Änderung der Regeln zum Einstellen des Höhenmessers unter TMA

Änderung der Regeln zum Einstellen des Höhenmessers unter TMA

Ab dem 23. Januar 1 gilt eine Änderung der Regeln zur Einstellung des Höhenmessers unterhalb der TMA. Bisher war der Höhenmesser auf das QNH des vorgesehenen Flughafens (zu dem die TMA gehört) eingestellt. Eine Ausnahme bildeten die Teile der TMA, deren untere Grenze durch das Flugniveau (FL##) definiert ist. Unter ihnen wurde das regionale QNH auf die Übergabehöhe geflogen.

Wir fliegen nun zum QNH eines bestimmten Flughafens einfach überall unter dessen TMA.

In einer ATZ, deren obere Grenze oder ein Teil davon die untere Grenze der TMA ist, fliegen wir zum QNH des vorgesehenen Flughafens. In der ATZ von Flugplätzen unterhalb einer TMA, die jedoch die TMA nicht berühren, fliegen wir während der Betriebszeiten der AFIS-Station oder der Station, die Informationen über bekannten Verkehr bereitstellt, zum QNH des betreffenden unkontrollierten Flugplatzes. Außerhalb der Betriebszeiten stellen wir den QNH des angegebenen Flughafens ein.

Bei mehreren TMA-Überschneidungen verwendet der Pilot, der unterhalb der TMA fliegt, das QNH des Flughafens, dessen TMA am niedrigsten ist.

Vollständige Informationen zu den Änderungen finden Sie in der aktualisierten Verordnung UL-1, ZL-1, BAL-1.

 

Jiří Krajča, Kap. ULL-Operationsinspektor