Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Betrieb der SLZ im Jahr 2023 entstehen – gemäß der Verordnung

​Gemäß Versicherungsvertrag Nr. 8077943328 wird eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Betrieb von Sportfluggeräten (nachfolgend „SLZ“ genannt) entstehen, im Rahmen der VPP AVN 2014 Teil C, Artikel I, Absatz 1 abgeschlossen. Nach dem Willen des Versicherten, der vor Abschluss der Einzelversicherung durch diesen Versicherungsvertrag im Versicherungsantrag geäußert wurde (siehe Artikel V dieses Versicherungsvertrages), kann eine Versicherung im Umfang auch nach VPP AVN 2014 Teil C, Artikel I abgeschlossen werden , Abs. 2. Gemäß diesem Versicherungsvertrag gilt dies auch für Luftwettbewerbe.

2. Gemäß VERORDNUNG 785/2004 des Europäischen Parlaments

Die einzige Versicherungsmöglichkeit für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (ULL), Ultraleichthubschrauber (ULH), Ultraleichtdrehflügler (ULV) und Ultraleichtsegler (ULK).

  • Es kann auch von Gleitschirmfliegern, Hängegleitern, Motorgleitschirmen und Motordrachengleitern genutzt werden (wobei höhere Versicherungssummen erforderlich sind, als in der Verordnung festgelegt).
  • Räumliche Gültigkeit nur in der Tschechischen Republik + Slowakischen Republik oder auf der ganzen Welt mit Ausnahme der ausgeschlossenen Gebiete
  • Eingeteilt nach Abfluggewicht in 3 Kategorien – bis 300 kg, bis 499 kg und bis 600 kg
  • Kann für den Zeitraum von der Auszahlung bis zum 31 (für das ganze Jahr) oder für einen konkret festgelegten kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden
  • MÖGLICHKEIT, DIE HAFTUNG DER PASSAGIERE AN BORD ZU VERSICHEREN (obligatorisch für zweisitzige SLZ, die einen Passagier befördern). Die Versicherung gilt nicht für ein Familienmitglied oder Haushaltsmitglied (siehe VPP AVN 2014, Teil E. Artikel 1 Punkt 10)
  • Auch die Versicherungsgesellschaft verlangt vom Versicherten, dass er eine Versicherung beantragt Durch schriftliche Bewerbung nebo BESTELLEN

Höhe der Mindestlimits in SZR
(SZR, Sonderziehungsrechte = ZPČ, Zvláštní Práva Czerpání = eine einzige Währungs- und Rechnungseinheit, die innerhalb des Internationalen Währungsfonds verwendet wird. Durchschnittswert 34 CZK/SZR)

Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach der Art des SLZ-Betriebs
kommerziell nicht kommerziell

VPP AVN 2014 Teil C, Artikel 1, Absatz 1

(Haftung gegenüber Dritten außerhalb des SLZ)

MTOW bis 499 kg 750 000
MTOW bis 600 kg 1 500 000
VPP AVN 2014 Teil C, Artikel 1, Absatz 2

(Haftung gegenüber Passagieren und Gepäck)

251 288 128 821

Unter Geschäftsbetrieb versteht man eine Tätigkeit, die gegen Entgelt oder gegen Miete ausgeübt wird.
Die Versicherungsdeckungsgrenze gilt für jeden Passagier.

Prämienbeträge – Geltungsbereich der Tschechischen Republik + SR (in CZK):

Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes
Versicherung gegen Kriegs- und Terrorrisiken
Jahr ne
SLZ-Operationstyp
 kommerziell  nicht kommerziell  kommerziell  nicht kommerziell

3. Personen außerhalb des SLZ

(MTOW bis 300 kg)

gemäß VPP AVN 2014 Teil C, Artikel 1, Absatz 1 1 600 1 000

3. Personen außerhalb des SLZ

(MTOW bis 499 kg)

1 800 1 150

3. Personen außerhalb des SLZ

(MTOW bis 600 kg)

2 900 -
Haftung gegenüber dem Passagier an Bord gemäß VPP AVN 2014 Teil C, Artikel 1, Absatz 1 und 2 2 000 1 500 2 050 1 350

Für Luftfahrzeuge bis zu einem MTOW von 499 kg, die zu nichtkommerziellen Zwecken oder für den Flugunterricht eingesetzt werden und dabei keine internationalen Grenzen überqueren, ist eine Versicherung gegen Kriegs- und Terrorrisiken nicht erforderlich. Die Versicherung wird gemäß Klausel AVN 52E ausgehandelt, die diesem Versicherungsvertrag beigefügt ist.

Versicherungsprämienbeträge - Gebietsgültigkeit weltweit (inkl. CR + SR) in CZK:

Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes
Versicherung gegen Kriegs- und Terrorrisiken
Jahr ne
SLZ-Operationstyp
 kommerziell  nicht kommerziell  kommerziell  nicht kommerziell

3. Personen außerhalb des SLZ

(MTOW bis 300 kg)

gemäß VPP AVN 2014 Teil C, Artikel 1, Absatz 1 1 750 1 250

3. Personen außerhalb des SLZ

(MTOW bis 499 kg)

2 400 1 700

3. Personen außerhalb des SLZ

(MTOW bis 600 kg)

3 750 -
Haftung gegenüber dem Passagier an Bord gemäß VPP AVN 2014 Teil C, Artikel 1, Absatz 1 und 2 2 600 1 850 2 550 1 850

Mindestprämienpreis für einzelne SLZ mit Abfluggewicht über 150 kg ist auf 800 CZK festgelegt.
Beträge werden mathematisch auf ganze Kronen gerundet.

Gemeinsame Bestimmungen für die Versicherung gemäß Dekret und Verordnung

Die Möglichkeit, eine verkürzte Versicherungsdauer für die Versicherung gemäß ERKLÄRUNG zu nutzen

Bei Inanspruchnahme der Möglichkeit, eine Versicherung für einen kürzeren, konkret festgelegten Zeitraum abzuschließen, bestimmt sich der Preis der Versicherungsprämie entsprechend der Länge des erforderlichen Zeitraums durch den Prozentsatz der jährlichen Versicherungsprämie gemäß der folgenden Tabelle:

Versicherungszeitraum % der Jahresprämie
1 – 3 Tage 20
4 -14 Tage 25
innerhalb von 3 Monaten 40
innerhalb von 6 Monaten 60
innerhalb von 9 Monaten 85
mehr als 9 Monate 100

Die Haftpflichtversicherung gilt nicht für Schäden, die im Hoheitsgebiet der nachfolgend aufgeführten Staaten und Regionen (nachfolgend auch „ausgeschlossene Gebiete“ genannt) entstehen:

a) Algerien, Burundi, Hoher Norden (Region in Kamerun), Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Äthiopien, Kenia, Mali, Mauretanien, Nigeria, Somalia, Republik Sudan, Südsudan
b) Kolumbien, Peru
c) Afghanistan, Jammu und Kaschmir (Unionsstaat in Indien), Nordkorea, Pakistan
d) Abchasien, Donezk und Lugansk (Regionen in der Ukraine), Berg-Karabach, Föderationskreis Nordkaukasus (Region Russlands), Südossetien
e) Iran, Irak, Libanon, Libyen, Nord-Sinai einschließlich Taba International Airport (Provinz in Ägypten), Syrien, Jemen
f) Jeder Staat, in dessen Hoheitsgebiet der Betrieb eines Luftfahrzeugs gegen die Sanktionen der Vereinten Nationen verstößt

Darüber hinaus wird vereinbart, dass die Versicherung abweichend von den Buchstaben a) und b), Ziffer 4.1, Teil B, Artikel II ausschließlich für den Luftfahrzeugtyp Gleitschirm und Gleitschirm - Tandem erfolgt. gilt auch für Versicherungsfälle, die im Hoheitsgebiet von KOLUMBIEN und KENIA eintreten.

Unter den Bedingungen:

  • Flugzeugtyp: Gleitschirm / Paraglider - Tandem
  • Versicherungssumme der Versicherungsleistung 1,5 Mio. EUR
  • Versicherung inklusive Klausel AVN52e
  • Transport über den Atlantik – der Gleitschirm wird als übergroßes Gepäck im Flugzeug mitgeführt

Abweichend von den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gilt die mit räumlichem Geltungsbereich für die ganze Welt vereinbarte Haftpflichtversicherung für Schäden bei:

a) unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit dem Überflug eines ausgeschlossenen Gebiets, sofern der Flug in einem international anerkannten Luftkorridor und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) durchgeführt wird, oder
b) schädliche Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Landung des Luftfahrzeugs im ausgeschlossenen Gebiet in direktem Zusammenhang und ausschließlich infolge höherer Gewalt auftreten.

Bedingungen für die Verarbeitung von Richtlinien:

  • Ausfüllen des Versicherungsantrags und Übermittlung an die LAA persönlich, per Post oder Fax (die Papierform des Antrags ist im Dezember-Bulletin der LAA ČR abgedruckt), per E-Mail an die Adresse sormova@laacr.cz (für SLZ mit Kennzeichen) bzw tinakova@laacr.cz (für Gleitschirme), oder ONLINE (dann schicken Sie die Bewerbung nicht mehr ab).
  • Zahlung der Versicherungssumme (der Betrag gilt als bezahlt, wenn er dem LAA-Konto gutgeschrieben, per Postanweisung bei der Post oder in bar an der LAA-Kasse bezahlt wird). Die Versicherung gilt frühestens am Tag nach Zahlung der Versicherungssumme.

Meldung unerwünschter Ereignisse:

Der Versicherte hat den Eintritt eines Schadensfalls unverzüglich telefonisch zu melden: 466 100 777 oder elektronisch unter der Internetadresse www.csobpoj.cz oder unter der Adresse:

ČSOB Pojišťovna, as, Mitglied der ČSOB-Holding
Kundendienstabteilung für Nichtlebensversicherungen
Grüne Vororte
Masaryk-Platz Nr. 1458
532 18 Pardubice

nebo

Willis Ltd
Charles Square Center
Karlovo nám. 10
Prag 120 00 2
TEL.: 296 214 551 – 5
FAX: 296 214 550

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