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- Der Fonds unterstützt ein geeignetes Projekt und vergütet die realisierte Förderung des Gleitschirmfliegens.
- Der Vorstand wird die Auswirkungen und den Nutzen individuell bewerten.
- Fortschritt:
- Der Beitragswerber tritt mit einem entsprechend ausgearbeiteten Vorschlag oder abgeschlossenen Projekt an den Vorstand heran
- Ausschlaggebend für die Förderung ist die Reichweite der Werbeveranstaltung. Projekte und Werbeveranstaltungen mit größerer Öffentlichkeitswirkung haben einen höheren Stellenwert.
- Über die Vergabe entscheidet der Vorstand des Gleitschirmverbandes.
- In seinem Beschluss wird er die Höhe des zur Förderung des Gleitschirmfliegens gewährten Zuschusses veröffentlichen.
- Die Vergabe des Zuschusses erfolgt erst nach Durchführung der geplanten Förderung.
- Der Antragsteller dokumentiert den Verlauf der Werbeveranstaltung in verlässlicher Form – Fotodokumentation, Videoaufzeichnung, Tonaufzeichnung, Kopie des Textes.
- Sollte ein anderer Förderumfang als geplant erreicht werden, kann der Vorstand den Beitrag entsprechend anpassen.
- Der Vorstand kann auch eine Förderung für eine Förderung gewähren, die vor Einreichung des Förderantrags (also rückwirkend) durchgeführt wurde. Und dies in Fällen, in denen die Aktion nicht in Echtzeit planbar war oder in Fällen, in denen die Aktion eine besonders große Reichweite hatte (in den größten nationalen Medien). Dieser Beitrag muss spätestens sechs Monate nach Durchführung der Förderung beantragt werden.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Beitrags besteht nicht.
- Bewerbungsdetails:
- Grundlegende Informationen zum Antragsteller
- Inhalt und Form der Werbung
- Geschätzte Kosten für Vorbereitung und Umsetzung
- Voraussichtliches Datum der Umsetzung und Ort der Umsetzung (Zeitschrift, Fernseh- oder Radiosender, Internet).
- Der maximale Gesamtbetrag der pro Jahr aus dem Förderfonds gezahlten Mittel darf 15 % der Gesamteinnahmen des PG-Verbandes für das Jahr, in dem die Anträge eingereicht wurden, nicht überschreiten.
- Beispiele für Werbeformen:
- Berichte über vergangene Aktivitäten (Rennen, Versammlungen...).
- Aufklärungsartikel
- Radio- und Fernsehprogramme, die der Öffentlichkeit das Gleitschirmfliegen näherbringen.
Notiz Der Vorstand betrachtet Einladungen (Werbung) zu Gleitschirmveranstaltungen nicht als Werbung für den Gleitschirmsport in diesem Sinne.