing

  • Alle Zeitmessungen basieren auf der GNSS-Zeit (gemessen auf die Sekunde genau).
  • Die Startzeit des Piloten ergibt sich aus dem Moment:
  • Ablösen des Piloten vom Boden oder Durchfliegen der Grenze des Startsektors gemäß 4.4.
  • durch Öffnen des Fensters (Rennen bis zur Ziellinie)
  • durch Öffnen des Starts (Luftstart)
  • Die Zielzeit des Piloten ergibt sich aus dem Zeitpunkt des gültigen ESS-Sektorüberflugs (siehe Punkt 5.3), sofern definiert. Wenn der ESS-Sektor nicht definiert ist, wird die Zielzeit durch den Moment des Durchgangs des Zielbandes oder des Zielsektors angegeben.

6.2. Entfernungen messen

  • Die Entfernung wird mit einer zugelassenen Auswertesoftware berechnet, empfohlen wird das FS-Programm (fs.fai.org).
  • Bei einem unvollständigen Track wird die kürzeste bis zu diesem Punkt erreichte Distanz von der Streckenlänge bis zum nicht erreichten Wendepunkt bzw. Ziel abgezogen.

6.3. Disziplinen

6.3.1. Zielgeschwindigkeitsflug – Geschwindigkeitslauf

Piloten müssen die Distanz zum vorgesehenen Ziel in kürzester Zeit zurücklegen. Die Strecke wird mit oder ohne Wendepunkte gewählt. Der Start erfolgt individuell, während des geöffneten Fensters.

6.3.2. Rennen zum Ziel – Rennen zum Ziel

Piloten fliegen die Strecke ohne oder mit Wendepunkten. Der Start der Piloten erfolgt üblicherweise im offenen Startfenster. Der erste Pilot, der die Ziellinie erreicht, ist normalerweise der Gewinner.

6.3.3. Freiflug

Die maximale geflogene Distanz im vorgesehenen Korridor.

6.3.4. Andere Disziplinen

Der Veranstalter kann weitere Disziplinen in das Rennen einbeziehen, z.B. AAT. Die Einbeziehung solcher Disziplinen in das Rennen muss in der Rennordnung festgelegt und vorab von der Sportkommission genehmigt werden. Der Veranstalter muss die Piloten in den Rennvorschlägen und beim Briefing vor der Disziplin mit den Regeln und der Wertung dieser Disziplinen vertraut machen.

6.4. Flug wiederholen

Hat sich der Teilnehmer auf die Strecke begeben, darf er den Flug nicht wiederholen. Unter Betreten der Strecke versteht man in diesem Fall das Überfliegen der Grenze des Startsektors. Etwaige andere örtliche Vorschriften müssen vom Betriebsleiter bei der Einweisung vor der jeweiligen Aufgabe bekannt gegeben werden.

6.5. Landung auf einem Reservefallschirm

Bei der Landung an einem Reservefallschirm ist der Pilot verpflichtet, dem Veranstalter unverzüglich seinen Zustand und seinen ungefähren Standort mitzuteilen. Für die Aufgabe zählt die größte erreichte Distanz des Piloten.

6.6. Gültigkeit der Disziplin - Runden

  • Die Gültigkeit der Disziplin wird durch das von der Sportkommission für den jeweiligen Zeitraum genehmigte Bewertungssystem (Festlegung von GAP-Parametern) bestimmt.
  • Die für die Anerkennung einer Runde erforderliche Mindestanzahl an punktenden Piloten in einer Runde ist auf 15 festgelegt. Als punktender Pilot gilt auch ein Pilot, der den Start durchgeführt hat, aber vom Punktesystem 0 Punkte erhalten hat.

7. Nutzung von GNSS

7.1. Regeln für die Flugverifizierung mittels GNSS

Jeder Pilot ist für die Auswahl seines eigenen GNSS-Aufzeichnungsgeräts verantwortlich. Für die lückenlose Aufzeichnung des Fluges (Tracklog) ist der Pilot persönlich verantwortlich. Piloten müssen Aufzeichnungsgeräte verwenden, die mit der verwendeten Flugverifizierungssoftware kompatibel sind. Das Aufzeichnungsgerät kann Wegpunkte in einer Datei im IGC-Format speichern. Jede IGC-Datei muss einen gültigen Sicherheits-G-Datensatz enthalten. Ein Pilot kann mehrere Aufzeichnungsgeräte zur Flugverifizierung und Datensicherung verwenden und mehrere Flugaufzeichnungen zur Überprüfung einreichen. Von allen ordnungsgemäß erfassten Flugdaten wird diejenige erkannt, die dem Piloten die beste Position gewährleistet. Datensätze können nicht zusammengeführt werden. Bei der Nutzung eines Systems zum Remote-Upload des Tracklogs auf den Server (z. B. xcontest, Livetracking) muss der Pilot dem Veranstalter das Aufzeichnungsgerät mit dem gespeicherten Flugdatensatz vorlegen können. Das Flugprotokoll ist im Kontrollfall mindestens bis zum Briefing am nächsten Flugtag im Aufzeichnungsgerät aufzubewahren.

7.2. Sektoren

Die Wettbewerbe finden auf der Grundlage der Verwendung zylindrischer Sektoren statt. Der Radius beträgt in der Regel 400 m. Physische Gegebenheiten am Boden werden nur als Richtwerte berücksichtigt. Die Wendepunkte des Wettbewerbs sind die durch die eingegebenen Koordinaten ermittelten Punkte. Es ist auch möglich, einen zylindrischen Sektor mit beliebigem Durchmesser zu verwenden.

7.3. Allgemeine Verifizierungsregeln

  • Wenn das Ziel nicht erreicht wird, ist das Ende des Fluges der Rekordpunkt, der dem angegebenen Ziel oder Drehpunkt (der nicht erreicht wurde) am nächsten liegt. Wenn es sich bei der Aufgabe um einen offenen Flug handelt, ist das Ende des Fluges der Rekordpunkt Punkt, der dem Piloten den besten Standort bietet.
  • Die Verifizierungssoftware bestätigt, dass alle zur Verifizierung des Fluges verwendeten Punkte die korrekte Zeit anzeigen (z. B. einen bestimmten Tag, innerhalb des Start- und Endbereichs der Aufgabe mit der korrekten Start- und Drehpunktchronologie).
  • Der Rennveranstalter hat das Recht, jede Nennung oder Teile davon abzulehnen, wenn er der Ansicht ist, dass die Daten nicht wahr sind.
  • Wenn die Aufgabe unterbrochen (gestoppt) wird, können Piloten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Aufgabe gestoppt wurde, minus 5 Minuten gewertet werden. Piloten können einen Flugende-Datensatz als letzten gültigen Aufzeichnungspunkt vor dem Ende der Aufgabe oder ihre beste Position auf der Strecke vor dem Ende der Aufgabe zur Überprüfung einreichen. Andere Methoden der Flugüberprüfung sind im Falle einer Arbeitsunterbrechung nicht zulässig.
  • Sofern es beim Briefing bekannt gegeben wird, müssen die Piloten die Startbestätigung unterschreiben. Der Pilot, der die Startbestätigung unterschreibt, ist verpflichtet, sich nach Abschluss der Disziplin in der vom Veranstalter festgelegten Weise zu melden, siehe Punkt 5.5. Bei Nichtbeachtung kann eine Strafe verhängt werden.

7.4. Flugüberprüfung

Der Pilot dokumentiert mit einem GNSS-Aufzeichnungsgerät den Start, alle Wendepunkte in vorgegebener Reihenfolge und das Ziel.

7.4.1. Dokumentation von Startpunkt, Drehpunkten und Zielpunkt

Der Datensatz muss einen Punkt innerhalb des Sektors enthalten. Vor dem Punkt (oder Punktepaar), der den Trackpunkt dokumentiert, muss die Aufzeichnung mindestens 2 Minuten Daten und mindestens 5 Punkte ununterbrochener Aufzeichnung enthalten. Nach dem Punkt (oder Punktepaar), der den Trackpunkt dokumentiert, muss die Aufzeichnung mindestens 2 Minuten Daten und mindestens 5 Punkte ununterbrochener Aufzeichnung enthalten. Ein ununterbrochener Flugrekord liegt vor, wenn jeder aufeinanderfolgende Punkt nicht mehr als 30 Sekunden vom vorherigen entfernt ist. Wenn der Gutachter feststellt, dass die Unterbrechung der Aufzeichnung vorsätzlich aufgrund einer Verletzung des Sperrgebiets oder einer Verletzung der maximal zulässigen Höhe erfolgt ist, kann das Tracklog nicht akzeptiert werden und der Pilot kann wegen eines solchen Verhaltens disqualifiziert werden.

7.4.2. Dokumentation der Nichterreichung des Zielortes

Erreicht der Pilot das Ziel nicht, wird das Ende des Fluges als der nächstgelegene Punkt der Aufzeichnung gewertet

unerreichter Wegpunkt, und für den die Aufzeichnung außerdem Folgendes enthält:

  • mindestens 2 Minuten Daten und mindestens 5 Punkte ununterbrochener Aufzeichnung vor diesem Zeitpunkt
  • mindestens 2 Minuten Daten und mindestens 5 Punkte kontinuierlicher Aufzeichnung nach diesem Zeitpunkt

7.4.3. Startzeitmessung

Abhängig von der erklärten Disziplin kann die Zeit ab dem ersten oder letzten Überqueren der Grenze des Startsektors gemessen werden.

7.4.4. Zielzeitmessung

Die Zielzeit ergibt sich aus der ersten Überquerung der ESS-Sektorgrenze, sofern definiert, oder aus der Grenze des Zielbandes oder Zielsektors.

8. Sicherheit

8.1. Helfen

Sobald der Pilot gelandet ist, ist er verpflichtet, den Fallschirm sofort zu packen. Liegt der Fallschirm ausgebreitet am Boden, bedeutet das „Ich brauche Hilfe“. Ein Pilot, der Zeuge eines Unfalls wird, ist verpflichtet, den Veranstalter zu benachrichtigen, wenn er die Möglichkeit dazu hat. Ein Pilot, der einen Wettbewerbsflug unterbricht, um einem in Not geratenen Piloten zu helfen, erhält vom Wettbewerbsdirektor festgelegte Punkte.

8.2. Kollisionsvermeidung

Die Richtung des Kreisens in der Thermik im Startbereich im Startsektor wird vom Wettkampfleiter vor jedem Wettkampftag bei der Pilotenbesprechung festgelegt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Regeln zum Ausweichen und Fliegen in der Thermik gemäß ZL - 1 einzuhalten.

8.3. Rettungshubschrauber

Sollte sich ein Rettungshubschrauber dem Einsatzgebiet nähern, sind die Piloten verpflichtet, das Einsatzgebiet unverzüglich zu verlassen.

8.4. Startunterbrechung, Unterbrechung und Abbruch der Runde

Der Wettbewerbsleiter kann

  • den Start aufgrund gefährlicher Bedingungen am Start abbrechen. Bei einer kurzfristigen Startunterbrechung muss die Runde nicht abgesagt werden
  • Eine Runde wegen unsicherer oder ungeeigneter Bedingungen absagen, bevor der erste Pilot abhebt.
  • Brechen Sie eine Runde aufgrund unsicherer Bedingungen ab, wenn einige (oder alle) Piloten gestartet sind.

Eine unterbrochene Runde ist gültig, wenn die Zeit zwischen Start und Unterbrechung mehr als eine Stunde für das Rennen bis zum Ziel beträgt. In anderen Fällen muss seit dem Start des letzten Piloten mindestens eine Stunde vergangen sein, um die Runde gültig zu machen.

8.5. Signalisierung

Zur Signalisierung können Veranstalter folgende Mittel nutzen:

8.5.1. Radio bedeutet

Es muss mindestens eine Sicherheitsfrequenz ausgewiesen werden, auf der die Veranstalter die Piloten über den Abbruch oder Abbruch des Rundfluges, über das Eintreffen des Rettungshubschraubers usw. informieren. Gleichzeitig dient diese Frequenz den Piloten zur Meldung von Unfällen. Die Kommunikationsmittel dürfen von den Piloten zur Kommunikation auf der Sicherheitsfrequenz nur zur Meldung der Situation an das Organisationsteam genutzt werden.

8.5.2. Rauch - Lichtsignal, andere Mittel.

  • rot: Befehl zur sofortigen Landung
  • weiß: Runde ist abgebrochen

Ressourcen: Schornsteine, Leuchtraketen oder ein Kreuz (in der Größe von zwei gekreuzten Fallschirmen) auf dem Boden an der für das Briefing vorgesehenen Stelle.

9. Ergebnisse

9.1. Vorläufige Ergebnisse der Einzelrunde

Der Veranstalter ist verpflichtet, die vorläufigen Ergebnisse jeder Wettkampfrunde spätestens eine Stunde vor dem ersten Briefing der folgenden Runde an dem beim vorherigen Briefing festgelegten Ort zu veröffentlichen. Diese Ergebnisse basieren ausschließlich auf Pilotenberichten und Veranstalteraufzeichnungen. Es muss enthalten:

  • Pilotenrang
  • die Startnummer des Piloten
  • Vor- und Nachname des Piloten
  • Startzeit auf die Sekunde genau
  • Landezeit auf die Sekunde genau (sofern der Pilot das Ziel erreicht hat)
  • Geflogene Distanz (auf Hunderte von Metern genau)
  • Pilotpunkte

Wenn es sich bei der Disziplin um die letzte Flugdisziplin handelt, müssen die Teilnehmer spätestens beim Briefing vor dem Flug darüber informiert werden, wann die vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht werden. Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Auswertung kommen, kann der Veranstalter zu gegebener Zeit am angegebenen Ort neue Informationen veröffentlichen.

9.2. Inoffizielle Ergebnisse

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung inoffizieller Ergebnisse muss vom Wettbewerbsleiter beim Briefing bekannt gegeben werden.

9.3. Offizielle Ergebnisse

Offizielle Ergebnisse werden erst veröffentlicht, nachdem alle Beschwerden und Proteste am schwarzen Brett am Rennort (Hauptquartier) oder auf der Website des Veranstalters geklärt wurden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Ergebnisse per E-Mail an zu senden sk@svazpg.cz in einer maschinenverarbeitbaren Form (HTML-, PDF-, TXT-Format; jedoch kein Bild oder Foto). Ein Bewertungsbogen im Format, wie er von der FS-Bewertungssoftware (fs.fai.org) generiert wird, wird empfohlen. Die Ergebnisse der Rennen werden später auch unter der Internetadresse verfügbar sein www.svazpg.cz

10. Wertung

10.1. Punkte in einer einzigen Runde

Das GAP-System wird für den MČR-Wettbewerb und die Ligawettbewerbe verwendet. Die GAP-Parameter müssen vor dem Start der ersten Aufgabe bekannt gegeben werden und dürfen während des Rennens nicht verändert werden. Empfohlene GAP-Einstellungen werden auf der Website veröffentlicht www.svazpg.cz. Die Verwendung eines anderen Punktesystems als GAP muss vor Beginn der Anmeldung zum Rennen von der Sportkommission genehmigt und den Piloten in der Rennordnung ausdrücklich mitgeteilt werden. Das alternative Punktesystem muss immer 1000 Punkte betragen und seine vollständige Beschreibung muss vor Beginn der Rennanmeldung in den Rennvorschlägen veröffentlicht werden (entweder direkt oder durch Verlinkung auf eine andere Ressource mit einer Beschreibung).

10.2. Punkte im Jahr der Liga insgesamt

Für jeden Piloten fließt eine bestimmte Anzahl seiner besten Runden in das Gesamtergebnis der Tschechischen Liga ein. Diese Zahl wird anhand der Gesamtzahl der Läufe in der gesamten Ligaserie wie folgt ermittelt:

für N <= 3, Z = N

für N > 3, Z = rund((N-4)/2)+3

wobei N die Anzahl der geflogenen Runden ist

Z ist die Anzahl der gezählten Runden

Round() ist eine Funktion zum Runden auf ganze Zahlen        

siehe Tabelle für die ersten 18 geflogenen Runden

 

Anzahl der geflogenen Runden

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

die Anzahl der gezählten Runden

1

2

3

3

4

4

5

5

6

6

7

7

8

8

9

9

10

10

 

11. Titel und Kategoriesiege

Meisterschaft der Tschechischen Republik

  • Der Veranstalter ist verpflichtet, beim MČR-Rennen die tschechische Gesamtwertung und Kategorie der tschechischen Pilotinnen bekannt zu geben, wenn die Anforderung einer Mindestanzahl von 5 Piloten in der Kategorie erfüllt ist.
  • Der Titel des Meisters der Tschechischen Republik geht an den Sieger der tschechischen Gesamtwertung, der Titel des Meisters der Tschechischen Republik geht an den Sieger der tschechischen Damenwertung.
  • In der Kategorie der tschechischen Piloten sind Pilot A) s Von der tschechischen NAC ausgestellte FAI-Lizenz, B) ohne FAI-Lizenz mit tschechischer Staatsbürgerschaft oder tschechischem Pilotenschein oder mit ständigem Wohnsitz in der Tschechischen Republik.

Serie von Rennen der Tschechischen Liga

  • Die Rangliste in der Serie der Tschechischen Liga wird aus allen gespielten Runden gemäß den in Punkt 10.2 angegebenen Regeln berechnet
  • In der Gesamtwertung der Tschechischen Liga werden die Kategorien Standard, Sport, Open und Frauen deklariert, wenn in der Kategorie mindestens 5 Piloten (Pilotinnen) antreten.
  • Nur Piloten A) mit einer von der tschechischen NAC ausgestellten FAI-Lizenz, B) ohne FAI-Lizenz mit einer gültigen tschechischen Pilotenlizenz oder tschechischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in der Tschechischen Republik können sich in jeder Kategorie in der Gesamtwertung der Tschechischen Liga platzieren .
  • Die Ergebnisse des Piloten aus den geflogenen Runden auf einem in der EN-A- oder EN-B-Kategorie zertifizierten Flügel sind in der Standardbestellung enthalten.
  • In der Sportordnung werden die Ergebnisse des Piloten aus den auf dem Flügel der höchsten Kategorie EN-C geflogenen Runden gewertet.
  • In der offenen Reihenfolge werden alle vom Piloten geflogenen Runden gezählt.

12. Strafe

12.1. Im Startsektor der GNSS-Aufzeichnung fehlt ein Tracklog-Punkt

0 Punkte pro Runde

12.2. Austausch von PK durch einen anderen ohne Vorankündigung

Runde Disqualifikation

12.3. in der Wolke fliegen

Im Falle eines unbeabsichtigten Sogs in die Wolke muss der Pilot nachweisen, dass der Sog unbeabsichtigt durch einen starken Aufwind erfolgt ist, dessen Kraft der Pilot unterschätzt hat. Der Pilot muss die Wolke sicher verlassen und außerhalb der Wolke sofort sicher unter das Niveau der Wolkenuntergrenze absinken, beispielsweise durch Abwärtsspirale oder Ohrenflug, sodass dies im Flugbuch ersichtlich ist. Im ersten Fall eines unbeabsichtigten Fluges in der Wolke kann der Pilot nur gewarnt werden. Bei wiederholtem oder absichtlichem Fliegen in Wolken kann der Pilot in der Runde disqualifiziert werden.

12.4. Missachtung der Anweisungen des Leiters des Startbereichs im Startbereich

Verwarnung, Disqualifikation in der Runde

12.5. falscher Durchgang durch den Zielstreifen oder -sektor

Verlust von Zeitpunkten

12.6. Versäumnis, das GNSS-Aufzeichnungsgerät zum angegebenen Zeitpunkt vorzulegen

0 Punkte pro Runde

12.7. Jahre nach Ablauf der Frist

0 Punkte pro Runde

12.8. Verletzung des Luftraums oder Überschreitung der maximal zulässigen Flughöhe

Im Falle einer Verletzung des Luftraums vertikal oder horizontal oder der maximal zulässigen Flughöhe kann der Pilot bestraft werden, sofern im Briefing vor dem Flug nichts anderes angegeben ist (z. B. Flugverhandlung im Gebiet mit ŘLP). Sofern nicht anders angegeben, wird die im Flugprotokoll (Tracklog) angegebene GNSS-Höhe zur Beurteilung der Störung/Nichtstörung innerhalb des Rennens berücksichtigt.

Der Strafpunkt ergibt sich aus der Formel:

P = N * ( B / 100 ), für N = 1~100 Meter,

P = B, für N > 100 Meter,

wobei P die Anzahl der Strafpunkte in der Aufgabe ist

B ist die Anzahl der Punkte, die der Pilot in der Aufgabe ohne Strafe hätte

N ist die maximale Raumstörung in Metern. Berücksichtigt wird der kürzeste Abstand zur Grenze des Raums, horizontal oder vertikal, je nachdem, welcher Wert kleiner ist, am Punkt der maximalen Störung des Raums.

12.9. andere

In anderen Fällen legt der Veranstalter die Strafe in den Bestimmungen fest. Ist dies nicht der Fall, wird die Höhe der Strafe im Einzelfall vom Rennleiter gemeinsam mit der Pilotenkommission – dem Arbeitskomitee – festgelegt.

13. Lokale Regeln

Im Falle eines Rennens der Tschechischen Liga und der MČR kann der Veranstalter in den örtlichen Regeln des Rennens von den Sportregeln abweichen. In einem solchen Fall müssen die örtlichen Regeln vor dem Rennen von der Sportkommission des PG-Verbandes genehmigt werden, und der Wettbewerbsveranstalter muss die Piloten beim ersten Briefing des Rennens mit den Wettbewerbsregeln in den Punkten vertraut machen, in denen sie abweichen aus der Sportordnung des PG-Verbandes.