mit Änderungen, die von der Hauptversammlung am 7. November 11 genehmigt wurden
1 Mitgliedschaft
1.1 Nur ein Mitglied der LAA CR kann Mitglied der PG-Gewerkschaft sein
1.2 Ein Mitglied der Gewerkschaft PG kann auch Mitglied der LAA ČR sein, dessen Mitgliedschaft in der LAA ČR aufgrund des Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses mit der LAA ČR suspendiert wurde. Ein solches Mitglied kann weder in den Gremien der PG-Gewerkschaft noch in gewerkschaftsübergreifenden Gremien wählen und gewählt werden. Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein solches Mitglied von der Zahlung des Gewerkschaftsbeitrags befreit
1.3 Die Mitgliedschaft entsteht durch die Registrierung eines Mitglieds der LAA CR in der PG-Gewerkschaft
1.4 Die Mitgliedschaft endet:
1.4.1 Durch schriftliche Mitteilung an das Mitglied, dass es aus dem Verein austritt
1.4.2 Beendigung der Mitgliedschaft in LAA CR
1.4.3 Indem der Gewerkschaftsbeitrag nicht bis zum 30. des laufenden Jahres gezahlt wird
1.5 Rechte und Pflichten der Mitglieder der PG-Gewerkschaft
1.5.1 Rechte:
1.5.1.1 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
1.5.1.2 Abstimmung auf der Hauptversammlung
1.5.1.3 In der Diskussion erscheinen
1.5.1.4 Das Wählen und die Wahl in die Gremien der PG-Gewerkschaft und in die Gremien der Sektion oder in die Gremien der LAA ČR gemäß den in der Satzung der LAA ČR festgelegten Bedingungen (nur ein Mitglied, das nicht bereits Mitglied ist). Mitglied der übergewerkschaftlichen Gremien einer anderen Sektion kann in die Gremien der LAA ČR-Sektion oder der PG-Gewerkschaft oder einer anderen Gewerkschaft gewählt werden)
1.5.1.5 Nutzen Sie die durch die Gewerkschaft gesicherten Mitgliedschaftsvorteile
1.5.2 Pflichten:
1.5.2.1 Mitgliedsbeiträge in der von der Hauptversammlung der PG Association genehmigten Höhe zahlen
1.5.2.2 Die Statuten der LAA CR und die Organisationsregeln der PG-Gewerkschaft einzuhalten
1.5.2.3 Ein rechtsgültig gewähltes Mitglied, das gleichzeitig mehrere Ämter im PG-Gewerkschaftsvorsitz und in der Sportkommission bekleidet, ist verpflichtet, die Ämter aufzugeben, so dass nur noch eines seiner Wahl verbleibt. Der Vorsitzende der Sportkommission ist jedoch auch Mitglied des Vorstandes
2 Gremien der PG Union
2.1 Hauptversammlung
2.1.1 Die Generalversammlung ist das höchste Organ der PG-Gewerkschaft. An der Mitgliederversammlung des Vereins darf nur ein ordnungsgemäß registriertes Mitglied der PG Union teilnehmen, das für den betreffenden Zeitraum Mitgliedsbeiträge entrichtet hat
2.1.1.1 Die Generalversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten.
2.1.2 Geheime Abstimmung der vorgeschlagenen Kandidaten und Rückruf:
2.1.2.1 Vorstand
2.1.2.2 Sportkommission
2.1.3 Akzeptiert:
2.1.3.1 Bericht über die Tätigkeit des PG-Gewerkschaftsvorsitzes, der Sportkommission und der Ausbildungskommission
2.1.3.2 Der Bericht über die Verwaltung der Finanzmittel, die gemäß Punkt 2.2.8 vom Präsidium der PG-Gewerkschaft kontrolliert und dafür verantwortlich ist. Der Lagebericht wird vom Präsidium vor der Hauptversammlung der PG-Gewerkschaft in den LAA-Medien veröffentlicht.
2.1.3.3 Unionsprogramm
2.1.3.4 Stellungnahmen der PG-Gewerkschaft, die für die Abstimmung der Delegierten auf der LAA ČR-Konferenz und im Rat der LAA ČR verbindlich sind
2.1.4 Genehmigt:
2.1.4.1 Die Höhe des Gewerkschaftsbeitrags für die nächste Periode
2.2 Präsidium der PG-Gewerkschaft
2.2.1 Er hat sieben Mitglieder. 6 Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung aus den Mitgliedern der PG-Gewerkschaft gewählt, die mit der Kandidatur einverstanden sind. Bei Abwesenheit eines Mitglieds von der Mitgliederversammlung ist dessen schriftliche Zustimmung erforderlich. Der Vorsitzende der Sportkommission ist automatisch Vorstandsmitglied
2.2.2 Verwaltet die PG-Gewerkschaft in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen der Gewerkschaft, sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung der PG-Gewerkschaft und übernimmt verbindliche Positionen der Gewerkschaft für die Abstimmung der Delegierten auf der LAA-Konferenz ČR und im Rat der LAA ČR, die dem Beschluss der Hauptversammlung nicht widersprechen
2.2.3 Er wählt aus der Mitte des Vorstandes den Vorsitzenden der PG-Gewerkschaft und den stellvertretenden Vorsitzenden der PG-Gewerkschaft
2.2.4 Genehmigt Einzelausgaben über 5.000 CZK gemäß dem PG-Gewerkschaftshaushalt
2.2.5 Richtet Expertenkommissionen zur Lösung beruflicher Probleme ein.
2.2.6 Einberufung der Generalversammlung der PG-Gewerkschaft einmal im Jahr, immer 14 bis 30 Tage vor der LAA-Konferenz
2.2.6.1 Eine außerordentliche Sitzung der Generalversammlung der Gewerkschaft wird vom PG-Gewerkschaftsvorstand auf schriftlichen Vorschlag von 100 Mitgliedern der PG-Gewerkschaft mit der Tagesordnung der Sitzung innerhalb von 8 Wochen nach Zustellung einberufen. Tut er dies nicht, beruft der Präsident der LAA ČR unverzüglich eine Mitgliederversammlung ein
2.2.6.2 Informiert die Mitglieder rechtzeitig vor der Generalversammlung über das Programm der Generalversammlung und den Inhalt aller besprochenen und genehmigten Dokumente (siehe Punkte 2.2.7 und 2.2.8).
2.2.7 Bereitet vor:
2.2.7.1 Programm der Generalversammlung der PG-Gewerkschaft
2.2.7.2 Bericht über die Tätigkeit des Präsidiums
2.2.7.3 Vorschlag zur Höhe des Mitgliedsbeitrags
2.2.7.4 Programmvorschlag der Union
2.2.8 Kontrolliert und ist verantwortlich für:
2.2.8.1 Verwendung des Budgets des PG-Vereins
2.2.8.2 Finanzielle Sicherheit der Vertretung
2.2.8.3 Verwaltung der aus staatlichen Zuschüssen erhaltenen Mittel
2.2.8.4 Verwaltung der von LAA ČR erhaltenen Mittel
2.2.8.5 Verwaltung der Mittel aus Mitgliedsbeiträgen der Mitglieder der PG-Gewerkschaft
2.2.8.6 Popularisierung und Präsentation des Gleitschirmfliegens in der Zeitschrift Pilot LAA ČR und anderen Medien
2.2.9 Der Vorsitzende der PG-Gewerkschaft und der stellvertretende Vorsitzende der PG-Gewerkschaft vertreten die Gewerkschaft in übergewerkschaftlichen Gremien der LAA ČR
2.2.10 Der Vorsitzende der Gewerkschaft beruft den Vorstand der PG-Gewerkschaft ein
2.2.11 Der Vorsitzende leitet die Geschäfte des Vorstandes der PG-Gewerkschaft
2.2.12 Der Vorsitzende genehmigt individuelle Ausgaben bis zu 5.000 CZK, die er in der nächsten Sitzung des Gewerkschaftsvorsitzes begründen wird
2.2.13 Der Vorstand genehmigt oder entlässt Teamleiter auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens
2.2.14 Der Vorstand genehmigt die Vergütung der Teamleiter
2.2.15 Der Vorstand genehmigt oder entlässt den Cheftrainer des Sports Talents-Programms auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens
2.2.16 Der Vorstand genehmigt die Vergütung des Cheftrainers des Sports Talents-Programms
2.3 Sportkommission des PG-Verbandes
2.3.1 Er besteht aus fünf Mitgliedern. Sie wird von der Generalversammlung der PG-Gewerkschaft gewählt
2.3.2 Er wählt aus der Mitte der Sportkommission den Vorsitzenden
2.3.3 Es ist verantwortlich für:
2.3.3.1 Organisation von Wettbewerben: Tschechischer Pokal, Tschechische Liga, Tschechische Meisterschaft im freien Flug und in der Landegenauigkeit oder andere
2.3.3.2 Rangsystem und Auswahl der repräsentativen Teams
2.3.3.3 Anmeldung von Vertretern für die Weltmeisterschaft und die Europameisterschaft
2.3.3.4 Dokumentation von Sportveranstaltungen und Veröffentlichung der Ergebnisse in der Zeitschrift LAA ČR Pilot und auf der Website von LAA ČR
2.3.4 Der Vorsitzende der Sportkommission beruft die Sitzungen der Sportkommission ein und leitet sie
2.4 Teamleiter
2.4.1 Für jede Sparte (Überflüge, Präzision, Kunstflug) wird ein Teamleiter ernannt.
2.4.1.1 Es ist möglich, dass ein Teamleiter diese Funktion für mehr als einen Sektor wahrnimmt
2.4.2 Aufgaben des Teamleiters
2.4.2.1 Der Teamleiter legt dem Präsidium des Vereins einen Budgetvorschlag für die Teilnahme des Vertreters am WC/ME vor
2.4.2.2 Der Teamleiter ist für die Abrechnung der Repräsentationsgelder in der jeweiligen Amtszeit verantwortlich.
2.4.2.3 Der Teamleiter bereitet Investitions- und Nichtinvestitionszuschüsse für die Nationalmannschaft vor und legt diese der Sportkommission und dem Vorstand vor
2.4.2.4 Der Teamleiter ist berechtigt, mit den Sponsoren der Nationalmannschaft zu verhandeln (für die Sponsorengewinnung erhält er eine Provision)
2.4.2.5 Der Teamleiter sorgt für die Bekanntmachung und Präsentation der Ergebnisse
2.5 Cheftrainer des Sporttalentprogramms
2.5.1 Der Cheftrainer unterbreitet dem Vorstand einen Förderantrag
2.5.2 Der Cheftrainer bereitet ein Auswahlverfahren für Veranstalter vor und ist für die Abrechnung der Fördermittel verantwortlich
2.5.3 Der Cheftrainer nimmt an Wettbewerben (Ligen, MČR) teil und sorgt für die Sicherheit der Teilnehmer des Sports Talents-Programms
2.5.4 Der Cheftrainer ist berechtigt, mit den Sponsoren des Sporttalentprogramms zu verhandeln (für die Sponsorengewinnung erhält er eine Provision)
2.5.5 Der Cheftrainer sorgt für die Förderung und Präsentation der Ergebnisse