Eigentümerwechsel

Alle Dokumente zum Besitzerwechsel des SLZ können elektronisch über die Website der Verwaltung, per Post oder persönlich im LAA CR-Register eingereicht werden.

Was muss zum LAA-Register hinzugefügt werden, damit der Eigentümer in der Dokumentation geändert werden kann?

ULL, MZK, ULH, ULV, ZK

Wechsel des SLZ-Eigentümers durch den technischen Prüfer

  1. Verkäufer und Käufer gehen zum Prüfer und legen ihm den zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrag vor. Beide unterschreiben den Vertrag vor dem Kontrolleur und geben ihre Personalausweis- oder Reisepassnummer an. Der Prüfer nimmt einen Eintrag in seine Unterlagen vor und sendet das Registrierungsblatt mit dem Eigentümerwechsel unverzüglich an das LAA CR-Register und fügt eine Kopie bei Kaufverträge. Auf der Grundlage des Registrierungsformulars mit dem Kaufvertrag und der Zahlung der entsprechenden Gebühr registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.
  2. Der technische Prüfer wird vom derzeitigen Eigentümer des SLZ (Verkäufer) aufgesucht, der ihm den Kaufvertrag mit den Staatspapieren des neuen Eigentümers und seiner Unterschrift vorlegt. Der technische Prüfer überprüft die Identität des Verkäufers, überprüft seinen Personalausweis und notiert die OP- oder Passnummer. Der Eigentümer (Verkäufer) unterzeichnet den Vertrag vor dem Prüfer. Der Inspektor nimmt einen Eintrag in seine Unterlagen vor und sendet das Registrierungsblatt mit dem Eigentümerwechsel unverzüglich an das LAA ČR-Register und fügt eine Kopie bei Kaufverträge s Unterschriften Verkäufer und KäuferAuf der Grundlage des Registrierungsformulars mit dem Kaufvertrag, der vorhandenen technischen Lizenz und der Zahlung der entsprechenden Gebühr registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.
  3. Der technische Prüfer wird vom neuen SLZ-Inhaber besucht und anwesend sein notariell beglaubigt Kaufvertrag (im Zweifelsfall kann der Prüfer die Richtigkeit der Daten telefonisch beim Verkäufer überprüfen). Der technische Prüfer überprüft die Identität des neuen Eigentümers und notiert seine OP- oder Passnummer. Der Inspektor nimmt einen Eintrag in seine Unterlagen vor und sendet das Registrierungsblatt mit dem Eigentümerwechsel unverzüglich an das LAA ČR-Register und fügt eine Kopie bei Kaufverträge. Auf der Grundlage des Registrierungsformulars mit dem Kaufvertrag und der Zahlung der entsprechenden Gebühr registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.

Wechsel des SLZ-Inhabers im LAA-Register

Wenn der SLZ-Eigentümer die Übergabe des Flugzeugs an eine andere Person direkt im LAA CR-Register beantragt, ist das Verfahren wie folgt:

  1. Wenn sowohl der aktuelle als auch der neue Eigentümer erscheinen, reichen sie den Kaufvertrag im LAA CR-Register ein; Ein Mitarbeiter des LAA CR-Registers überprüft die Identität anhand persönlicher Dokumente und beide unterzeichnen den Vertrag.
  2. Im Falle der Zustellung eines notariell beglaubigten Kaufvertrags kann das LAA ČR-Register den Eigentümer der SLZ ohne Anwesenheit des Käufers und Verkäufers ändern.
  3. Auf der Grundlage des unterzeichneten Kaufvertrags und nach Zahlung der entsprechenden Gebühr nimmt das LAA CR-Register die Änderung vor und stellt ein neues technisches SLZ-Zertifikat aus.
  4. Das Register der LAA der Tschechischen Republik trägt den Eigentümerwechsel in das SLZ-Registrierungsblatt ein, das umgehend eine Kopie des Kaufvertrags an den zuständigen technischen Prüfer sendet, damit dieser den Eigentümerwechsel in seinen TP-Unterlagen durchführen kann .

Hinweis:
In dieser Anleitung wird unter dem Begriff „Kaufvertrag“ im Allgemeinen ein Vertrag über die Übertragung des Eigentümers verstanden, es kann sich aber auch um einen Schenkungsvertrag und Ähnliches handeln.

Wichtiger Hinweis:
Bei einem Eigentümerwechsel und einer Verlängerung der Gültigkeit der technischen Lizenz muss immer die ursprüngliche technische Lizenz bei der LAA CR-Registrierung eingereicht werden, andernfalls führt die Registry die erforderliche Aktion nicht durch. Ist dies nicht möglich, muss der aktuelle (ursprüngliche) Eigentümer eine schriftliche Begründung, z. B. eine Erklärung über den Verlust der technischen Lizenz, vorlegen.

Artikel aus der Zeitschrift Pilot 3/2021 Anhörung zur Frage des Erwerbs von ULL aus dem Ausland finden hier.

Vorgehensweise des technischen Prüfers bei der Registrierung des SLZ-Betreibers

Der technische Prüfer schreibt den Eigentümer, der gleichzeitig auch der Betreiber ist, in das Registrierungsblatt ein.

Soll der Betreiber eine andere Person als der Eigentümer sein, registriert der technische Prüfer den Betreiber nur auf Antrag des Eigentümers und mit Zustimmung des Betreibers (muss schriftlich im LAA CR-Register dokumentiert werden). Möchte der aktuell eingetragene Betreiber dies nicht mehr sein, muss er einen schriftlichen Antrag an das Register stellen und der Eigentümer muss diesem zustimmen.

In der Vorschrift LA2 wird in Kapitel I, Absatz 1.4.3 der Betreiber wie folgt definiert:

„Betreiber – der Betreiber des SLZ ist dessen Eigentümer, es sei denn, er legt eine schriftliche Vereinbarung mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person vor, dass diese Person der Betreiber des SLZ sein wird.“​

So gehen Sie vor, wenn Sie den Besitzer eines SLZ außerhalb des Territoriums der Tschechischen Republik wechseln (ULL, MZK, ULH, ULV, ZK)

Sollte der neue Eigentümer des SLZ ein Ausländer sein, muss er berücksichtigen, dass die von der LAA CR ausgestellten Piloten- und Technikerlizenzen eine begrenzte nationale Gültigkeit haben und daher nicht automatisch im Ausland gültig sind.
Beim Betrieb der SLZ muss ein ausländischer Staatsbürger folgende Regeln beachten:

  1. Ein Staatsbürger eines fremden Landes, was gilt Ich habe eine LAA-Pilotenlizenz und werde in der Tschechischen Republik fliegen. Bedingungen: - muss eine schriftliche Erklärung dokumentieren, dass er in der Tschechischen Republik fliegen wird (zusammen mit den Dokumenten für die Registrierung des Luftfahrzeugs beim LAA CR-Register einzureichen).
  2. Ein Staatsbürger eines fremden Landes, der ins Ausland fliegt:
    Podmínky:
     - Nur SLZs mit technischem Musterzertifikat können ins Ausland übertragen werden P oder  A. Hierbei handelt es sich um typgenehmigte Luftfahrzeuge eines tschechischen Herstellers (die LAA überwacht den Hersteller, die Produktion, genehmigt die technische Eignung, wir haben Bulletins unter unserer Aufsicht) oder Luftfahrzeuge, die eine tschechische Musterzulassung erhalten haben und auch von einem ausländischen Unternehmen hergestellt werden können (ECHO). , GOLF, Dynamic usw.).
    In der Tschechischen Republik gibt es einen Typenverwalter (Vertragshändler), der für den Kontakt zum Hersteller, für Bulletins usw. verantwortlich ist.
    – Der neue Eigentümer muss einen Nachweis erbringen schriftliche Zustimmung der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörde, d.h. die Erlaubnis, in ihrem Land auf OK-Marken zu fliegen. Dieses Dokument basiert auf dem LAA CR-Register.
    - muss weiter dokumentiert werden Aussage des Eigentümers, dass er mit den von der LAA der Tschechischen Republik für die Wartung und den Betrieb des SLZ festgelegten Regeln vertraut gemacht wurde, dass er diese Regeln respektiert und mit dem zuständigen Inspektortechniker in Kontakt steht, dem er alle Änderungen meldet oder Schäden am Flugzeug. Diese Erklärung basiert ebenfalls auf dem LAA CR-Register.
  3. Ein Staatsbürger eines fremden Landes, der mit einem Flugzeug ins Ausland fliegen möchte ausländisch Hersteller außerhalb der Verwaltung des LAA CR:
    OK-Tag kann NICHT zugewiesen werden. und es gibt keinen Grund dafür. Wir haben keine Aufsicht über Produktion, Betrieb, technische Leistungsfähigkeit, Bulletins usw.

Die nächsten Schritte beim Eigentümerwechsel des SLZ sind die gleichen wie beim Eigentümerwechsel des SLZ innerhalb der Tschechischen Republik.

Wechsel des MPK-Eigentümers

  1. Bei der Inbetriebnahme des MPK mit ausgestelltem Musterzertifikat besucht der Prüfer den neuen SLZ-Eigentümer und stellt ihn vor Kaufbeleg MPK (Kaufvertrag, Rechnung oder Verkaufsbeleg des MPK-Händlers). Dies ist nicht erforderlich, wenn die MPK durch einen vom jeweiligen Hersteller dazu autorisierten Prüfer in Betrieb genommen wird. Der Inspektor nimmt einen Eintrag in seine Unterlagen vor und sendet das Registrierungsblatt unverzüglich an das Register der LAA ČR. Auf der Grundlage des Registrierungsblatts registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.
  2. Verkäufer und Käufer gehen zum Prüfer und legen ihm den zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrag vor. Beide unterschreiben den Vertrag vor dem Kontrolleur und geben ihre Personalausweis- oder Reisepassnummer an. Der Prüfer nimmt einen Eintrag in seine Unterlagen vor und sendet das Registrierungsblatt mit dem Eigentümerwechsel unverzüglich an das LAA CR-Register und fügt eine Kopie bei Kaufverträge. Auf der Grundlage des Registrierungsformulars mit dem Kaufvertrag und der Zahlung der entsprechenden Gebühr registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.
  3. Der technische Prüfer wird vom derzeitigen Eigentümer des SLZ (Verkäufer) aufgesucht, der ihm den Kaufvertrag mit den Staatspapieren des neuen Eigentümers und seiner Unterschrift vorlegt. Der technische Prüfer überprüft die Identität des Verkäufers, überprüft seinen Personalausweis und notiert die OP- oder Passnummer. Der Eigentümer (Verkäufer) unterzeichnet den Vertrag vor dem Prüfer. Der Inspektor nimmt einen Eintrag in seine Unterlagen vor und sendet das Registrierungsblatt mit dem Eigentümerwechsel unverzüglich an das LAA ČR-Register und fügt eine Kopie bei Kaufverträge mit den Unterschriften des Verkäufers und des Käufers. Auf der Grundlage des Registrierungsformulars mit dem Kaufvertrag und der Zahlung der entsprechenden Gebühr registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.
  4. Der technische Prüfer wird vom neuen Eigentümer der MPK aufgesucht und legt einen notariell beglaubigten Kaufvertrag vor (im Zweifelsfall kann der Prüfer die Richtigkeit der Daten telefonisch beim Verkäufer überprüfen). Der technische Prüfer überprüft die Identität des neuen Eigentümers und notiert seine OP- oder Passnummer. Der Prüfer nimmt einen Eintrag in seine Unterlagen vor und sendet das Registrierungsblatt mit dem Eigentümerwechsel unverzüglich an das LAA CR-Register und fügt eine Kopie bei Kaufverträge. Auf der Grundlage des Registrierungsformulars mit dem Kaufvertrag und der Zahlung der entsprechenden Gebühr registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.

Hinweis:
Für den Fall, dass Verkäufer und Käufer untereinander keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben (zum Beispiel wegen des geringen Wertes des zu verkaufenden SLZ), bestätigen beide den Besitzerwechsel mit ihrer Unterschrift im Notizfeld im Anmeldeblatt. Für den Fall, dass dem neuen Eigentümer kein Kaufvertrag vorliegt und aus schwerwiegenden Gründen die Anwesenheit oder Aussage des ursprünglichen Eigentümers nicht sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Eigentümerwechsel auf der Grundlage einer schriftlichen eidesstattlichen Erklärung anzumelden des neuen Eigentümers. In diesem Fall überprüft der technische Prüfer die Identität des neuen Eigentümers und notiert seine OP- oder Passnummer. Der Inspektor muss einen Eintrag in seinen Unterlagen vornehmen und das Registrierungsblatt mit dem Eigentümerwechsel unverzüglich an das Register der LAA CR senden und eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung beifügen. Auf der Grundlage eines Registrierungsformulars mit eidesstattlicher Erklärung und Zahlung der entsprechenden Gebühr registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.Für den Fall, dass Verkäufer und Käufer untereinander keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben (zum Beispiel wegen des geringen Wertes des zu verkaufenden SLZ), bestätigen beide den Besitzerwechsel mit ihrer Unterschrift im Notizfeld im Anmeldeblatt. Für den Fall, dass dem neuen Eigentümer kein Kaufvertrag vorliegt und aus schwerwiegenden Gründen die Anwesenheit oder Aussage des ursprünglichen Eigentümers nicht sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Eigentümerwechsel auf der Grundlage einer schriftlichen eidesstattlichen Erklärung anzumelden des neuen Eigentümers. In diesem Fall überprüft der technische Prüfer die Identität des neuen Eigentümers und notiert seine OP- oder Passnummer. Der Inspektor muss einen Eintrag in seinen Unterlagen vornehmen und das Registrierungsblatt mit dem Eigentümerwechsel unverzüglich an das Register der LAA CR senden und eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung beifügen. Auf der Grundlage eines Registrierungsformulars mit eidesstattlicher Erklärung und Zahlung der entsprechenden Gebühr registriert das Register den neuen Eigentümer und stellt eine neue technische Lizenz aus.

Andere Bedingungen sind identisch mit ULL.