Bedingungen für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des PG-Vereins und die Online-Anmeldung

Die Generalversammlung des Gleitschirmverbandes rückt näher. Wir laden alle Mitglieder des Gleitschirmverbandes ein, die sich für die Veranstaltungen des Verbandes und der LAA interessieren.
Um das Treffen zumindest etwas angenehmer zu gestalten, wird es für VH-Teilnehmer vorbereitet leckeres Mittagessen! Sie können bereits aus 2 Optionen wählen, vorzugsweise mit ONLINE-REGISTRIERUNG zur Generalversammlung. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass das ausgewählte Menü für Sie reserviert wird und Sie nicht darauf warten müssen, was und ob noch etwas für Sie übrig ist :-). Die Auswahl des Mittagessens muss bis Mittwoch, den 3.11. erfolgen. 12.00 Uhr, danach garantieren wir die Verfügbarkeit der ausgewählten Variante nicht mehr.

Aufgrund der aktuellen Welle der Covid-Epidemie ist es jedoch erforderlich, auf die derzeit gültigen Bedingungen für die Durchführung einer solchen Veranstaltung aufmerksam zu machen:

 

Zur Mitgliederversammlung kann nur zugelassen werden, wer zugelassen ist Sie zeigen keine Anzeichen einer Atemwegserkrankung und beweisen infektionsfrei durch das ONT-System, was zu diesem Zeitpunkt entweder:

  • eine Bescheinigung über die abgeschlossene Impfung, wenn seit der Verabreichung der letzten Dosis mindestens 14 Tage vergangen sind
  • eine Bescheinigung über eine durchgemachte Erkrankung, die nicht älter als 180 Tage ab dem Ergebnis des ersten positiven PCR-Tests ist
  • PCR-Testergebnisbescheinigung, die nicht älter als 72 Stunden sein darf
  • eine Bescheinigung über das Ergebnis des RAT (Antigen)-Tests, die nicht älter als 24 Stunden sein darf

Ein Selbsttest als Nachweis der Infektionsfreiheit ist NICHT möglich.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.11. Vorsorgeuntersuchungen werden von der Versicherung nicht übernommen, es gibt jedoch eine Ausnahme unter anderem für „geimpfte“ Personen. Wenn Sie daher nicht nachweisen können, dass Sie die Impfung abgeschlossen haben oder die Krankheit durchgemacht haben, empfehlen wir Ihnen, die Anwendung der ersten Impfdosis in Betracht zu ziehen. Dann wird der präventive PCR/RAT-Test von Ihrer Krankenkasse erstattet.

 

Eine weitere Teilnahmevoraussetzung ist auch das Tragen Atemschutzmaske der Klasse FFP2 drinnen während VH.

 

Wir freuen uns auf Sie und vergessen Sie nicht bei VH anmelden.