(Die im Jahr 2023 gültigen Konditionen finden Sie hier hier)
Laut Versicherungsvertrag Nr. 8079686012 wird ausgehandelt Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Betrieb von Sportfluggeräten entstehen (im Folgenden „SLZ“ genannt) im Rahmen des VPP AVN 2014, Teil C, Artikel I, Absatz 1. Nach dem Willen des Versicherten, der vor Abschluss der Einzelversicherung durch diesen Versicherungsvertrag im Versicherungsantrag geäußert wurde (siehe Artikel V dieses Versicherungsvertrages), kann eine Versicherung im Umfang auch gemäß VPP AVN 2014, Teil C, abgeschlossen werden. Artikel I, Absatz 2. Gemäß diesem Versicherungsvertrag gilt er auch für Flugwettbewerbe.
1. Gemäß VERORDNUNG 108/1997 Slg. in der geänderten Fassung
Versicherung nur möglich für Gleitschirmflieger (PK), Hängegleiter (ZK), Motorgleitschirme (MPK) und Motordrachengleiter (MZK).
- Räumliche Geltung für die Tschechische Republik, die Tschechische Republik+SR oder die ganze Welt außerhalb der ausgeschlossenen Gebiete.
- Eingeteilt nach Abfluggewicht in 3 Kategorien – bis 150 kg, bis 300 kg und bis 499 kg.
- Kann für den Zeitraum von der Auszahlung bis zum 31 (für das ganze Jahr) oder für einen konkret festgelegten kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.
- Bei Gleitschirmen kann die Versicherung für eine Person oder ein bestimmtes Segelflugzeug abgeschlossen werden.
- Beinhaltet eine Passagierhaftpflichtversicherung an Bord. Die Versicherung gilt nicht für Familienangehörige oder Haushaltsangehörige (siehe VPP AVN 2014, Teil E, Artikel 1 Punkt 10).
- Die Versicherungsgesellschaft verlangt vom Versicherten, dass er eine Versicherung beantragt entweder Durch schriftliche Bewerbung, Nebo ONLINE (www.laacr.cz).
Mindestversicherungsgrenzen für bestimmte SLZ-Kategorien und Prämienbeträge
Prämienlimits Erfüllung |
MTOW | Das Territorium der Tschechischen Republik | Das Gebiet der Tschechischen und Slowakischen Republik | Das Territorium der ganzen Welt |
100 000 CZK | bis zu 150 kg | 195 Kč | - | - |
450 000 CZK | bis 150 kg | - |
255 Kč
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560 Kč
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EUR 1
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bis 150 kg
|
- | - | 1 CZK* |
500 000 CZK | bis 300 kg | - | 560 Kč | 750 Kč |
1 CZK | bis 499 kg | - | 1 150 CZK | 1 330 CZK |
Gemeinsame Bestimmungen für Versicherungen gem Dekrete i Verordnung
Bei Inanspruchnahme der Möglichkeit, eine Versicherung für einen kürzeren, konkret festgelegten Zeitraum abzuschließen, bestimmt sich der Preis der Versicherungsprämie entsprechend der Länge des erforderlichen Zeitraums durch den Prozentsatz der jährlichen Versicherungsprämie gemäß der folgenden Tabelle:
Versicherungszeitraum
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% der Jahresprämie
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1 – 3 Tage
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20
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4 - 14 Tage
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25
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innerhalb von 3 Monaten
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40
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innerhalb von 6 Monaten
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60
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innerhalb von 9 Monaten
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85
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mehr als 9 Monate
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100
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a) Algerien, Burundi, Hoher Norden (Region in Kamerun), Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Äthiopien, Kenia, Mali, Mauretanien, Nigeria, Somalia, Republik Sudan, Südsudan,
b) Kolumbien, Peru
c) Afghanistan, Jammu und Kaschmir (Unionsstaat in Indien), Nordkorea, Pakistan
d) Abchasien, Donezk und Lugansk (Regionen in der Ukraine), Berg-Karabach, Föderationskreis Nordkaukasus (Region Russlands), Südossetien,
e) Iran, Irak, Libanon, Libyen, Nord-Sinai einschließlich des internationalen Flughafens in Taba (Provinz in Ägypten), Syrien, Jemen,
f) Jeder Staat, in dessen Hoheitsgebiet der Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen die Sanktionen der Vereinten Nationen verstößt.
Eine Versicherung entfällt für Schäden, die im Rahmen der Flugbetriebshaftpflichtversicherung oder der zusätzlichen Passagierhaftpflichtversicherung geltend gemacht werden, wenn der Schaden im definierten Gebiet (wie unten definiert) auftritt und/oder wenn dieser Schaden aufgrund oder im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine entsteht. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Luftfahrzeuge, die das abgegrenzte Gebiet weder anfliegen noch verlassen, sondern ausschließlich aufgrund direkter höherer Gewalt im abgegrenzten Gebiet gelandet sind.
(a) Republik Weißrussland(b) die Russische Föderation (soweit von den Vereinten Nationen anerkannt) oder ihre Territorien, einschließlich Hoheitsgewässer, oder Protektorate, über die sie die rechtliche Kontrolle ausübt (rechtliche Kontrolle bedeutet, dass sie von den Vereinten Nationen anerkannt wird); oder(c) Ukraine (in Übereinstimmung mit den in der Unabhängigkeitserklärung von 1991 festgelegten Grenzen, einschließlich der Halbinsel Krim und der Oblaste Donezk und Luhansk).
a) unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit dem Überflug eines ausgeschlossenen Gebiets, sofern der Flug in einem international anerkannten Luftkorridor und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) durchgeführt wird, oder
b) schädliche Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Landung des Luftfahrzeugs im ausgeschlossenen Gebiet in direktem Zusammenhang und ausschließlich infolge höherer Gewalt auftreten.
- ONLINE (www.laacr.cz) (Danach schicken Sie keine Papierbewerbung mehr).
- Ausfüllen des Versicherungsantrags und Übermittlung an die LAA persönlich, per Post (der Papierantrag ist im Dezember-Bulletin der LAA ČR abgedruckt) oder per E-Mail an die Adresse sormova@laacr.cz (für SLZ mit Kennzeichen) bzw tinakova@laacr.cz (für Gleitschirme).
- Zahlung der Versicherungssumme (der Betrag gilt als bezahlt, wenn er dem LAA-Konto gutgeschrieben, per Postanweisung bei der Post oder in bar an der LAA-Kasse bezahlt wird). Die Versicherung gilt frühestens am Tag nach Zahlung der Versicherungssumme.
Kundendienstabteilung für Nichtlebensversicherungen
Grüne Vororte
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