Haftpflichtversicherung Kenia und Kolumbien

Liebe Pilotinnen und Piloten,

Für dieses Jahr ist es der LAA ČR gelungen, im Versicherungsvertrag eine Ausnahme von der territorialen Gültigkeit auszuhandeln – eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Betrieb von SLZ gemäß Dekret 108/1997 Slg. für das Gebiet von Kenia und Kolumbien verursacht wurden, nur für Gleitschirmflieger und Tandem-Gleitschirme.

Da der Versicherungsvertrag innerhalb der LAA CR für alle SLZs abgeschlossen wird, gibt es eine Ausnahme für Gleitschirme und Tandem-Gleitschirme, etwas „versteckt“ in Artikel II, Abschnitt C)6):

6) Darüber hinaus wird vereinbart, dass die Versicherung abweichend von Buchstabe a) und b) Ziffer 4.1, Teil B, Artikel II ausschließlich für den Luftfahrzeugtyp Gleitschirm und Gleitschirm – Tandem gilt. gilt auch für Versicherungsfälle, die im Hoheitsgebiet Kolumbiens und Kenias eintreten. Unter den Bedingungen:

– Flugzeugtyp: Gleitschirm/Gleitschirm – Tandem

– Versicherungssumme der Versicherungsleistung von 1.5 Mio. EUR

– Versicherung inklusive Klausel AVN52e

- Transport über den Atlantik – der Gleitschirm wird als übergroßes Gepäck im Flugzeug befördert

Alle Bedingungen dieser Versicherung können Sie auf der Website der LAA ČR nachlesen.

Viel Glück nicht nur beim Fliegen in Kolumbien im Januar ;-))