ZL 2 – Teil I.

Inhalt

TITEL 1 – Einleitende Bestimmungen
TITEL 2 – Definitionen
TITEL 3 – Technische Anforderungen an die Lufttüchtigkeit von ZK
KAPITEL 4 – Betriebseigenschaften des Hängegleiters
TITEL 5 – Betriebsbeschränkungen
TITEL 6 – Bedienungsanleitung
TITEL 7 – Änderungen
TITEL 8 – Anhang 1 ZL2/I
TITEL 9 – Anhang 2 ZL2/I

 

TITEL 1 – Einleitende Bestimmungen

1.1 Diese Baunormen enthalten die Mindestanforderungen, die zur Erlangung eines Technischen Lufttüchtigkeitszeugnisses für Hängegleiter erfüllt sein müssen.

1.2 Das Verfahren zur Überprüfung der Lufttüchtigkeit von Hängegleitern richtet sich nach den Verfahren LA 2.

 

TITEL 2 – Definitionen

2.1 Ein Hängegleiter (HG) ist ein motorloses, schwereres Luftflugzeug, das dafür konzipiert ist für maximal zwei Personen und dessen Start durch den Start, die Tragfläche oder die Winde des Piloten erfolgt, der durch Veränderung der Lage des Schwerpunkts des Piloten gesteuert wird, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen aerodynamischen Steuerung um eine Achse. Das maximale Gewicht eines leeren Segelflugzeugs ohne Spannvorrichtung darf 40 kg nicht überschreiten.

2.2 Aerodynamische Kontrolle ist die Kontrolle des ZK im Flug durch die vom Piloten kontrollierte Auslenkung der Steuerflächen

2.3 Die Tragkonstruktion ZK ist ein System von Vorträgern einschließlich Endträgern und Streben, Verstärkungsseile, Kielträger, Querträger, Heckspiegel und Mast einschließlich ihrer Strukturknoten, das System der Seile und ihrer Verankerung sowie diejenigen Teile des Bauwerks, deren Versagen die Sicherheit des ZK ernsthaft gefährden würde

2.4 Eine flexible Abdeckung ist eine Abdeckung der Auflagefläche, die im Ruhezustand ihre Flugform nicht beibehält.

2.5 Eine feste Abdeckung ist eine Abdeckung des Tragflächenprofils, die im Ruhezustand ihre Flugform beibehält.

2.6 Das ZK-Seilsystem ist ein System von Seilen, die in Strukturknoten verankert sind und die Festigkeit erhöhen und versteifen die Tragkonstruktion.

2.7 Die Pilotenaufhängung ist eine Vorrichtung der Tragkonstruktion, die zur Aufhängung des Karabiners des ZK-Pilotenaufhängungsgurtes dient

2.8 Ein Aufhängegurt ist ein Pilotengurtzeug, in dem der Pilot während des Fluges am ZK aufgehängt ist

2.9 Das Mindestgewicht des ZK ist das kleinste Gewicht, bei dem der ZK den Normen entspricht Lufttüchtigkeit

2.10 Das Höchstgewicht des ZK ist das größte Gewicht, bei dem der ZK den Normen entspricht Lufttüchtigkeit

2.11 Das maximale Gewicht eines Piloten ist das größte zulässige Gewicht von Piloten mit voller Ausrüstung

2.12 Das Mindestgewicht des Piloten ist das kleinste zulässige Gewicht des Piloten mit voller Ausrüstung

2.13 Das Gewicht eines leeren Hängegleiters ist das Gewicht des ZK mit festem Gewicht und spezifizierter Ausrüstung ohne das Gewicht des Piloten, Rettungsgerät, Aufhängegurt, Transportverpackung, Instrumente und das Gewicht anderer, leicht abnehmbarer Teile der Ladung.

2.14 Die Betriebslast ist die größte im Betrieb zu erwartende Last

2.15 Der Betriebslastfaktor (n) ist das Verhältnis der Betriebslast zum ZK-Fluggewicht.

2.16 Auflagefläche (S) ist die Fläche der Auflagefläche, die auf die Ebene parallel zu den Sehnen projiziert wird Tragfläche und mit der Flugrichtung.

2.17 Spannweite (I) ist die größte Abmessung der Auflagefläche, gemessen senkrecht zur Flugrichtung

2.18 Magerkeit (Lambda)

Lambda = l2/S

2.19 Oberflächenlast (q) wobei m die Masse des ZK und g die Erdbeschleunigung ist

q = mg/S(N/m)

2.20 Abkürzungen

ZK – Drachenflieger
TPLZ – technisches Lufttüchtigkeitszeugnis

 

TITEL 3 – Technische Anforderungen an die Lufttüchtigkeit von ZK

3.1 Design und Konstruktion

3.23.1 Allgemeines

3.23.1.1 Die Festigkeit aller Teile des ZK, die einen wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit haben und nicht durch Beweisrechnung nachgewiesen werden können, muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden

3.23.2 Materialien

3.23.2.1 Die Eignung und Haltbarkeit aller verwendeten Materialien muss in erster Linie durch ein Qualitätszertifikat oder Tests nachgewiesen werden. Alle für beanspruchte Teile verwendeten Materialien müssen anerkannten Normen und Spezifikationen entsprechen

3.23.2.2 Die eingesetzten Produktionsverfahren müssen einwandfreie Konstruktionen gewährleisten, die unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen zuverlässig die ursprüngliche Festigkeit bewahren.

3.23.3 Schutz von Teilen

3.23.3.1 Jeder Teil des Tragsystems muss während des Betriebs und Transports ausreichend vor schädlichen Einflüssen wie Witterungseinflüssen, Korrosion und Verschleiß geschützt sein.

3.23.4 Anschlussversicherung

3.23.4.1 Zur Sicherstellung der Verbindungen sind zugelassene Mittel zu verwenden. Selbstsichernde Muttern an Schrauben, die sich im Betrieb drehen können, dürfen nicht verwendet werden.

3.23.4.2 Montage und Demontage

3.23.4.3 Die Struktur muss solche Eigenschaften aufweisen, dass bei der Montage oder Demontage keine Beschädigungen oder bleibenden Verformungen auftreten. Eine fehlerhafte Montage des ZK muss leicht überprüfbar sein.

3.23.5 Einstellbarkeit

3.23.5.1 Jede Änderung, die sich auf die Flugleistung auswirkt, muss im Flughandbuch detailliert beschrieben werden. Die Vorrichtung zur Verstellung im Flug muss so angeordnet sein, dass die bei der Handhabung auftretenden Kräfte für den Piloten beherrschbar sind und eine spontane Verstellung nicht möglich sind.

3.23.6 Festigkeitseigenschaften des Materials

3.23.6.1 Statische Festigkeitseigenschaften

3.23.6.1.0.1 Die Festigkeitseigenschaften der verwendeten Materialien müssen durch ein Materialzeugnis oder einen Bericht über das Ergebnis der Festigkeitsprüfung dokumentiert werden, damit deren Werte in die statische Berechnung einbezogen werden können.

3.23.5.1.0.2 Wenn die Temperatur, die ein erheblicher Teil der Struktur unter Betriebsbedingungen erreicht, einen erheblichen negativen Einfluss auf die Festigkeit der Struktur haben könnte, muss dieser Umstand bei der Berechnung berücksichtigt werden.

3.23.6.2 Dauerfestigkeit

3.23.6.2.0.1 Bei der Konstruktion des Bauwerks müssen Strukturknoten mit gefährlicher Spannungskonzentration, auch im Hinblick auf die Einwirkung von Schwingungen, ausgeschlossen werden.

3.2 Erhöhung der Sicherheitsfaktoren

3.24.1 Im Allgemeinen beträgt der Sicherheitsfaktor für ZK 1,5

3.24.2 Der Sicherheitsfaktor von 1,5 muss mit einem Sonderfaktor multipliziert werden, wenn:

3.24.2.0.0.1 Es bestehen Zweifel an der tatsächlichen Stärke eines Teils des unterstützenden Systems oder

3.24.2.0.0.2 vor einem normalen Austausch muss mit einer Verringerung der Betriebsfestigkeit gerechnet werden, oder

3.24.2.0.0.3 Die Festigkeit der Teile weist Schwankungen auf, die durch Unsicherheiten bei den Herstellungs- und Prüfmethoden verursacht werden

Die Größe dieses speziellen Koeffizienten muss so gewählt werden, dass das Versagen eines Teils aufgrund geringer Festigkeit aus den genannten Gründen unwahrscheinlich ist.

3.24.3 Werte des zunehmenden Sicherheitsfaktors:

Schmieden – 2
Stark beanspruchte Bauteile - 2
Segeln – 5
Verbindungsknoten – 2
Castings – 2
Pilotscharnier – 2
Seile – 2

3.24.4 Gebäudeeinheiten

3.24.4.1 Montage – Die Möglichkeit einer fehlerhaften Montage muss durch die konstruktive Gestaltung der einzelnen Gebäudeteile oder durch eine eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung so weit wie möglich erschwert werden

3.24.4.2 Der Rahmen muss so angeordnet sein, dass eine Beschädigung der tragenden Teile beim Auf- und Abbau oder im Flug praktisch ausgeschlossen ist. An allen Stellen, an denen die Stützrohre durch Öffnungen geschwächt sind, muss das Rohrgerüst verstärkt werden. Die Mindestlänge der Verstärkung der Rohrverbindung mit einer Verstärkungseinlage beträgt das Dreifache des Rohrdurchmessers. Es ist darauf zu achten, dass sich die Rohre durch das Anziehen der Schrauben nicht unzulässig verformen.

3.24.4.3 Plachta

3.24.4.3.1 Stoffe oder andere Materialien und Halbfabrikate, die zur Herstellung von Segeln verwendet werden, dürfen keinen erheblichen schädlichen Umwelteinflüssen im Hinblick auf eine schnelle Verschlechterung der mechanischen Eigenschaften ausgesetzt werden. Es muss eine ausreichende Biegefestigkeit und eine ausreichende Beständigkeit gegen ultraviolette Strahlung aufweisen. Die Materialien müssen so verwendet werden, dass Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen die Flugeigenschaften nicht beeinträchtigen.

3.24.4.3.2 Verarbeitung – Die Plane muss fachgerecht verarbeitet werden. Alle Nähte, die im Flug beansprucht werden, müssen mit einem doppelten Zickzackstich genäht werden. An beanspruchten Stellen dürfen keine Geradstiche verwendet werden.

3.24.4.3.3 Die Befestigung der Plane muss so erfolgen, dass die Plane beim erforderlichen größten Zahlenvielfachen von ZK nicht von der Tragkonstruktion oder den Seilen abreißt.

3.24.4.3.4 Das Nähen der Stiche in den tragenden Bereichen muss durch doppeltes Nähen eines Zickzackstichs mit einer Mindestlänge von 20 mm erfolgen.

3.24.4.3.5 Die Taschen der Planenverstärkungen müssen so ausgeführt sein, dass beim Einsetzen der Verstärkungen eine Beschädigung der tragenden Nähte der Plane praktisch ausgeschlossen ist.

3.24.4.3.6 Die Verstärkung des Teils der Plane, der bei der Montage oder dem Transport übermäßiger Beanspruchung ausgesetzt ist, muss so erfolgen, dass Beschädigungen vermieden werden. Auch Gurte und Schlaufen müssen verstärkt werden.

3.24.5 Seilsystem ZK

3.24.5.1 Stahlseile

3.24.5.1.1 Die verwendeten Stahlseile müssen aus mindestens 49 Drähten bestehen

3.24.5.1.2 Die Seile müssen mit einem Korrosionsschutz versehen sein

3.24.5.1.3 Die Struktur darf keine Seilbrüche verursachen

3.24.5.1.4 Seile dürfen bei der Montage und Demontage nicht brechen und nicht über ungeschützte scharfe Kanten geführt werden.

3.24.5.2 Das Seil krümmen oder verwickeln

3.24.5.2.1 Die Seile müssen entsprechend der jeweiligen Norm gekräuselt oder geflochten sein

3.24.5.2.2 Jedes Drahtseil muss an jedem Ende eine separate Aderendhülse haben

3.24.5.2.3 Die Konfektionierung des Seils erfolgt nach der technischen Norm TN-04

3.24.5.3 Augenhöhlen

3.24.5.3.1 Material und Abmessungen der Ösen müssen dem verwendeten Seil entsprechen

3.24.5.4 Seilspanner

3.24.5.4.1 Spanner müssen gegen Verstellen gesichert sein

3.24.5.4.2 Die Befestigung der Spannschlösser muss so erfolgen, dass ein Durchbiegen der Stiele ausgeschlossen ist.

3.24.5.4.3 Am Unterseil des ZK darf kein Spanner angebracht werden

3.24.5.4.4 Die Abschaltung der Seile darf nicht eigenmächtig verändert werden

3.24.5.5 Stifte

3.24.5.5.1 Die Bolzen dürfen im Gewindeteil nicht durch Scherung oder Biegung beansprucht werden. Abweichungen müssen durch einen Ermüdungstest nachgewiesen werden.

3.24.5.6 Beschläge

3.24.5.6.1 Beschläge müssen so dimensioniert sein, dass sie der einwirkenden Belastung ohne bleibende Verformungen standhalten und alle Funktionen erfüllen. Es darf keine scharfen Kanten oder Rippen aufweisen, die andere Teile des ZK beschädigen könnten.

3.24.5.6.2 Armaturen, deren Funktion durch die Temperatur beeinflusst werden kann, müssen ihre Funktion im Temperaturbereich von +70 °C sicher erfüllen°C bis -15°C.

3.24.5.6.3 Armaturen müssen vor Korrosion geschützt werden. Ein möglicher Kontakt verschiedener Materialien darf nicht die Ursache für elektrochemische Korrosion sein

3.24.5.7 Pilotenkabine

3.24.5.7.1 Der Pilotenraum muss so gestaltet sein, dass die Gefahr einer Verletzung des Piloten durch herausspringende Teile, beispielsweise bei einer Notlandung, weitestgehend ausgeschlossen ist

3.24.5.8 Aufhängegurt

3.24.5.8.1 Der ZK-Aufhängegurt muss den technischen Standards TN-05 und TN-04 entsprechen

3.3 Stärke

3.25.1 Laden

3.25.1.1 Die Festigkeitsanforderungen werden durch Daten zur Betriebsbelastung (die höchste Belastung, die während des Betriebs berücksichtigt werden kann) und zur mittleren Festigkeitsbelastung (die Betriebsbelastung multipliziert mit dem Sicherheitsfaktor) bestimmt. Sofern nicht anders angegeben, sind immer Betriebslasten angegeben.

3.25.2 Sicherheitsfaktor

3.25.2.1 Der Wert des Sicherheitsfaktors ist auf 1,5 festgelegt

3.25.3 Festigkeit und Verformung

3.25.3.1 Das Tragsystem muss die Betriebslast ohne bleibende Verformungen übertragen können. Bei allen Belastungen bis hin zu Betriebslasten dürfen die resultierenden Verformungen den sicheren Betrieb des ZK nicht gefährden. Bei der statischen Festigkeitsprüfung muss das Tragsystem in der Lage sein, die Last für mindestens drei Sekunden auf die Zwischenfestigkeiten zu übertragen, ohne dass die Struktur bricht. Die Drei-Sekunden-Grenze gilt jedoch nicht, wenn die Festigkeit durch dynamische Tests nachgewiesen wird, bei denen reale Belastungszustände wie im Flug simuliert werden.

3.25.4 Festungszertifikat

3.25.4.1 Ein dynamischer Belastungstest an einem Testwagen ist erforderlich, wenn die Festigkeitsanforderungen nicht zuverlässig rechnerisch nachgewiesen werden können

3.25.5 Lastmultiplikator

3.25.5.1 Die erforderlichen Lastmultiplikatoren sind die Gesamtlastmultiplikatoren. Bei der Berechnung der Belastung unter den vorgeschriebenen Extrembedingungen muss davon ausgegangen werden, dass das entsprechende Vielfache durch eine plötzliche Änderung des Anstellwinkels bei konstanter Geschwindigkeit verursacht wird.

3.25.6 Erforderliche Lastmultiplikatoren (n)

Sinn laden Betriebs Zwischen den Festungen
positiv n = 4 n = 6
Negativ n=-2 n=-3

Die erforderlichen Lastmultiplikatoren beziehen sich auf das maximal zulässige Fluggewicht. Für eine negative Ladung von ZK kann ein Kennzeichen anerkannt werden.

 

KAPITEL 4 – Betriebseigenschaften des Hängegleiters

4.1 Nachweis der Flugeigenschaften

4.26.1 Der Nachweis der Flugeigenschaften des ZK ist durch entsprechende Flug- oder sonstige Prüfungen zu erbringen.

4.26.2 Sofern nicht anders angegeben, muss die Einhaltung aller einzelnen Anforderungen dieses Kapitels nachgewiesen werden für alle vom Hersteller vorgeschlagenen Grenzwerte von Gewicht und Schwerpunktlage und für alle vom Hersteller vorgeschlagenen Grenzwerte von Pilotengewicht, Schwerpunktlage und Grenzwerte der ZK-Einstellung

4.2 Instrumentierung für Flugtests

4.27.1 Für Flugversuche muss das ZK mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die eine einfache Durchführung ermöglichen notwendige Messungen und Beobachtungen.

4.3 Lastverteilungsgrenzen

4.28.1 Es ist festzulegen, in welchem ​​Gewichts- und Aufhängungsbereich der ZK sicher betrieben werden kann.

4.4 Maximalgewicht

4.29.1 Das Höchstgewicht darf nicht größer sein als:

4.29.1.0.1 das höchste vom Antragsteller vorgeschlagene Gewicht
4.29.1.0.2 das höchste Rechengewicht, bzw
4.29.1.0.3 das höchste Gewicht, mit dem die Betriebseigenschaften nachgewiesen werden

4.5 Das niedrigste Gewicht von ZK

4.30.0.0.1 Die Flächenlast des ZK-Flügels darf 50 N/m nicht unterschreiten

4.6 Das Gewicht eines leeren Hängegleiters darf 40 kg nicht überschreiten

4.7 Gewicht des Piloten

4.32.1 Unter dem Gewicht des Piloten versteht man das Gewicht des Piloten zusammen mit dem Aufhängegurt, dem Rettungssystem und andere Ausrüstung

4.8 Belastung

4.33.1 Festes Gewicht, das die Position des Schwerpunkts einstellt

4.33.2 Eine vom Gewicht des Piloten abhängige Belastung, um das minimal zulässige Gewicht des Piloten zu erreichen

4.9 Rutschigkeit

4.34.1 Der niedrigste ZK-Gleitflug muss mindestens 4 betragen

4.10 Geschwindigkeiten

4.35.1 Fallgeschwindigkeit (Vs)

4.35.1 Die Stallgeschwindigkeit ist die niedrigste Dauergeschwindigkeit, bei der der ZK noch kontrollierbar ist, wenn:

4.35.1.1.1 der Pilot annähernd aufrecht schwebt,
4.35.1.1.2 Fluggewicht entspricht dem höchsten Landegewicht,
4.35.1.1.3 der Schwerpunkt und der Aufhängepunkt so liegen, dass eine Fallgeschwindigkeit erreicht werden kann

4.35.2 Höchstgeschwindigkeit ZK

4.35.2.1 Die höchstzulässige Geschwindigkeit der ZK muss mindestens 55 km/h betragen. Dabei darf der Pilot die zulässige vordere Schwerpunktlage nicht überschreiten und muss die Stange in den Händen halten.

4.11 Bodentests

4.36.1 Alle Bodenfunktionen müssen vor Beginn der Bodentests getestet werden. Besonders ist es Es ist notwendig, das Gewicht des ZK zu erfassen und den Aufhängegurt zu überprüfen.

4.12 Starteigenschaften

4.37.1 Der ZK muss während des Starts kontrollierbar sein und darf keine außergewöhnlichen Flugbedingungen aufweisen. Mit ZK Der Start muss ohne Hilfe möglich sein, ohne dass vom Piloten besondere Anstrengungen oder Geschicklichkeit erforderlich sind.

4.12 Anflug und Landung

4.38.1 Die Steuerung des Fahrwerks im Flug darf bei allen zulässigen Geschwindigkeiten keine übermäßigen Auswirkungen haben weder die notwendigen Steuerkräfte noch Regelabweichungen verändern oder die Steuerbarkeit des ZK so beeinträchtigen, dass ganz besondere Eingriffe des Piloten erforderlich wären.

4.38.2 Während der Landung dürfen keine übermäßigen Gier-, Kipp- oder Nickmomente auftreten.

4.14 Flugeigenschaften

4.39.1 Das Fliegen des ZK muss im gesamten Geschwindigkeitsbereich und in allen Modi und in allen normalen Fluglagen möglich sein, ohne übermäßige Anstrengung und Geschicklichkeit des Piloten zu erfordern.

4.39.2 Es muss möglich sein, den Flugmodus unter allen wahrscheinlichen Betriebsbedingungen reibungslos zu ändern es würde eine Überschreitung der Betriebslast um ein Vielfaches erfordern.

4.39.3 Ungewöhnliche Betriebseigenschaften, die während der Tests beobachtet wurden, müssen aufgezeichnet werden zum Testbericht.

4.15 Flugeigenschaften

4.40.1.1 Geschwindigkeitsregelung

4.40.1.1 Es muss nachgewiesen werden, dass die ZK folgende Anforderungen erfüllt:

4.40.1.1.1 Beschleunigung von 1,1 Vs auf 1,5 Vs in maximal 5 s

4.40.1.1.2 ZK muss in der Lage sein, ohne besondere Manövrierfähigkeit einen annähernd horizontalen Flug aufrechtzuerhalten. Dies muss auch bei ein- oder ausgefahrenem Fahrwerk möglich sein

4.40.1.2 Quer- und Richtungssteuerung

4.40.1.2.1 Durch eine entsprechende Neupositionierung des Schwerpunkts des Piloten muss es möglich sein, in 30 Sekunden von einer 30-Grad-Kurve in eine Richtung zu einer 5-Grad-Kurve in die entgegengesetzte Richtung zu wechseln. Diese Kurve muss ohne besondere Pilotenkenntnisse möglich sein.

4.16 Ausbalancierbarkeit

4.41.1 ZK muss in der Lage sein, eine Geschwindigkeit zwischen niedrigstem Sinkflug und bestem Gleiten auszubalancieren

4.41.2 ZK muss bei frei gehaltenem Trapez mit der gleichen Geschwindigkeit weiterfliegen, ohne die Flugrichtung zu ändern und muss Neigung zum Kurven- oder Seitenrutschen

4.17 Stabilität

4.42.1 ZK muss unter allen normal auftretenden Betriebsbedingungen eine ausreichende Stabilität aufweisen

4.42.2 Statische Längsstabilität

4.42.2.1 Die Lenkkraft muss mit der Geschwindigkeit zunehmen, sodass jede größere Geschwindigkeitsänderung eine solche Änderung der Handkraft zur Folge hat, dass der Pilot sie deutlich wahrnimmt. Die erforderliche Steuerkraft muss mit jeder Geschwindigkeit zunehmen, wenn das Fahrwerk ein- oder ausgefahren wird und sich der Pilot in der landebereiten Position befindet.

4.42.2.2 Die Auslenkung der Stange muss mit zunehmender Geschwindigkeit zunehmen.

4.42.2.3 Rückzugshöhe – Es muss festgestellt werden, dass der ZK bei einer Anfangsgeschwindigkeit von Null und einem Anstellwinkel von Null zum Normalflug mit einem Höhenverlust von bis zu 50 Metern ohne plötzliche Bewegung in eine Steilflugposition zurückkehrt.

4.42.2.4 ZK-Verhalten nach einem stabilen Flugausfall.

4.42.2.4.1 Es muss nachgewiesen werden, dass der ZK bei allen zulässigen Fluggeschwindigkeiten ausreichende selbststabile Flugeigenschaften aufweist, das heißt, dass er nach einem Ausfall bei festgehaltener Stange selbständig in seinen ursprünglichen Flugzustand zurückkehrt.

4.42.3 Richtungs- und Seitenstabilität

4.42.3.1 Gerader Flug – ZK muss 10 Sekunden lang im geraden Flug ohne Seitenrutschen bleiben und dabei das Trapez frei halten.

4.42.3.2 Kurvenflug – Bei einem Kurvenflug darf die umkehrbare Lenkkraft nicht so groß sein, dass das Lenken erschwert wird.

4.42.4 Dynamische Stabilität

4.42.4.1 Schnelle Schwingungen, die zwischen dem Sturz und der maximal zulässigen Geschwindigkeit auftreten, müssen gedämpft werden, sowohl bei losem als auch bei festem Halten der Stange.

4.18 Widerstandsversuche im Direktflug

4.43.1 Übergang in den Stallflugzustand – Stalltests müssen im Geradeausflug durchgeführt werden und zwar so, dass die Geschwindigkeit langsam reduziert wird, bis ein Strömungsabriss erreicht wird, der sich durch ein unkontrollierbares Kippen von vorne oder über den Flügel äußert.

4.43.2 Rückkehr zum normalen Flugstatus – Bei der Rückkehr zum normalen Flugstatus aus einem Strömungsabriss muss dies der Fall sein eine Querneigung von mehr als 30 Grad sollte durch normale Betätigung der Lenkung vermieden werden können. Gleichzeitig darf der ZK keine unkontrollierbare Neigung zum Korkenzieher aufweisen.

4.43.3 Sturz – Wenn sich der ZK im normalen Flugzustand befindet, wird dies durch eine entsprechende schnelle Bewegung der Bedienelemente aus dem Direktflug angezeigt Bei hoher Geschwindigkeit bis zu einer Längsneigung von etwa 30 Grad über dem Horizont darf der anschließende Sturz nicht abrupt sein und die Rückkehr zum normalen Flugzustand darf nicht schwierig sein.

4.43.4 Korkenzieher- und Steilspirale - Es darf keine Tendenz zur Korkenzieher- oder Steilspirale bestehen

4.19 Eigenschaften bei hohen Geschwindigkeiten

4.44.1 Jeder ZK muss so ausgelegt sein, dass ein versehentliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht möglich ist

4.20 Steuerung von Luftbremsen und Landehilfen

4.45.1 Eingebaute Bremsklappen oder Landehilfen, sofern vorhanden, müssen aus- oder eingefahren werden können bei jeder Geschwindigkeit bis zur maximal zulässigen Geschwindigkeit, ohne das Festigkeitssystem zu beschädigen oder wesentliche Änderungen der Fluglage zu verursachen.

4.21 Flattern (flatr) und Zittern

4.46.1 Kein Teil des ZK darf im zulässigen Geschwindigkeitsbereich übermäßige Schwingungen aufweisen. Darüber hinaus dürfen im Normalflug keine Erschütterungen auftreten, die so heftig sind, dass sie zu einer unzulässigen Beeinflussung der Steuerung des ZK, einer übermäßigen Ermüdung des Piloten oder einer Schädigung des Kraftsystems führen würden. Innerhalb dieser Grenzen ist Rütteln als Schleppwarnung zulässig.

 

TITEL 5 – Betriebsbeschränkungen

5.1 Allgemeines

5.47.1 Die in diesem Absatz dargelegten Betriebsbeschränkungen und andere Betriebsdaten, die für die Sicherheit erforderlich sind Die ZK-Bedienung muss dem Piloten zugänglich gemacht und in der Bedienungsanleitung – der ZK-Bedienungsanleitung – aufgeführt sein.

5.2 Bestimmung der Fluggeschwindigkeit

5.48.1 Alle Fluggeschwindigkeiten müssen in den auf dem Tachometer abgelesenen Werten angegeben werden.

5.48.2 Das Geschwindigkeitsmessersystem muss so angeordnet sein, dass es so weit wie möglich die tatsächliche Fluggeschwindigkeit anzeigt.
Der Datenfehler überschreitet nicht +- 8 km/h.

5.3 Flug- und Betriebshandbuch

5.49.1 Jedem einzelnen ZK ist ein Flug- und Betriebshandbuch auszuhändigen, in dem alle Betriebsdaten und Einschränkungen - siehe LA-Verfahren 2

 

TITEL 6 – Bedienungsanleitung

6.1 Jede Betriebsanleitung muss mindestens die in diesem Kapitel aufgeführten Informationen enthalten. Sind aufgrund einer ungewöhnlichen Lösung, Betriebsweise oder Betriebseigenschaften zusätzliche Daten für die Betriebssicherheit erforderlich, so sind diese ebenfalls bereitzustellen.

6.2 Betriebsbeschränkungen

6.51.1 Begrenzung der Fluggeschwindigkeit

6.51.1.1 Überziehgeschwindigkeit bei kleinstem und größtem zulässigem Gewicht des Piloten
6.51.1.2 Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung

6.51.2 Gewichte

6.51.2.1 Mindestgewicht des Piloten
6.51.2.2 Maximales Pilotengewicht
6.51.2.3 Das Gewicht des leeren ZK und die Lage des Schwerpunktes beim Gewicht des leeren ZK

6.51.3 Zulässiger Bereich der Pilotenaufhängung am ZK

6.51.4 Lastmultiplikator bei Auswahl eines Steilfluges

6.51.5 Sonstige Anforderungen – Sofern die ZK besondere Anforderungen an Piloten stellt, müssen diese in der Betriebsanweisung aufgeführt werden (Hochleistungssegelflugzeuge)

6.3 Betriebsabläufe

6.52.1 Betriebsanweisungen müssen Angaben zu normalen und Notfallverfahren enthalten (Anweisungen für Start, Flug, Landung). sowie Daten, die für einen sicheren Betrieb notwendig sind. Insbesondere ist eine Checkliste zwingender Maßnahmen vor dem Start zu erstellen.

6.4 Montage und Transport

6.53.1 Die Betriebsanleitung muss Hinweise zum reihenfolgerichtigen Auf- und Abbau des ZK sowie zum Transport enthalten.

6.5 Wartung

6.54.1 Die Anleitung muss für die Wartung des ZK folgende Angaben enthalten:

6.54.1.1 Beschreibung von ZK
6.54.1.2 ZK-Einstelldaten, die einen störungsfreien Betrieb garantieren
6.54.1.3 Lebensdauer und Betriebszeiten für den Austausch von Teilen
6.54.1.4 Verfahren zur Bestimmung der Lage des Schwerpunktes des ZK
6.54.1.5 Zeitplan und Umfang der Wartungsarbeiten und geplanten Inspektionen
6.54.1.6 Liste der Originalteile und Materialien, die für kleinere Reparaturen benötigt werden
6.54.1.7 Liste der Spezialwerkzeuge, falls erforderlich
6.54.1.8 Empfehlungen für die tägliche Wartung
6.54.1.9 Hinweise zur Aufbewahrung
6.54.1.10 Betriebszeiten einzelner Teile und Systeme

 

TITEL 7 – Änderungen

7.1. Klassifizierung der Änderungen:

7.55.1 Änderungen, die sich nicht auf die Festigkeit der Struktur oder die Flugeigenschaften auswirken, sind unbedeutend
7.55.2 Wesentlich sind solche Veränderungen, die sich auf die Flugeigenschaften oder die Festigkeit der ZK-Struktur auswirken

7.2 Alle wesentlichen Änderungen unterliegen der Pflicht zur vorherigen Ankündigung bzw. Anfrage Zustimmung des technischen Inspektors der LAA CR, bei dem die ZK registriert ist und der ihre Auswirkungen auf die Lufttüchtigkeit der ZK beurteilt.

 

TITEL 8 Anlage 1 ZL2/I

Technischer Standard
zur Kraftkontrolle von schwerpunktgesteuerten Hängegleitern mit flexiblem Überzug

1. Drachenflieger - Kleine Schlankheit - λ < 4

Schläuche
Auflaufbalken
Quer
Kiel
Fliegendes Ende des Strahlrohrs llassen muss einer Biegung von 0,22 G standhaltenpil. Das freie Ende des Kiels darf nicht länger als 1,5 der Länge des vorderen Teils des Kiels sein.

Sehen Tabelle I.

Verstärken Sie die Querstange an der Verbindungsstelle mit dem Rohr des Vorderträgers außen oder innen mit einem Duraluminiumrohr von mindestens 8 mm. Länge XNUMX d1Gesamtwandstärke an der Verstärkungsstelle min. 3 mm.

Trapez
Verwenden Sie ein Rohr mit dem gleichen Durchmesser und der gleichen Wandstärke. Ein vertikales (trapezförmiges) Rohr muss einer Knickung von 3,5 G standhaltenpil.

Sehen Tabelle II:
Geeignete Materialqualität ist 424201.6, 424203.6.

Schrauben
Material von min. Festigkeit 800 MPa, zäh. Am besten geeignet sind Stähle der Klasse 15.
Mindestdurchmesser:

Für die Verbindung des Spiegels – der Steigleitung. Rohr M8
Zur Verbindung Spiegelspiegel - Kiel M8
Für andere Anschlüsse M6

Schraubverbindungen müssen gesichert werden:

Verbindungen, die beim Auf- und Zusammenklappen des ZK mit Sicherungsstiften oder Splinten demontiert und montiert werden können. Andere Verbindungen mit selbstsichernden Muttern.

Defektoskopie von Schrauben
Es ist für die Hauptverbindungsbolzen der Zufahrtsträger und des Mittelbeschlags vorgeschrieben.
Mindestduktilität von Schrauben nach 1.2.1. muss größer als 10 % sein.
Karte:

– Bersttest
– Härtetest
– Biegeversuch – Biegung über die Kante um 90° mit einem mittleren Biegeradius von max. 1,5 x Durchm. schrauben

Einer der aufgeführten Tests ist ausreichend.

Lana
Mindestbelastbarkeit aller Seile = 6,Gpil (Tischtragfähigkeit). Bei Amateurkonstruktionen ist eine praktische Prüfung eines Seils mit einer Endverbindung nach ČSN 313442 oder 024481 mit einer Zugkraft = 3,G erforderlichpil
Empfohlene Seile:

Luftseil Durchm. 2,5 mm ČSN 024321.65
Luftseil Durchm. 3,15 mm ČSN 024322.65, 024323.65 (ONL 3725)

Bei der Verwendung von Seilen mit textilem Kern ist es notwendig, den Kern mit einem geeigneten Mittel (Fett, Resistin, Silikonöl) zu konservieren, um Längenänderungen durch Feuchtigkeit vorzubeugen.

Pilotscharnier
Die Pilotenaufhängung besteht aus Nylon- oder Polyesterseil (Gurt). Es muss sich um zwei unabhängige Jobs handeln. Min. Seilstärke 5 KN.
Der Verbindungskarabiner bzw. die Öse muss eine Stärke von mind. 10 kn.

Plachta
Eine genähte Plane von min. Festigkeit 10 kNm-1. An allen Stellen, an denen das Segel mit dem Rahmen verbunden ist, und an Stellen mit Spannungskonzentrationen muss das Segel verstärkt werden.

Beschläge, Mittelbau und Verbindungsteile
Sie muss der Festigkeit des verwendeten Materials und die konstruktive Gestaltung der Festigkeit der Rohre und Seile entsprechen. Das für diese Teile verwendete Material muss zäh sein (legierte Stähle und gehärtetes Duraluminium). Die Konstruktion darf ein Verbiegen der Schrauben beim Zusammenklappen des Hängegleiters nicht zulassen!

Hängegleiter – Schlankheit λ > 4 – Querstruktur, verstärktes Bleirohr

Schläuche
Auflaufbalken
Quer
Das fliegende Ende des Anflugbalkens und der Querträger müssen einer Knickung von 4,4 G standhaltenpil

Sehen Tabelle III
An der Verbindungsstelle des Querträgers mit dem Rohr des Vorderträgers diesen außen oder innen mit einem Duraluminiumrohr um mindestens 8 mm verstärken. Länge XNUMX dlGesamtwandstärke an der Verstärkungsstelle min. 3 mm.

Trapez: Wie Segelflugzeuge von kleiner Schlankheit

Schrauben: Wie Segelflugzeuge von kleiner Schlankheit

Wolle: Wie Segelflugzeuge von kleiner Schlankheit

Pilotenaufhängung: Wie Segelflugzeuge von kleiner Schlankheit

Plachta
Eine genähte Plane von min. Festigkeit 15 kNm-1. An allen Stellen, an denen das Segel mit dem Rahmen verbunden ist, und an Stellen mit Spannungskonzentrationen muss der Bereich verstärkt werden.

Beschläge und Verbindungsteile: Wie Segelflugzeuge von kleiner Schlankheit

Ausleger
Strebenlängen lv > 300 mm. Der Ausleger muss am Ende 50 N (5 kg) in alle Richtungen tragen.

Drachenflieger – Schlankheit λ > 4, Vorderträger unverstärkt (ohne Ausleger).

Auflaufbalken – muss dem Biegemoment M ohne bleibende Verformung standhalteno = 0,28Gpil.
Die Bedingung für das fliegende Ende des Balkens ist:

Die berechneten Werte sind in Tabelle IV aufgeführt.

Verbindung des Vorderbalkens mit der Querstange.
Verbindung, wenn das Steigrohr nicht an der Stelle der Zugbeanspruchung gebohrt wird: Die Bewehrung an der Stelle der Verbindung (Deckel oder Einlage) muss die Bedingung W erfüllenz = 1,5Wo Die minimale Amplifikationsdauer beträgt 8 Tagel

Verbindung mittels Schrauben (Rohrbohrung an der Zugspannungsstelle): Die Bewehrung an der Verbindungsstelle (Mantel oder Einlage) muss die Bedingung W erfüllenz = 2,25Wo.
Berechnung: dp – der Außendurchmesser der Bewehrung

dv – Innendurchmesser der Verstärkung

Der Einsatz bzw. Deckel darf keine Festigkeitskerbe verursachen. Es empfiehlt sich, den Rand der Verkleidung auszudünnen oder schräg abzuschneiden.

Die Defektoskopie von Rissen muss sehr sorgfältig durchgeführt werden, insbesondere in der Nähe der Verbindungsstelle Steigrohr – Riegel bei +, – 1 m.
Prüfung der Biegefestigkeit der Rohre für den Vorträger – das Rohr wird an zwei Punkten im Abstand von 1 m/ abgestützt und in der Mitte mit einer Last von m belastetpil. Es darf keine bleibende Verformung auftreten. Die berechneten Werte sind in Tabelle V dargestellt. d. h. Biegung. Moment M = 0,25 mpil.gl

Ein Drachenflieger mit ungewöhnlichem Design.
Die Festigkeits- und technischen Anforderungen müssen mit dem LAA CR abgestimmt werden.

TABELLE I.
Maximale Länge des fliegenden Endes des Nasenrohrs für Segelflugzeuge mit geringer Schlankheit λ < 4 (unverstärkte Nasenholme)

TABELLE II.
Die maximale Länge des Trapezarms in Metern.

TABELLE III.
Die maximale Länge des Heckspiegels für schlankere Segelflugzeuge – λ > 4

TABELLE IV.
Maximale Länge des fliegenden Endes des Mundrohrs, ungebunden, – λ > 4

TABELLE V.
Abstand der Stützen zum Nachweis der Biegefestigkeit von Rohren in Metern.

Technische Norm für Duraluminiumrohre für Hängegleiter.

Einleitende Bestimmungen

Für die Herstellung von Hängegleitern können nach tschechischen oder ausländischen Normen hergestellte Duraluminiumrohre verwendet werden, die den Festigkeits- und Qualitätsanforderungen entsprechen müssen, um den sicheren Betrieb von ZK zu gewährleisten.

Rohrinspektion und mechanische Beseitigung von Rohroberflächenfehlern, die durch Verunreinigungen verursacht wurden.

Der Kunde hat die Rohre spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rohre vom Lieferanten zu prüfen. Nachdem die Rohre entkonserviert wurden, werden die Rohre mittels Farbdefektoskopie oder einer anderen Methode auf Risse überprüft. Besondere Aufmerksamkeit muss dem Bleirohr im Abstand von +- 1 m vom Verbindungspunkt des Bleirohrs mit dem Querträger gewidmet werden. Die Oberfläche der Rohre, die die Rissprüfung bestanden haben, wird anschließend einer sorgfältigen Sichtprüfung unterzogen, um Oberflächenfehler und Spuren mechanischer Beschädigungen zu erkennen. Erkannte Mängel können durch eine Reinigung bis zu einer Tiefe entfernt werden, die der Hälfte der zulässigen Toleranz entspricht, wobei die untere Grenztoleranz des Rohrs nicht überschritten werden darf. Rohre mit tieferen Defekten müssen ausgesondert oder die defekte Stelle mit einer Einlage verstärkt werden. Nach der Inspektion gemäß dem vorherigen Punkt ist es möglich, die Oberfläche der Rohre zu eloxieren.

Rohrlagerung

Die Röhrchen müssen in trockenen und geschlossenen, aber gut belüfteten Räumen konserviert und gelagert werden. Eine Lagerung im Freien ist nicht gestattet.

Oberflächenbehandlung von Rohren

Rohre und andere Teile des ZK müssen durch einen geeigneten Oberflächenschutz vor Korrosion geschützt werden:

– durch Eloxieren
– eine geeignete Beschichtung. In diesem Fall ist es notwendig, regelmäßige Kontrollen durchzuführen
– Auch die Innenflächen der Rohre müssen mit einem Korrosionsschutz versehen werden

Technische Normen für Abdeckungen für Drachenflieger

Einleitende Bestimmungen

Diese Richtlinie legt einheitliche Grundsätze für die Verwendung geeigneter Materialien für ZK-Bezüge fest.

Bestimmung der für ZK-Abdeckungen geeigneten Materialarten

a) Technische Bedingungen für Stoffe, die als Bezugsmaterial für ZK dienen.

I. Allgemeines Erscheinungsbild des Stoffes

Bei der Verlegung auf einer ebenen Fläche darf das Gewebe keine Wölbungen, Wölbungen oder Wellen in Richtung des Schusses und insbesondere in Richtung der Kette bilden.

II. Geradheit des Schusssystems

Die Geradheit des Schusssystems wird durch die maximale Biegung oder Wellung des Schusssystems bestimmt (siehe Abb. 1).

Max. der zulässige Wert beträgt 1,5 %. Sie errechnet sich aus der Beziehung: U = X1/ H . 100 /%,cm,cm/

III. Die Direktheit des Lehrplans

Die Geradheit des Kettsystems wird durch die maximale Biegung oder Wellung des Systems bestimmt (siehe Abb. 2).

Max. der zulässige Wert beträgt 0,5 %. Sie errechnet sich aus der Beziehung: O = X2/H.100 /%,cm,cm/

Minimale Stoffstärke

Die Festigkeit des Gewebes in Kettrichtung sollte mindestens 220 N/cm betragen.
Die Festigkeit des Gewebes in Schussrichtung sollte mindestens 180 N/cm betragen.
Die Festigkeit des Gewebes in Diagonalrichtung / 45° / sollte mindestens 120 N/cm betragen.

Maximale Elastizität des Stoffes bei einer Spannung von 23,5 N/cm

Die Dehnung in Kettrichtung darf maximal 0,8 % betragen.
Die Dehnung in Schussrichtung sollte maximal 1 % betragen.
Die Dehnung in Diagonalrichtung / 45° / sollte maximal 10 % betragen.

Die Methode zum Nähen von Bezügen und die Verwendung geeigneter Fäden für Polyestermaterialien

Die Nähmethode muss allen Grundsätzen der aerodynamischen Sauberkeit und maximalen Bezugsfestigkeit entsprechen. Stellen mit Spannungskonzentration müssen verstärkt werden. Nähfäden müssen immer aus Polyester oder Polyamid sein.
Alle Nähte müssen mit einem Heftstich ausgeführt werden.

Lebensdauer von ZK-Abdeckungen

Die Haltbarkeit wird durch die Art des Bezugsstoffs, die Nutzungsdauer und die Bildung bleibender Verformungen, die zum Wackeln der Bezüge führen, begrenzt. Außerdem kommt es auf den Festigkeitsabbau durch UV-Strahlung und betriebsbedingten Verschleiß an.
Bei Unentschlossenheit ist es notwendig, einen Festigkeitstest an einem aus der Beschichtung geschnittenen Probestück durchzuführen.

Instandsetzung

Die beschädigte Stelle muss mit der gleichen Stoffart repariert werden, die Festigkeit darf nicht beeinträchtigt werden und die Form des Bezuges darf durch die Reparatur nicht gestört werden.

Technischer Standard für von ZK verwendete Seile

Seile ZK

Durch den Einsatz von Stahlseilen wird sichergestellt, dass die Tragfähigkeit des gesamten ZK-Systems das 6-fache des maximalen Abfluggewichts beträgt. Min. Der Durchmesser des unteren Querseils muss min. 3,15 mm.

Markierung von Seilen

Die Durchmesser, Grenzabweichungen und Festigkeiten ergeben sich aus den einschlägigen Normen. Eine Auswahl von Standards finden Sie in Tabelle Nr. I.
Für den Bau von ZK werden Seile mit Stahleinlage empfohlen, da sie unempfindlich gegenüber Feuchtigkeitsänderungen sind (Feuchtigkeitsänderungen führen bei Seilen mit Hanfeinlage zu Längenunterschieden).

Abschluss von Seilen

Das Seil endet mit einer Öse. Das Design der Ösen wird durch die Norm ČSN 0,24490 „Leichte Ösen für Stahlseile“ definiert.
Die Öse darf bei Belastung des Seils an der Berührungsstelle mit der Zunge oder Schraube nicht brechen.
Die Oberfläche der Steckdose muss korrosionsbeständig sein. Der Durchmesser der Öse D muss mindestens das Doppelte des Seildurchmessers, der Innenlänge L, betragent muss einen Durchmesser von mindestens 2,25 D haben - siehe Abb. 1.

Entwurf von Seilendverbindungen

Der Abschluss des Seils kann durch Crimpgeflecht oder mit Hülsen gemäß ČSN 0,24481 erfolgen.
Es werden zwei Hülsen aus Aluminiumlegierung mit dem gezeigten Abstand verwendet.

Ärmellänge Lt beträgt das 2 – 2,5-fache des Hülsendurchmessers dt.
Die Größe der Ärmel ist in Tabelle Nr. 2 angegeben.

TABELLE Nr. 2.

Halbfertige Hülsen sind durch die Maßnorm ON 427716 Flachovale Rohre für Kabelösenhülsen gegeben.
Flachovale Rohre werden aus einer weichen Aluminiumlegierung der Qualität 424413.11 und 424400.11 warmgepresst oder kaltgezogen. Die Abmessungen der Flachovalrohre sind in Tabelle Nr. 3 aufgeführt.

TABELLE Nr. 3.

Das Pressen erfolgt unter kaltem statischen Druck in einem entsprechend eingestellten Werkzeug – Backen.

Auswahl aus Normen für Stahlseile

Technische Norm für Hängegeschirre ZK

Einleitende Bestimmungen

Das Gurtzeug muss eine sichere Verbindung und Befestigung des Piloten am ZK gewährleisten. Insbesondere bei einer Notlandung muss die Gefahr einer Verletzung des Piloten durch Teile des Gurtzeugs ausgeschlossen sein. Das Gurtzeug muss alle entstehenden Lasten möglichst effizient vom Körper des Piloten ableiten. Das Gurtzeug darf den Piloten beim Start und Flug nicht einschränken. Das Herausfallen des Piloten aus dem Gurtzeug muss in allen Positionen verhindert werden. Wenn das Gurtzeug mit einem Rettungssystem ausgestattet ist und das System manuell aktiviert wird, muss der Steuergriff ohne übermäßige Pilotenkenntnisse leicht zugänglich sein.

Stoffmaterialien zur Unterstützung von Teilen von Gurten

Stoffmaterialien – synthetisches Material auf Basis von Polyamid-, Polyester- oder Polypropylenmaterialien. Für die tragenden Teile des Geschirrs dürfen keine natürlichen Materialien wie Jute, Leinen, Baumwolle, Leder oder Kunstleder verwendet werden.
Die Hauptschlinge muss unter dem Körper des Piloten geführt werden.

Fäden zum Nähen von Geschirren

Fäden aus synthetischen Materialien (Polyamid, Polyester) mit min. Tragfähigkeit von 70 N und min. Durchschn. 0,3 mm. Die Enden der Nähte müssen gegen spontanes Ausfransen gesichert werden.
Das Bild zeigt geeignete Methoden zum Verbinden der Bänder und zum Annähen des Bandes an den Stoff.

Stärke

Das Gurtzeug muss einer Belastung zwischen dem 9-fachen des maximal zulässigen Gewichtes des Piloten, mindestens jedoch 900 kg in der normalen Flugposition des Piloten bei einer Belastung von 2 x 10 Sek. standhalten. Beschädigungen an tragenden Teilen wie Riemen, Nähten usw. sind nicht zulässig.
Der Bauchgurt muss über einen Schultergelenkanschlag verfügen, um zu verhindern, dass der Pilot auf den Kopf kippt. Dieser Anschlag (Scharnier) muss einer Belastungsprüfung von min. standhalten. 2000 N.

Karabiner zum Aufhängen, Schlaufen

Hängekarabiner müssen über ein Zertifikat für eine Belastung von min. 18000 N, muss mit einer Verriegelung mit Stift und Zahn (Verschraubung) ausgestattet sein.
Die Verbindung der Gurte mit selbstsichernden Schnallen an den tragenden Teilen der Gurte muss so erfolgen, dass ein Herausziehen des Gurtendes aus der Schnalle verhindert wird (durch Biegen des Endes und Nähen usw.).

Typenschild

Das Geschirr muss über ein dauerhaftes Typenschild mit folgenden Angaben verfügen:

a) Hersteller
b) Typenbezeichnung
c) Produktionsnummer / Produktionsjahr
d) Nummer des LAA CR-Typzertifikats
e) max. zulässiges Gewicht

 

TITEL 9 Anlage 2 ZL2/I

Technische Standards für den Umfang der technischen Dokumentation für die Typ-ZK-Zulassung

Einleitende Bestimmungen

Diese Richtlinie legt den Umfang der Erstellung der technischen Dokumentation fest, die für die Ausstellung des LAA ČR-Typenzertifikats erforderlich ist. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

– Zeichnungen der ZK-Montage und ihrer Einstellung
– Zeichnungen von Unterbaugruppen einzelner Konstruktionsknoten
– Produktionszeichnung einzelner Teile der Struktur
– Zeichnungen des Covers (Schnitte oder ungeheftete Cover, anhand derer die Ähnlichkeit mit dem verglichenen Cover beurteilt werden kann)
– Näharbeitsablauf abdecken
– Festigkeitsberechnung
– Berichte über durchgeführte Stabilitäts- und Festigkeitstests
– Protokolle über die durchgeführten Testflüge
– ein Bericht über den Betrieb von Prototypen
– Flug- und technisches Handbuch

Anforderungen an die Hilfsantriebseinheit = Hilfsmotor (Abkürzung PM) für Hängegleiter

A. Im Allgemeinen

1. Definition Hängegleiter mit Hilfsantrieb – Hilfsmotor:

– Gehört zur Kategorie der motorlosen Hängegleiter
– Ein Start mit Pilotlauf muss möglich sein
– Das Gewicht des ZK beträgt max. 40 kg
– Der Hilfsantrieb ist nicht Teil des Hängegleiters
– Die Hilfsantriebseinheit ist Teil des Pilotengeschirrs
– Beim Fliegen mit einem Hilfsantrieb darf nur eine Person auf ZK fliegen

2. Hilfsaggregat - Hilfsmotor:

– Die Hilfsantriebseinheit ist Teil des Pilotengeschirrs
– Der Hilfsantrieb muss entweder als Typ (TyP) oder einzeln als Prototyp technisch zugelassen sein
– Der Hilfsantrieb muss den technischen und konstruktiven Anforderungen entsprechen
– Für den Hilfsantrieb müssen festgelegte Einsatzgrenzen sowie eine Betriebs- und Technikanleitung vorhanden sein
– Der Hilfsantrieb ist im SLZ-Register unter Name und Seriennummer mit Baujahr eingetragen.

3. Formulare für PN:

– Anlage ZK-Registrierungsblatt – Hilfsantrieb für Drachenflieger.
– Prüfbericht der Hilfseinheit (PM) zum Hängegleiter.
– Protokoll über die Durchführung von ZK-Flugversuchen mit einem Hilfsantrieb

4. Gültigkeit der technischen Prüfung:

Die Gültigkeit der technischen Prüfung wird vom zuständigen ZL-Inspektor für einen Zeitraum von maximal 6 Jahren festgelegt.

B. Design und Konstruktion

1. Hilfsbewegung. Die Einheit wird am Aufhängungsgurt des Piloten befestigt und umfasst:

– Verbindungsrahmen mit dem Pilotengurtzeug
– Motorbett
– Motor mit Zubehör
– Motorsteuerung
– Zündschalter
– Ein Rohr mit einer Propellerantriebswelle
– Propellerdrifter
– Propeller
– Hilfsstützen (einziehbare Beine)

Das Hilfsaggregat und alle seine Komponenten müssen die relevanten Anforderungen von UL-2 Teil II, SLZ-Lufttüchtigkeitsanforderungen – Angetriebene Drachenflieger erfüllen.

2. Aufhängegurt des Piloten

Ein Hängegurtzeug ist ein Pilotengurtzeug, bei dem der Pilot im Flug am Hängegleiter hängt. Ein Aufhängegurt im Sinne der Lufttüchtigkeitsanforderung ist ein Gurtsystem mit einem Verbindungselement zum Hängegleiter. Ist der Rettungsgerätecontainer in das Gurtzeug integriert, gelten für alle Teile des Gurtzeugs, die die Funktion des Rettungsgerätes beeinflussen, Lufttüchtigkeitsanforderungen im gleichen Sinne wie für Rettungsgeräte. Das Aufhängegeschirr muss allen Anforderungen der einschlägigen technischen Regel, beispielsweise LTF 2008 Lufttuchtigkeitsforderungen für Hangegleiter und Gleitsegel, oder anderen allgemein anerkannten Regeln entsprechen.
Die Verbindung der Hilfsantriebseinheit mit dem Aufhängegurt des Piloten erfolgt über einen in die Längstaschen eingeschobenen Rahmen.

Der Aufhängegurt beinhaltet:

– Schnur zum Kippen
– Schließen des Geschirr-Reißverschlusses und dessen Kontrolle
– Hilfsunterstützung bei deren Kontrolle
– Sicherheitssystem mit Verriegelungsnadel und Entriegelung
– Motorschalter
– Sicherheitsabschaltung des Motors

3. Rettungssystem

Das Rettungssystem ist ein Rettungsfallschirm bestehend aus einem Verbindungsgurt, einem Innencontainer, einer Gurtzeugbefestigung und einem Außencontainer mit Elementen zur Befestigung des Außencontainers am Gurtzeug getrennt vom Gurtzeug. Anstelle eines separaten Außencontainers ist ein nutzbarer Außencontainer in das Geschirr integriert, von dem es fester Bestandteil ist.
Für alle Teile des Gurtzeuges, die die Funktion des Rettungsgerätes beeinflussen, gelten die Lufttüchtigkeitsanforderungen gemäß der einschlägigen Verordnung.

C. Flugversuche, Flugeigenschaften von ZK mit Hilfsantrieb

Flugversuche und Überprüfung der Flugeigenschaften werden immer mit einem bestimmten Hilfsantrieb und einem bestimmten Hängegleiter durchgeführt und überprüft:

– Beim Befüllen des Kraftstofftanks mit Benzin wird geprüft, ob die Tragegurte des Gurtzeugs nicht mit Benzin verschmiert sind.
– Handhabung von ZK mit Hilfsantrieb am Boden.
– Die Position des Piloten über der Querstange am Boden – Die Länge des Verbindungsgurts – Das Gurtzeug.
– Motorsteuerung am Boden, Abschaltung.
– Starteigenschaften (bei leichtem Gegenwind), einfaches Umklappen von der Startposition in den Liegeflug.
– Scharnierposition auf ZK
– Reaktion des Segelflugzeugs und Addieren und Subtrahieren des Motorspiels.
– Optimale Steiggeschwindigkeit.
– Flugeigenschaften in sanften Kurven.
– Flugeigenschaften in scharfen Kurven
– Kippen und Kippen von Hilfsstützen
– Flugverhalten des ZK bei ausgeschaltetem Triebwerk.
– Stabilität um die Querachse.
– Stabilität um die Längsachse.
– Grundstücke.

D. Betriebsdaten und Einschränkungen

1. Der PM muss über ein „Betriebs- und technisches Handbuch“ verfügen, das Folgendes enthält:

– Technische Daten.
– Bedienungs- und Wartungsanleitung.
– Betriebs- und Wartungsaufzeichnungen.

2. Ein mit einem PM ausgerüstetes Hängegleiter muss über ein Flug- und Betriebshandbuch verfügen, das unter anderem Folgendes enthält:

– ZK-Gewicht ohne Hilfsantrieb.
– PM-Gewicht inklusive Pilotengurt.
– Maximale Belastung des ZK-Scharniers.
– Maximale Kraftstoffmenge.