Wie im Artikel der Zeitschrift Pilot (Ausgabe 3/2026) erwähnt, zeigen viele Kommunen und Investoren in Tschechien Interesse am Bau von Windkraftanlagen. Studien zu Windkraftanlagen belegen, dass die von einer Windkraftanlage erzeugte Turbulenz bis zum Neunfachen des Rotordurchmessers reichen kann.
Wenn der Windpark Auswirkungen auf den Umkreis von 5 km um den Flughafen hat, ist eine Sicherheitsstudie erforderlich, die den Flughafenbetrieb berücksichtigt und in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber durchgeführt wird. Bei einem Antrag auf Standortgenehmigung für einen Windpark in den Schutzzonen des Flughafens erteilt die Behörde nur dann eine positive Stellungnahme, wenn der Flughafenbetreiber zustimmt.
Die Lage von Windkraftanlagen in der Nähe von Start- und Landeplätzen sowie Flugplätzen ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Daher stellt die tschechische Luftfahrtbehörde (LAA) eine Liste der Standorte bereit, an denen der Bau von Windkraftanlagen beantragt wurde. So können Betreiber von Flugplätzen und Flughäfen erfahren, ob in ihrer Nähe Windkraftanlagen geplant sind und gegebenenfalls dazu Stellung nehmen.
Die untenstehende Karte konzentriert sich auf Windparks, die ein Höhenhindernis für den Sportflug darstellen.
Bereits in Betrieb befindliche Windkraftanlagen sind rot dargestellt, wie auf den Karten der LAA Tschechien.
Standorte, für die Bauanträge vorliegen, sind orange dargestellt.
Die orange markierten Standorte stammen aus zwei Listen. Die erste Liste enthält Anträge für den Bau von virtuellen Anlagen, die 2025 bei der Zivilluftfahrtbehörde eingegangen sind (diese Liste ist abgeschlossen und wird nicht mehr geändert). Die zweite Liste beginnt am 1. Januar 2026 und wird fortlaufend anhand neu eingehender Informationen aktualisiert.
Wir fordern alle Betreiber von SLZ-Gebieten und Startplätzen dringend auf, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, ob in der Nähe ihrer Luftfahrtinteressen der Bau eines Windparks geplant ist.