Bedienung von Winden und Abwicklern

Lizenz

Ein Pilot, der eine Winde/Abrollmaschine fliegt, muss über eine PL N-Lizenz verfügen. Diese kann entweder vom Ausbilder (für Schüler nur vom Ausbilder) oder vom Windenführer (für Piloten) erteilt werden. Erfüllungsvoraussetzungen (gemäß Abschnitt 7.3 in PL3): Studierende/Piloten kennen die Unterschiede beim Starten mit einer Winde, die richtige Reaktion nach Zugunterbrechung oder Seilbruch und haben die Funktion der Auslösevorrichtung praktisch getestet.

 

Technische Parameter der Anhängevorrichtung

Jede neu in Betrieb genommene Winde/Abrollmaschine oder nach einer baulichen Veränderung oder größeren Reparatur muss einer technischen Prüfung unterzogen werden. Teil der technischen Prüfung ist die Messung der Zugkräfte, die mehrmals im Jahr gemeinsam von der LAA CR durchgeführt wird. Die Kosten für diese Gruppenmessung werden von LAA ČR übernommen. Für die Ausstellung eines technischen Zertifikats für Winde/Abwickler zahlt der Antragsteller lediglich eine Gebühr von 1000 CZK. Die Termine zur Messung der Zugkräfte werden auf der Website der LAA veröffentlicht.

Die Winde/Abwickler können auch einzeln zugelassen werden. In einem solchen Fall trägt der Antragsteller alle damit verbundenen Kosten, einschließlich der Reisekosten des Fachausschusses.

Technische Parameter der Zugausrüstung aus Sicht des Betriebs auf Verkehrsstraßen

Wenn Sie den Wickler fest mit der Karosserie verbunden haben, sollten Sie sich damit nur außerhalb von Verkehrsstraßen (Landstraßen, Flughäfen) bewegen. Sogar ein Auto, dessen technischer Zustand nicht alle Betriebsbedingungen auf öffentlichen Straßen erfüllt, darf sich an diesen Orten legal bewegen.

 

Orte zum Ziehen

Abgesehen davon, dass es sich um einen Ort ohne Geländehindernisse (Hochspannungsleitungen, Bäume usw.) handeln muss und dass der Grundstückseigentümer dem Abschleppen zustimmen muss, muss der Abschleppbereich keine weiteren Bedingungen erfüllen.

 

So melden Sie den Windenbetrieb

Wenn die Winde (Abwickler) außerhalb eines unkontrollierten Flughafens mit einem ATZ oder einem kontrollierten CTR-Bezirk betrieben wird, ist es notwendig, Informationen über diesen Betrieb mit einem NOTAM über den LIS (Aviation Information Service) zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass der Windenbetrieb auf einem unkontrollierten Flughafen (mit ATZ-Zone) nur mit dem AFIS-Dienst und im CTR nur mit Zustimmung und nach Abstimmung mit der Flugsicherungsstelle möglich ist. In CTR außerhalb der Betriebszeiten nur nach Veröffentlichung in NOTAM.

Veröffentlichungsverfahren:

Senden Sie ein ausgefülltes Formular mit den folgenden Informationen an die Faxnummer LIS – internationales NOTAM-Büro: Fax: 220 374 253, Telefon: 220 374 311 (312 oder 295) und spätestens 12:00 Uhr einen Tag vor der geplanten Operation. Ausnahme ist Samstag und Sonntag, hier muss dies bis spätestens Freitag 12:00 Uhr erfolgen.

Fügen Sie dem Dokument Folgendes bei:

  • um welche Tätigkeit es sich handelt (z.B. Bedienung einer Winde beim Gleitschirmfliegen)
  • Ansprechpartner - Name, Telefon
  • die Beziehung der angegebenen Kontaktperson zum gemeldeten Betrieb, z. B. Windenführer usw.
  • Position – wird mit einer Genauigkeit von Sekunden angegeben, der Bezugspunkt ist der Mittelpunkt des Kreises im WGS 84-Koordinatensystem und im Format von Grad, Minuten und Sekunden und der Radius des Kreises in NM reicht aus (1,5 km sollten). ausreichen)
  • Uhrzeit - muss in UTC angegeben werden
  • Datum
  • Höhe über dem Boden in Reichweite. Beispiel: 0–2500 Fuß AGL (Angaben in Fuß). Es ist notwendig, eine Höchstgrenze anzugeben, über die auf keinen Fall hinausgezogen wird.

Die Damen von LIS sind sehr hilfsbereit und rufen bei Unklarheiten selbst die angegebene Telefonnummer an. Der Service wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für den Fall, dass der Windenbetrieb auf dem Start- und Landeplatz des SLZ stattfindet, ist es aus praktischen Gründen ratsam, dass das NOTAM eine Kontakttelefonnummer angibt, falls der Pilot, der den Flug in den Bereich plant, die Situation überprüfen möchte oder koordinieren Sie die Ankunft. Darüber hinaus empfiehlt es sich, dass in diesem Fall im NOTAM deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Einsatz aus dem SLZ-Bereich handelt. Die meisten dieser Gebiete sind auf Luftbildkarten, auch auf elektronischen oder Papierkarten, eingezeichnet. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die Koordinaten auf den Karten einzutragen und herauszufinden, ob sich die Winde auf der Wiese südlich von Rokycan oder im SLZ-Gebiet nördlich davon befindet gleiche Stadt.

Nur eine autorisierte Person kann während des Windenbetriebs Dokumente für NOTAM einreichen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an HIPL LAA ČR