Gemäß Versicherungsvertrag Nr. 8077943328 wird eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Betrieb von Sportfluggeräten (nachfolgend „SLZ“ genannt) entstehen, im Rahmen der VPP AVN 2014, Teil C, Artikel I, Absatz 1 abgeschlossen. Nach dem Willen des Versicherten, der vor Abschluss des Einzelversicherungsvertrages im Versicherungsantrag geäußert wurde (siehe Artikel V dieses Versicherungsvertrages), kann eine Versicherung im Umfang auch nach VPP AVN 2014 Teil C, Artikel I abgeschlossen werden , Abs. 2. Gemäß diesem Versicherungsvertrag gilt dies auch für Luftwettbewerbe.
1. Gemäß VERORDNUNG 108/1997 Slg. in der geänderten Fassung
Versicherung nur möglich für Gleitschirmflieger (PK), Hängegleiter (ZK), Motorgleitschirme (MPK) und Motordrachengleiter (MZK).
- Territoriale Gültigkeit für die CR+SR oder die ganze Welt außerhalb der ausgeschlossenen Gebiete.
- Eingeteilt nach Abfluggewicht in 3 Kategorien – bis 150 kg, bis 300 kg und bis 499 kg.
- Kann für den Zeitraum von der Auszahlung bis zum 31 (für das ganze Jahr) oder für einen individuell festgelegten kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.
- Bei Gleitschirmen kann die Versicherung für eine Person oder ein bestimmtes Segelflugzeug abgeschlossen werden.
- Beinhaltet eine Passagierhaftpflichtversicherung an Bord. Die Versicherung gilt nicht für Familienangehörige oder Haushaltsangehörige (siehe VPP AVN 2014, Teil E, Artikel 1 Punkt 10).
- Die Versicherungsgesellschaft verlangt vom Versicherten, dass er eine Versicherung beantragt entweder Durch schriftliche Bewerbung, Nebo ONLINE (www.laacr.cz).
Mindestversicherungsgrenzen für bestimmte SLZ-Kategorien und Prämienbeträge
Prämienlimits Erfüllung |
MTOW | Jahresprämie in CZK (CZ+SR) |
Jahresprämie in CZK (weltweit außerhalb der Territorien ausgeschlossen) |
---|---|---|---|
- | - | - | - |
450 000 CZK | bis 150 kg |
230
|
510
|
EUR 1
|
bis 150 kg
|
- | 1 040 |
500 000 CZK | bis 300 kg | 510 | 680 |
1 CZK | bis 450 kg | 1 040 | 1 210 |
Gemeinsame Bestimmungen für Versicherungen gem Dekrete i Verordnung
Bei Inanspruchnahme der Möglichkeit, eine Versicherung für einen kürzeren, konkret festgelegten Zeitraum abzuschließen, bestimmt sich der Preis der Versicherungsprämie entsprechend der Länge des erforderlichen Zeitraums durch den Prozentsatz der jährlichen Versicherungsprämie gemäß der folgenden Tabelle:
Versicherungszeitraum
|
% der Jahresprämie
|
1 – 3 Tage
|
20
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4 - 14 Tage
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25
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innerhalb von 3 Monaten
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40
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innerhalb von 6 Monaten
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60
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innerhalb von 9 Monaten
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85
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mehr als 9 Monate
|
100
|
a) Algerien, Burundi, Hoher Norden (Region in Kamerun), Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Äthiopien, Kenia, Mali, Mauretanien, Nigeria, Somalia, Republik Sudan, Südsudan,
b) Kolumbien, Peru
c) Afghanistan, Jammu und Kaschmir (Unionsstaat in Indien), Nordkorea, Pakistan
d) Abchasien, Donezk und Lugansk (Regionen in der Ukraine), Berg-Karabach, Föderationskreis Nordkaukasus (Region Russlands), Südossetien,
e) Iran, Irak, Libanon, Libyen, Nord-Sinai einschließlich des internationalen Flughafens in Taba (Provinz in Ägypten), Syrien, Jemen,
f) Jeder Staat, in dessen Hoheitsgebiet der Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen die Sanktionen der Vereinten Nationen verstößt.
a) unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit dem Überflug eines ausgeschlossenen Gebiets, sofern der Flug in einem international anerkannten Luftkorridor und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) durchgeführt wird, oder
b) schädliche Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Landung des Luftfahrzeugs im ausgeschlossenen Gebiet in direktem Zusammenhang und ausschließlich infolge höherer Gewalt auftreten.
- Ausfüllen des Versicherungsantrags und Übermittlung an die LAA persönlich, per Post (der Papierantrag ist im Dezember-Bulletin der LAA ČR abgedruckt), per E-Mail an die Adresse sormova@laacr.cz (für SLZ mit Kennzeichen) bzw tinakova@laacr.cz (für Gleitschirme), oder ONLINE (www.laacr.cz). (dann schicken Sie die Bewerbung nicht mehr ab).
- Zahlung der Versicherungssumme (der Betrag gilt als bezahlt, wenn er dem LAA-Konto gutgeschrieben, per Postanweisung bei der Post oder in bar an der LAA-Kasse bezahlt wird). Die Versicherung gilt frühestens am Tag nach Zahlung der Versicherungssumme.
Meldung unerwünschter Ereignisse:
Kundendienstabteilung für Nichtlebensversicherungen
Grüne Vororte
Masaryk-Platz Nr. 1458
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