FAQ: Fonds

Wer kann einen Zuschuss aus dem Starthilfefonds beantragen?

Praktisch jeder hat die Chance, Unterstützung zu bekommen. Bürgervereine und Vereine werden gegenüber einzelnen natürlichen Personen leicht bevorzugt, es geht aber vor allem um die Solidität des Projekts und des Antragstellers. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel hängt immer von der Entscheidung des Vorstands ab (allerdings wurden bisher alle eingereichten Projekte genehmigt).

Wie soll der Antrag auf Förderung der Startstelle aussehen und an wen ist er zu richten?

Der erste Kontakt mit der Präsidentschaft kann mündlich und sehr informell erfolgen. Der konkrete Antrag muss dann eine Einschätzung der Verwendbarkeit des Startpunktes (siehe Bonusierung von Startpunkten), Angaben zur Verwendung des Geldes und zur benötigten Höhe enthalten.

Wie hoch ist der Zuschuss aus dem Start Site Support Fund, den ich beantragen kann und wofür kann dieser verwendet werden?

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Qualität der Ausgangslage und dem Investitionsbedarf ab und darf die finanziellen Möglichkeiten des Vereins nicht überschreiten (d. h. die normale Unterstützung liegt in der Größenordnung von Zehntausenden CZK – der höchste Betrag lag bisher bei CZK). 60 für die Gebiete Černá hora und Prašivá).

Bei allen Projekten wird davon ausgegangen, dass die Anpassung der Ausgangslage durch Selbsthilfe erfolgt und daher die Arbeit der Mitglieder des Ortsvereins nicht vergütet wird. Materialien, der evtl. Einsatz schwerer Maschinen, Abholzung können bezahlt werden, die Erstellung einer Gutachten (z.B. die Auswirkung von PG auf die lokale Flora/Fauna) kann aus Vereinsmitteln bezahlt werden, evtl. (sofern der finanzielle Bedarf es zulässt) Ein Teil des Grundstücks am Ausgangspunkt kann erworben werden. Nach Absprache mit dem Vorstand ist selbstverständlich auch eine andere Form der Unterstützung möglich, wenn die Ausgangslage es erfordert.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren und zinslosen Darlehens mit einer Laufzeit von 9 Jahren. Während dieser Zeit muss der Betreiber des Startplatzes die bei der Darlehensverhandlung vereinbarten Bedingungen erfüllen (insbesondere allen PK-Piloten den Start zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen ermöglichen).